Nordwest-Zeitung

Reportage über kurze Leben und langes Trauern

„Ein Hauch von Leben – Sternenkin­der und ihre Eltern“heute Abend im ZDF zu sehen

- Von Klaus Braeuer

Berlin – Über alle Maßen freuen sich Eltern meist auf die Geburt ihres Kindes. Doch was, wenn das Baby tot zur Welt kommt oder kurz nach der Geburt stirbt? Was dieser Schrecken für die zurückblei­benden Eltern bedeutet, steht im Mittelpunk­t der Reportage „Ein Hauch von Leben – Sternenkin­der und ihre Eltern“. Sie ist zu sehen an diesem Dienstag (22.15 Uhr, ZDF).

Ein letztes Aufbäumen im Körper der Mutter. Morgens hat Loreen (32) ihr Kind noch gespürt, dann überkamen sie eiskalte Schauer, später gefolgt von der per Ultraschal­l erzielten schrecklic­hen Gewissheit: In der 22. Woche war kein Herzschlag des Babys mehr da. „Danach habe ich nichts mehr richtig mitbekomme­n“, sagt die Mutter.

Schwere Vorwürfe

Bei der Entbindung spürt Loreen dieselben Glücksgefü­hle wie Mütter lebender Kinder: „Ich fand Kira wunderschö­n“, erzählt sie stolz, gleichzeit­ig sei sie unendlich traurig gewesen. Dabei hatte selbst schon eine Verdachtsd­iagnose, die sich später als richtig herausgest­ellt hat: Cholestase (Gallenstau­ung). Sie macht sich selbst, aber vor allem ihrer Ärztin schwere Vorwürfe, da diese dringliche Warnsignal­e scheinbar nicht ernst genommen habe.

Autorin Anabel Münsterman­n (51, „Keine Zeit für Tränen – Eltern krebskrank­er Kinder“) begleitet mutige Mütter und auch die Väter sehr behutsam und mitfühlend mit der Kamera, es gibt Tränen, aber auch Zuversicht – Loreen wird erneut schwanger, Tochter Merle kommt gesund zur Welt. Die Eltern erzählen – im Grünen oder auch im Kinderzimm­er – freimütig von ihrem Umgang mit Freude, Hilflosigk­eit, Zweifeln und Trauer.

Bestattung neu geregelt

Zu Wort kommt auch eine Trauerbegl­eiterin. Sie ist zudem Bestatteri­n für Sternenkin­der – so werden verstorben­e Kinder bezeichnet, insbeLoree­n sondere wenn sie kurz vor, während oder bald nach der Geburt gestorben sind.

Die Bestattung dieser Kinder war in Deutschlan­d viele Jahre ungeregelt, weshalb es auf vielen Friedhöfen kleine Mahnmale oder Sammelgräb­er für sie gibt. Erst seit einer Änderung im Personenst­andsgesetz im Jahre 2013 wird nun für totgeboren­e Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm eine Geburtsurk­unde ausgestell­t, womit das Recht auf eine eigene Bestattung für sie klarer begründet werden kann.

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