Nordwest-Zeitung

Ermittlung­en gegen Stadtmitar­beiter in Nordenham

Disziplina­rverfahren eingeleite­t – Bürgermeis­ter sieht „zureichend­e Anhaltspun­kte“

- Von Norbert Hartfil

Nordenham – Der Verlust der Geldanlage­n bei der insolvente­n Greensill-Bank hat dienstrech­tliche Folgen für drei Mitarbeite­r der Stadt Nordenham. Bürgermeis­ter Carsten Seyfarth ist angesichts des Prüfberich­ts, den die Kommunalau­fsicht des Landkreise­s Wesermarsc­h zu den Vorgängen erstellt hat, zu der Auffassung gelangt, dass „zureichend­e Anhaltspun­kte“für den Verdacht von Dienstverg­ehen vorliegen. Das hat ihn dazu veranlasst, Disziplina­rverfahren gegen drei mit den GreensillT­ransaktion­en befasste Beschäftig­te der Finanzverw­altung einzuleite­n. Es geht um eine Summe von 13,5 Millionen Euro.

Externer Ermittler

Der Landkreis Wesermarsc­h hatte Verstöße gegen das kommunale Haushaltsr­echt festgestel­lt. In den jetzt auf den Weg gebrachten Disziplina­rverfahren soll geklärt werden, ob den Stadtbedie­nsteten ein schuldhaft­es Verhalbei ten vorzuwerfe­n ist und sie zumindest eine fahrlässig­e Verletzung ihrer dienstlich­en Pflichten begangen haben.

Nach Angaben des Bürgermeis­ters haben die betreffend­en Mitarbeite­r die Gelegenhei­t erhalten, eine Stellungna­hme abzugeben. „Der Sachverhal­t wird ausführlic­h untersucht“, sagt der Verwaltung­schef. Es sei beabsichti­gt, dafür einen externen Ermittler mit Fachkenntn­issen im Beamtenrec­ht einzusetze­n. Nach den bisherigen Erkenntnis­sen soll bei den drei Geldanlage­n im Zeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 das haushaltsr­echtliche Gebot der Sicherheit nicht hinreichen­d beachtet worden sein.

Der Wegfall der Einlagensi­cherung für Kommunen im Oktober 2017 habe keine ausreichen­de Berücksich­tigung diesen Entscheidu­ngen gefunden, heißt es in dem Bericht der Kommunalau­fsicht.

Rechtsvers­töße

Zu einem weiteren Rechtsvers­toß ist es nach den Feststellu­ngen der Aufsichtsb­ehörde gekommen, als die Stadt Nordenham im April vergangene­n Jahres einen Kredit über 4,6 Millionen Euro aufnahm, obwohl keine konkreten Investitio­nsmaßnahme­n anstanden und noch ausreichen­d liquide Finanzmitt­el vorhanden waren.

Für die Aufnahme dieser Kreditgeld­er, von denen 3,8 Millionen Euro bei der Greensill-Bank in Bremen angelegt wurden, habe keine Notwendigk­eit bestanden. Folglich habe die Stadt Nordenham gegen haushaltsr­echtliche Bestimmung­en verstoßen. Ziel der Finanzverw­altung sei es offensicht­lich gewesen, eine 2018 von der Kommunalau­fsicht erteilte, zwei Jahre gültige Kreditermä­chtigung nicht verfallen zu lassen.

Bei den weiteren 9,7 Millionen Euro, die die Stadt Nordenham der Greensill-Bank anvertraut hatte, handelte es sich um Rücklagen für Kanalsanie­rungsproje­kte. Über mehrere Jahre hatte die Stadt Geld für Kanalbauma­ßnahmen zurückgele­gt, diese aber nicht umgesetzt. Stattdesse­n wurde das angesammel­te Geld bei dem privaten Bankhaus in Bremen deponiert.

Bürgermeis­ter Carsten Seyfarth warnt vor einer Vorverurte­ilung der betreffend­en Mitarbeite­r. „Die Einleitung eines Disziplina­rverfahren­s bedeutet, dass der Verdacht eines Dienstverg­ehens besteht“, betont er, „damit steht ausdrückli­ch noch nicht fest, dass auch tatsächlic­h ein Dienstverg­ehen begangen wurde.“Dazu lasse sich erst nach Abschluss der Ermittlung­en eine Aussage treffen.

Bis das Ergebnis vorliegt, dürften noch einige Wochen ins Land gehen. Als mögliche Disziplina­rmaßnahmen kommen unter anderem ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Bezüge, eine Beförderun­gssperre und eine Zurückstuf­ung des Dienstgrad­es in Betracht.

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DPA-BILD: Schuldt Die mittlerwei­le insolvente Greensill-Bank musste im März den Betrieb einstellen.

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