Odyssee nach falschem Positiv-Ergebnis
Sandkrugerin muss zu Unrecht in Quarantäne – Fehler bei Übermittlung des Tests
Sandkrug – Ist es Corona oder nur eine Erkältung? Diese Frage stellt sich Angelika Schmidt (Name von der Redaktion geändert) Anfang August, kurz bevor sie wegen einer Vorsorgeuntersuchung zum Arzt muss. „Ich hatte Husten. Also habe ich vorsorglich einen Selbsttest gemacht“, berichtet die Sandkrugerin (Gemeinde Hatten/Landkreis Oldenburg). Sie habe mit Heuschnupfen zu kämpfen, weswegen Husten bei ihr keine Seltenheit seien. Geimpft ist sie bereits doppelt mit Biontec. „Aber man hört ja immer wieder, dass man sich trotzdem anstecken kann, also wollte ich sichergehen.“Der Selbsttest zeigt negativ an – kein Corona. Oder?
Dass diese Frage ihre nächsten Wochen bestimmen sollte, weiß die Sandkrugerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Also weiter in der Geschichte: „Am nächsten Tag habe ich aber sogar Fieber bekommen, fühlte mich richtig elend und bin nochmals zum Arzt gefahren“, sagt Schmidt. Der diagnostiziert nach mehreren Untersuchungen eine Lungenentzündung, verschreibt ein Antibiotikum – fertigt zur Vorsicht zudem noch einen PCRTest auf das Coronavirus an und will sich melden, falls dieser Abstrich positiv ausfallen sollte. Der Anruf kommt nicht. Also kein Corona. Oder?
Besuch beim Hausarzt
Besuch der Polizei
Zu Hause ruht sich Angelika Schmidt aus, am kommenden Tag fühlt sie sich schon besser, das Medikament schlägt an. Aber dann: „Mein Mann werkelte
im Garten, kam zu mir ins Wohnzimmer und sagte: Draußen steht die Polizei für dich. Die Beamten haben ein Schreiben für dich dabei. Ich habe mich richtig erschrocken“, weiß Angelika Schmidt noch.
Der Inhalt des Briefes von der Polizeistation Wardenburg: „Der Landkreis Oldenburg hat uns mitgeteilt, dass ihr Corona-PCR-Test positiv ausgefallen ist. Sie haben sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Diese Anordnung gilt auch für andere Mitglieder ihres Hausstandes.“
Verwirrung im Hause Schmidt. Aber es ist Samstag, der Hausarzt, der den PCR-Test abgestrichen hatte, ist nicht erreichbar. „Montags habe ich den gleich kontaktiert und bin Dienstag erneut in die Praxis gefahren.“Weil Angelika
Schmidt geimpft ist, kann die Quarantäne nach fünf Tagen beendet werden – sofern ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann. Den will der Hausarzt machen. „Und dann hat er mir mitgeteilt, dass auch der erste Test schon negativ gewesen ist.“Der Verwirrungsstatus steigt. Schmidt hat Sorge, dass Testergebnisse vertauscht wurden und jemand, der wirklich mit SarsCoV-2 infiziert ist, nun einen Negativ-Bescheid erhalten haben könnte.
Wie es dazu kam
Ein Anruf beim Landkreis Oldenburg bringt Licht ins Dunkel. Dieser lässt sich über DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz), ein Meldesystem des
Robert Koch-Institutes (RKI) von Laboren die positiven Testergebnisse übermitteln. Im Falle von Angelika Schmidt ist dabei etwas schief gelaufen. Der PCR-Test war bei der ersten Untersuchung des Labors zunächst „uneindeutig“, wie einem Schreiben zu entnehmen ist. Sofort stößt das DEMIS jedoch automatisch die Positiv-Meldung an den Landkreis an. Die erneute Untersuchung der Probe brachte dann allerdings das Negativ-Ergebnis zutage, das dann auch dem Hausarzt von Angelika Schmidt zugespielt wurde. Der sah also keinen Handlungsbedarf, das Gesundheitsamt war aber davon ausgegangen, dass Schmidt Corona hat. Jetzt, da der Fehler klar ist, erhält die Sandkrugerin den Aufhebungsbescheid der Quarantäne. Genesenennachweis „Für mich war die Sache erledigt“, sagt Schmidt. Weit gefehlt. Anfang September flattert erneut ein Brief ins Haus. Enthalten ist ein Genesenennachweis und die Information: „Hiermit übersenden wir Ihnen die Bescheinigung über eine durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus.“Unterschrieben ist das Papier von derselben Mitarbeiterin im Kreis-Gesundheitsamt wie der Aufhebungsbescheid für die fälschlicherweise angeordnete Quarantäne zwei Wochen zuvor. Nach einem Anruf sicherte man Schmidt zu, nachzuforschen, wie das passieren konnte und sich wieder zu melden. Darauf wartet sie noch heute. Sie kann nur noch mit dem Kopf schütteln. In ihren Augen hat der Kreis die Angelegenheit nicht gut geregelt.