Teil der Politik und Chef der Verwaltung
Was macht ein Oberbürgermeister eigentlich? – Sechs Kandidaten in Oldenburg
Oldenburg – 136 481 Oldenburgerinnen und Oldenburger sind am Sonntag, 12. September, aufgerufen, ihren neuen Oberbürgermeister zu wählen – oder den Amtsinhaber zu bestätigen. Mit – in alphabetischer Reihenfolge – Daniel Fuhrhop (parteilos, für die Grünen), Ulrich Gathmann (parteilos, für die CDU), Jonas Höken (Die Linke), Jürgen Krogmann (SPD), Andreas Sander (parteilos, für die Piratenpartei) und Michael Stille (parteilos) kämpfen sechs Kandidaten um den (Wieder-)Einzug ins Rathaus.
Doch was sind eigentlich die Aufgaben eines Oberbürgermeisters? Was seine Rechte? Was seine Pflichten? Eine kurzer, nicht abschließender Überblick:
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Nachdem es zwischenzeitlich eine achtjährige Amtszeit gab, wurde die Amtszeit wieder mit der der Abgeordneten für die kommunalen Räte synchronisiert und beträgt nunmehr fünf Jahre.
Verwaltungsspitze
Der Hauptverwaltungsbeamte ist hauptamtlich tätig und Beamter auf Zeit. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Vorbereitung der Beschlüsse für den Rat und Verwaltungsausschuss sowie im Umkehrschluss die Umsetzung der Beschlüsse. Er ist von Amtswegen Mitglied im Stadtrat. Im Klartext: Alleine kann der Amtsinhaber nicht viel bewegen. Er hat zwar ein Vorschlagsrecht, selber aber auch nur eine Stimme wie jedes andere der 50 Oldenburger Ratsmitglied auch. Er muss demnach vor allem auch eine moderierende Rolle einnehmen.
Eine Parteibindung kann – etwa bei einer starken Mehrheit der eigenen Fraktion im Rat – helfen, muss es aber nicht.
Der Hauptverwaltungsbeamte leitet und beaufsichtigt die Verwaltung und ihm obliegt sowohl die repräsentative sowie die rechtliche Vertretung der Kommune. Kurzum: Er verantwortet alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet. Darüber hinaus ist der Oberbürgermeister in der Regel in Gremien von Gesellschaften vertreten, an denen die Stadt beteiligt ist, arbeitet im Städtetag mit, und hält Kontakt zu Land und Bund sowie zur Politik auf beiden Ebenen.
In der Regel ist der Oberbürgermeister auch lokaler Wahlleiter für Wahlen aller Ebenen. Ist er aber selber involviert, übernimmt eine andere Person aus der Verwaltungsspitze diese Aufgaben – bei diesen Kommunal- und Direktwahlen Sozialdezernentin Dagmar Sachse.
Stichwahl möglich
Die Direktwahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Soll heißen: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat oder – für den Fall eines einzigen Bewerbers – mehr Ja- als NeinStimmen
erhält. Kommt es zur Stichwahl, findet diese am zweiten Sonntag nach der Wahl statt – also am 26. September, dem Tag der Bundestagswahl. Zugelassen dazu sind die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen. Bei der letzten Oberbürgermeisterwahl 2014 hatte sich Krogmann in der Stichwahl mit 69,21 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen gegen Christoph Baak (CDU) durchgesetzt. Im ersten Wahlgang hatte keiner der Kandidaten die benötigte absolute Mehrheit erhalten. Krogmann mit 46,6 Prozent und Baak mit 25 Prozent schafften es in die Entscheidung.
Last mit der Wiederwahl
Kurioses zum Schluss: Amtsinhaber haben es in Oldenburg traditionell schwer. Der letzte Oberbürgermeister mit mehr als einer Amtszeit war Hans Fleischer (SPD). Von 1964 bis 1981 (und zuvor bereits von 1956 bis 1961) war er Oberbürgermeister in einer Zeit mit kommunaler Doppelspitze, also einem Oberstadtdirektor als Verwaltungschef neben dem aus dem Rat gewählten OB. Mithin hat noch kein Hauptamtlicher mehr als eine Amtszeit geschafft, entweder wurde er nicht wiedergewählt oder trat nicht wieder an.