Ermittlungen gegen Stadtmitarbeiter in Nordenham
Disziplinarverfahren eingeleitet – Bürgermeister sieht „zureichende Anhaltspunkte“
Nordenham – Der Verlust der Geldanlagen bei der insolventen Greensill-Bank hat dienstrechtliche Folgen für drei Mitarbeiter der Stadt Nordenham. Bürgermeister Carsten Seyfarth ist angesichts des Prüfberichts, den die Kommunalaufsicht des Landkreises Wesermarsch zu den Vorgängen erstellt hat, zu der Auffassung gelangt, dass „zureichende Anhaltspunkte“für den Verdacht von Dienstvergehen vorliegen. Das hat ihn dazu veranlasst, Disziplinarverfahren gegen drei mit den GreensillTransaktionen befasste Beschäftigte der Finanzverwaltung einzuleiten. Es geht um eine Summe von 13,5 Millionen Euro.
Externer Ermittler
Der Landkreis Wesermarsch hatte Verstöße gegen das kommunale Haushaltsrecht festgestellt. In den jetzt auf den Weg gebrachten Disziplinarverfahren soll geklärt werden, ob den Stadtbediensteten ein schuldhaftes Verhalbei ten vorzuwerfen ist und sie zumindest eine fahrlässige Verletzung ihrer dienstlichen Pflichten begangen haben.
Nach Angaben des Bürgermeisters haben die betreffenden Mitarbeiter die Gelegenheit erhalten, eine Stellungnahme abzugeben. „Der Sachverhalt wird ausführlich untersucht“, sagt der Verwaltungschef. Es sei beabsichtigt, dafür einen externen Ermittler mit Fachkenntnissen im Beamtenrecht einzusetzen. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll bei den drei Geldanlagen im Zeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 das haushaltsrechtliche Gebot der Sicherheit nicht hinreichend beachtet worden sein.
Der Wegfall der Einlagensicherung für Kommunen im Oktober 2017 habe keine ausreichende Berücksichtigung diesen Entscheidungen gefunden, heißt es in dem Bericht der Kommunalaufsicht.
Rechtsverstöße
Zu einem weiteren Rechtsverstoß ist es nach den Feststellungen der Aufsichtsbehörde gekommen, als die Stadt Nordenham im April vergangenen Jahres einen Kredit über 4,6 Millionen Euro aufnahm, obwohl keine konkreten Investitionsmaßnahmen anstanden und noch ausreichend liquide Finanzmittel vorhanden waren.
Für die Aufnahme dieser Kreditgelder, von denen 3,8 Millionen Euro bei der Greensill-Bank in Bremen angelegt wurden, habe keine Notwendigkeit bestanden. Folglich habe die Stadt Nordenham gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Ziel der Finanzverwaltung sei es offensichtlich gewesen, eine 2018 von der Kommunalaufsicht erteilte, zwei Jahre gültige Kreditermächtigung nicht verfallen zu lassen.
Bei den weiteren 9,7 Millionen Euro, die die Stadt Nordenham der Greensill-Bank anvertraut hatte, handelte es sich um Rücklagen für Kanalsanierungsprojekte. Über mehrere Jahre hatte die Stadt Geld für Kanalbaumaßnahmen zurückgelegt, diese aber nicht umgesetzt. Stattdessen wurde das angesammelte Geld bei dem privaten Bankhaus in Bremen deponiert.
Bürgermeister Carsten Seyfarth warnt vor einer Vorverurteilung der betreffenden Mitarbeiter. „Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bedeutet, dass der Verdacht eines Dienstvergehens besteht“, betont er, „damit steht ausdrücklich noch nicht fest, dass auch tatsächlich ein Dienstvergehen begangen wurde.“Dazu lasse sich erst nach Abschluss der Ermittlungen eine Aussage treffen.
Bis das Ergebnis vorliegt, dürften noch einige Wochen ins Land gehen. Als mögliche Disziplinarmaßnahmen kommen unter anderem ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Bezüge, eine Beförderungssperre und eine Zurückstufung des Dienstgrades in Betracht.