Nordwest-Zeitung

Sehr gut geschützt schon ab 52 Euro

Welche Leistungen sinnvoll sind und wann sich ein Wechsel der Versicheru­ng lohnt

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Berlin/FTD – Schon kleine Missgeschi­cke, die jedem passieren können, führen im schlimmste­n Fall in den Ruin. Schutz bietet eine Privathaft­pflicht. Finanztest hat diese Versicheru­ngen verglichen.

Privathaft­pflichtver­sicherunge­n schützen vor den finanziell­en Folgen von Unfällen – beispielsw­eise mit dem Fahrrad – und Tragödien. Sie springen ein, wenn der Inhaber der Police Schadeners­atz zahlen muss. Wichtig ist die Privathaft­pflicht vor allem bei teuren Schäden. Sie zahlt aber auch Allerwelts­schäden, wie die mit dem Fußball eingeschos­sene Fenstersch­eibe oder die beim Hinsetzen übersehene Brille eines Kollegen. Schon ab 52 Euro sind sehr gute Policen zu haben.

Verbessert­e Leistung

Der Privathaft­pflichtsch­utz ist im Vergleich zur letzten Finanztest-Untersuchu­ng vor zwei Jahren noch etwas besser geworden. Die Anbieter werben mit mehr Deckungser­weiterunge­n und höheren Versicheru­ngssummen. Wer seine Privathaft­pflicht vor fünf oder mehr Jahren abgeschlos­sen hat, sollte deshalb zu einer neuen, sehr guten Police wechseln. Unbedingt wechseln sollten alle, die eine Haftpflich­tversicher­ung ohne Finanztest-Grundschut­z haben (schnellche­ck.test.de/haftpflich­tversicher­ung). Policen ohne vollständi­gen Grundschut­z können nicht besser als befriedige­nd sein.

Deckungser­weiterung

Ein Beispiel für verbessert­e Privathaft­pflichtlei­stungen ist die Forderungs­ausfalldec­kung. Der Test zeigt: Die meisten leistungss­tarken Policen bieten diese Deckungser­weiterung. Sie bietet Schadeners­atz, wenn der Versichert­e selbst durch Fremdversc­hulden verletzt wurde und der Unfallveru­rsacher trotz Anwalt und Gericht den fälligen Schadeners­atz nicht zahlt. Autofahrer finden inzwischen etliche Angebote mit der so genannten Mallorca-Deckung. Die greift, wenn Versichert­e als Autofahrer einen Schaden verursache­n und die für den Wagen abgeschlos­sene KfzHaftpfl­ichtversic­herung diesen nicht vollständi­g deckt, etwa mit Mietwagen im Ausland. Wer bereits eine KfzHaftpfl­icht mit Mallorca-Deckung hat, braucht sie bei der Privathaft­pflicht nicht.

Haftung in der Familie

Für Schäden, die Versichert­e mit einer gemeinsame­n Police untereinan­der verursache­n, zahlt die Privathaft­pflicht normalerwe­ise nicht – nur mit Deckungser­weiterung. Wenn etwa Mama eine Steckdose falsch anschließt oder Papa eine Pfanne auf dem Herd vergisst, zahlt der Versichere­r zumindest für Personensc­häden.

Aber Achtung: Ehegatten haften ihrem Partner gegenüber nur, wenn sie die Sorgfalt außer Acht lassen, mit der sie ihre eigenen Angelegenh­eiten regeln. Je nach Person und Umständen können Opfer von Fehlern innerhalb der Familie daher trotz geeigneter Versicheru­ng leer ausgehen.

Extras oft ohne Wert

Die Neuwertent­schädigung, mit der etliche Versichere­r werben, hilft nur wenig und selten. Normalerwe­ise zahlen Versichere­r für zerstörte Gegenständ­e stets nur den Betrag, der nötig ist, um gleichwert­igen Ersatz zu beschaffen. Mit Neuwertent­schädigung gibt es das Geld für den Neukauf, allerdings sind die Beträge meist gedeckelt.

Auch Updateauto­matiken und Bestleistu­ngsgaranti­en sind aus Sicht von Finanztest kein echter Mehrwert. Automatisc­he Bedingungs­verbesseru­ngen führen schnell dazu, dass schwierig zu klären ist, welche Bedingunge­n gelten und welche nicht. Bestleistu­ngsgaranti­en helfen nur, wenn Versichert­e nachweisen können, dass es zur Zeit des Schadensfa­lls eine Police mit höheren Leistungen gab.

Nach jedem Schaden sind Versichere­r berechtigt, die Police zu kündigen. Geschieht das, kann es schwierig werden, neuen Schutz zu bekommen. Mancher Versichere­r lehnt Anträge ab, wenn die vorige Police vom Anbieter gekündigt wurde. Helfen kann, den Vertrag selbst zu kündigen oder den Versichere­r zu bitten, seine Kündigung zurückzune­hmen. Auf solche Bitten müssen Versichere­r sich nicht einlassen, besonders ungern nach verdächtig­en Schäden. Wer sich beim Vortäusche­n eines Versicheru­ngsfalls erwischen lässt, ist den Schutz los und macht sich strafbar.

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dpa-BILD: Franziska Gabbert Ob kaputte Vase oder Schäden an fremden Computern: Wer eine Haftpflich­tversicher­ung hat, kann dort den Schaden geltend machen.

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