Reportage über kurze Leben und langes Trauern
„Ein Hauch von Leben – Sternenkinder und ihre Eltern“heute Abend im ZDF zu sehen
Berlin – Über alle Maßen freuen sich Eltern meist auf die Geburt ihres Kindes. Doch was, wenn das Baby tot zur Welt kommt oder kurz nach der Geburt stirbt? Was dieser Schrecken für die zurückbleibenden Eltern bedeutet, steht im Mittelpunkt der Reportage „Ein Hauch von Leben – Sternenkinder und ihre Eltern“. Sie ist zu sehen an diesem Dienstag (22.15 Uhr, ZDF).
Ein letztes Aufbäumen im Körper der Mutter. Morgens hat Loreen (32) ihr Kind noch gespürt, dann überkamen sie eiskalte Schauer, später gefolgt von der per Ultraschall erzielten schrecklichen Gewissheit: In der 22. Woche war kein Herzschlag des Babys mehr da. „Danach habe ich nichts mehr richtig mitbekommen“, sagt die Mutter.
Schwere Vorwürfe
Bei der Entbindung spürt Loreen dieselben Glücksgefühle wie Mütter lebender Kinder: „Ich fand Kira wunderschön“, erzählt sie stolz, gleichzeitig sei sie unendlich traurig gewesen. Dabei hatte selbst schon eine Verdachtsdiagnose, die sich später als richtig herausgestellt hat: Cholestase (Gallenstauung). Sie macht sich selbst, aber vor allem ihrer Ärztin schwere Vorwürfe, da diese dringliche Warnsignale scheinbar nicht ernst genommen habe.
Autorin Anabel Münstermann (51, „Keine Zeit für Tränen – Eltern krebskranker Kinder“) begleitet mutige Mütter und auch die Väter sehr behutsam und mitfühlend mit der Kamera, es gibt Tränen, aber auch Zuversicht – Loreen wird erneut schwanger, Tochter Merle kommt gesund zur Welt. Die Eltern erzählen – im Grünen oder auch im Kinderzimmer – freimütig von ihrem Umgang mit Freude, Hilflosigkeit, Zweifeln und Trauer.
Bestattung neu geregelt
Zu Wort kommt auch eine Trauerbegleiterin. Sie ist zudem Bestatterin für Sternenkinder – so werden verstorbene Kinder bezeichnet, insbeLoreen sondere wenn sie kurz vor, während oder bald nach der Geburt gestorben sind.
Die Bestattung dieser Kinder war in Deutschland viele Jahre ungeregelt, weshalb es auf vielen Friedhöfen kleine Mahnmale oder Sammelgräber für sie gibt. Erst seit einer Änderung im Personenstandsgesetz im Jahre 2013 wird nun für totgeborene Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm eine Geburtsurkunde ausgestellt, womit das Recht auf eine eigene Bestattung für sie klarer begründet werden kann.