Förderung vom Staat nicht achtlos verschenken
Wer einen Antrag stellen kann und welche Faktoren berücksichtigt werden
Berlin/FTD – In Deutschland soll jeder die Ausbildung machen können, die er will. Um das auch Kindern ohne wohlhabende Eltern zu ermöglichen, gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat – Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Wer das Angebot nicht wahrnimmt, verschenkt viel Geld, meinen die Experten von Finanztest.
■ Voraussetzungen
Ob und wie viel Bafög gezahlt wird, hängt immer von mehreren Faktoren ab:
■ Einkommen: Es zählt die Summe aller Einkünfte, abzüglich Einkommen- und Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und teilweise Beiträge zur Riester-Rente. Bei Kindern, die einen Lebenspartner haben, wird dessen Einkommen mitgerechnet.
■ Vermögen: Es wird ab einer Höhe von 8200 Euro anhalten gerechnet. Summiert werden unter anderem Giro- und Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots und etwa der Zeitwert eines Autos. Das Vermögen der Eltern zählt dabei nicht.
■ Wohnung: Berücksichtigt wird, ob jemand noch bei seinen Eltern wohnt und ob er über diese kranken- und pflegeversichert ist. Für Auslandsaufenthalte gibt es Zuschläge: Das Bafög-Amt übernimmt etwa Reisekosten oder manchmal auch Studiengebühren.
■ Studium
Die Hälfte schenkt der Staat den Empfängern. Die andere Hälfte müssen sie einige Jahre nach Studienbeginn als zinsloses Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen – aber nicht mehr als 10 010 Euro. Aktuell gibt es bis zu 861 Euro Bafög im Monat.
■ Ausbildung
Wer eine Berufsausbildung macht, kann Schüler-Bafög erund muss das Geld nicht zurückzahlen. Maximal gibt es für Azubis 832 Euro im Monat. Ab der 10. Klasse können Schüler und Schülerinnen Bafög bekommen, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen.
■ Weiterbildung
Wer eine berufliche Weiterbildung macht, etwa zum Handwerksmeister, kann AufstiegsBafög erhalten. Dafür gelten besondere Regeln.
■ Nebenverdienst
Wer Bafög bezieht, darf sich etwas Geld dazuverdienen. Bis zu einem Lohn von 450 Euro im Monat wird die Förderung nicht gekürzt. Wenn nur zeitweise etwas mehr verdient wird, etwa während eines Ferienjobs, zählt die Summe der Einkünfte aus dem ganzen Jahr. Bei Studierenden dürfen das 5420 Euro brutto sein.