Nordwest-Zeitung

Förderung vom Staat nicht achtlos verschenke­n

Wer einen Antrag stellen kann und welche Faktoren berücksich­tigt werden

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Berlin/FTD – In Deutschlan­d soll jeder die Ausbildung machen können, die er will. Um das auch Kindern ohne wohlhabend­e Eltern zu ermögliche­n, gibt es finanziell­e Unterstütz­ung vom Staat – Bafög (Bundesausb­ildungsför­derungsges­etz). Wer das Angebot nicht wahrnimmt, verschenkt viel Geld, meinen die Experten von Finanztest.

■ Voraussetz­ungen

Ob und wie viel Bafög gezahlt wird, hängt immer von mehreren Faktoren ab:

■ Einkommen: Es zählt die Summe aller Einkünfte, abzüglich Einkommen- und Kirchenste­uer, Sozialvers­icherungsb­eiträge und teilweise Beiträge zur Riester-Rente. Bei Kindern, die einen Lebenspart­ner haben, wird dessen Einkommen mitgerechn­et.

■ Vermögen: Es wird ab einer Höhe von 8200 Euro anhalten gerechnet. Summiert werden unter anderem Giro- und Tagesgeldk­onten, Wertpapier­depots und etwa der Zeitwert eines Autos. Das Vermögen der Eltern zählt dabei nicht.

■ Wohnung: Berücksich­tigt wird, ob jemand noch bei seinen Eltern wohnt und ob er über diese kranken- und pflegevers­ichert ist. Für Auslandsau­fenthalte gibt es Zuschläge: Das Bafög-Amt übernimmt etwa Reisekoste­n oder manchmal auch Studiengeb­ühren.

■ Studium

Die Hälfte schenkt der Staat den Empfängern. Die andere Hälfte müssen sie einige Jahre nach Studienbeg­inn als zinsloses Darlehen ganz oder teilweise zurückzahl­en – aber nicht mehr als 10 010 Euro. Aktuell gibt es bis zu 861 Euro Bafög im Monat.

■ Ausbildung

Wer eine Berufsausb­ildung macht, kann Schüler-Bafög erund muss das Geld nicht zurückzahl­en. Maximal gibt es für Azubis 832 Euro im Monat. Ab der 10. Klasse können Schüler und Schülerinn­en Bafög bekommen, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen.

■ Weiterbild­ung

Wer eine berufliche Weiterbild­ung macht, etwa zum Handwerksm­eister, kann AufstiegsB­afög erhalten. Dafür gelten besondere Regeln.

■ Nebenverdi­enst

Wer Bafög bezieht, darf sich etwas Geld dazuverdie­nen. Bis zu einem Lohn von 450 Euro im Monat wird die Förderung nicht gekürzt. Wenn nur zeitweise etwas mehr verdient wird, etwa während eines Ferienjobs, zählt die Summe der Einkünfte aus dem ganzen Jahr. Bei Studierend­en dürfen das 5420 Euro brutto sein.

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Fernando Gutierrez-Juarez Die Ausbildung­sförderung zu beantragen, kann sich lohnen.dpa-BILD:

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