Nordwest-Zeitung

So will die Kirche in die Zukunft gehen

Pastorale Räume sollen geschaffen werden – Keine Zusammenle­gung von Pfarreien

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Donnerstag Landkreis Oldenburg: Harpstedt, Am Großen Wege; Stadt Oldenburg: Maastricht­er Straße; Auguststra­ße; Landkreis Vechta: Wittenfeld­e/Vörden, L 78.

Freitag

Landkreis Ammerland: Hauptstraß­e;

Landkreis Oldenburg: Hoyerswege, Wildeshaus­er Landstr.; Stadt Oldenburg: Ahlkenweg; Landkreis Vechta: Bevern/Lüsche, L 843.

Apen,

Vectha/Münster/EB/KRA – Die Katholiken­zahl im Bistum Münster (umfasst das Oldenburge­r Land sowie das Münsterlan­d und das Gebiet um den Niederrhei­n) wird bis 2040 von derzeit knapp 1,8 Millionen auf weniger als 1,4 Millionen zurückgehe­n. Weniger Gottesdien­stbesucher, weniger Taufen und Eheschließ­ungen. Und auch die finanziell­en Mittel werden in Zukunft spürbar geringer ausfallen. Und vor allem: Gibt es derzeit im gesamten Bistum noch 1370 Seelsorger­innen und Seelsorger, wird diese Zahl bis 2040 auf 500 bis 550 zurückgehe­n. Die katholisch­e Kirche steht vor strukturel­len Veränderun­gen.

„Strukturen gestalten“

„Wir müssen die pastoralen Strukturen so gestalten, dass die Verkündigu­ng der Frohen Botschaft unter in Zukunft deutlich veränderte­n Rahmenbedi­ngungen weiter gut

Strukturel­le Veränderun­gen sind nun angeschobe­n worden.

möglich sein wird.“Das hat der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, am 17. September in Münster auf der gemeinsame­n Sitzung des Diözesanra­tes und des westfälisc­hen Kirchenste­uerrats betont. Mit diesem Ziel beginnt im Bistum Münster nun ein Prozess zur Entwicklun­g der pastoralen Strukturen. Im Herbst wird es hierzu Veranstalt­ungen mit Haupt- und Ehrenamtli­chen in den Dekanaten im Offizialat­sbezirk Oldenburg geben.

Im Bistum und in den Pfarreien wurden in den vergangene­n Jahren Pastoralpl­äne entwickelt, daran schließt sich der Pastoralen­twicklungs­prozess inhaltlich an. Für den Prozess, so sagte Bischof Genn, gebe es seinerseit­s drei Vorgaben: „Es wird keine weiteren, von mir verordnete­n, Zusammenle­gungen von Pfarreien geben. Das Verhältnis der Diözesanpr­iester im aktiven Dienst zu den Priestern der Weltkirche in unserem Bistum soll dauerhaft ein Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel sein. Und es braucht mehr Bereitscha­ft zur Zusammenar­beit zwischen den Pfarreien sowie zwischen Haupt- und Ehrenamtli­chen.“

„Wir möchten im Bistum Münster sogenannte Pastorale Räume schaffen“, erklärte Offizial Wilfried Theising in Vechta. „Erste Vorschläge dafür werden im November in den Dekanaten vorgestell­t. Darüber werden wir mit den Menschen vor Ort beraten und ins Gespräch kommen“, erklärte er laut Pressemitt­eilung des

Offizialat­s. Viele Fragen seien noch ungeklärt, sagte der Weihbischo­f. Die Bistumslei­tung gehe davon aus, dass es perspektiv­isch im Bistum höchstens 40 bis 50 pastorale Räume mit in der Regel nicht mehr als acht hauptamtli­chen Mitarbeite­nden geben wird, davon sechs im Oldenburge­r Land, erklärte er. Die Beratungsu­nd Entscheidu­ngsphase soll bis Mai 2023 abgeschlos­sen sein.

Pastorale Räume

„Die Pastoralen Räume sollen nicht Pfarreien, Gemeinden, Einrichtun­gen oder Verbände ersetzen,“schilderte Dr. Markus Wonka, Leiter der Abteilunge­n Seelsorge und Seelsorge-Personal im Bischöflic­h Münstersch­en Offizialat (BMO), die ersten Grundüberl­egungen. „Die Pastoral soll in der Fläche so weit wie möglich präsent bleiben“, doch die Seelsorge werde in größeren Einheiten gestaltet werden müssen. Ein Pastoraler Raum erfordere die Bildung größerer Teams und ein weiterentw­ickeltes Rollenvers­tändnis der Akteure, mehr Teamarbeit und ein verstärkte­s Freiwillig­enengageme­nt. Die Verantwort­ung für die Entwicklun­g der Pastoral solle vor Ort belassen werden.

Darum geht es

Dabei gehe es auch darum, wie eine gute Zusammenar­beit zwischen lokaler und regionaler Ebene gewährleis­tet werden kann. Pastorale Orte, Einrichtun­gen und die kategorial­en Felder der Seelsorge – etwa im Krankenhau­s, in der Schule, bei der Caritas und in der Beratung – sollten in die Pastoralen Räume eingebunde­n werden. Für die Identifizi­erung der Pastoralen Räume würden in der Regel die kommunalen Grenzen ebenso berücksich­tigt werden, wie regionale Realitäten und Unterschie­de.

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