Urlaub auch im Praktikum?
Was macht Sie einzigartig, und was können Sie besonders gut? Wer schaut, wo die eigenen Stärken und Schwächen liegen, kann sein berufliches Potenzial meistens etwas besser einschätzen, als wenn man alles unvorbereitet auf sich zukommen lässt.
stolz auf mich war?
Nun identifizieren Sie Ihre Motivatoren. Ist es zum Beispiel „etwas Sinnvolles tun“? Suchen Sie Einfluss, also eine Führungsposition bei der sie mit anderen Führungspersönlichkeiten verkehren, oder vielleicht sogar das Gegenteil? Ist Ihnen Lob wichtig – oder Wettbewerb? Wie steht es um ihre Wissbegierde?
Persönliches Bedürfnisse spielen ebenfalls eine wichtige Rolle auf dem Weg zum idealen Job. Dabei können Fragen
wie diese helfen: Sind feste Arbeitszeiten wichtig? Sind Sie bereit zu reisen? Wie viel Struktur oder Freiraum benötigen Sie? Oder auch: Wie sollte mein Arbeitsplatz idealerweise aussehen bzw. gestaltbar sein?
Die Zielgerade
Im letzten Schritt setzen Sie Stärken, Motivatoren und Bedürfnisse zu einem Gesamtbild zusammen. Dabei kann es laut Expertin Struss durchaus
abstrakt zugehen: Wer als Leidenschaft „Kochen“ausgemacht hat, kann daraus etwa Folgendes ableiten: die Fähigkeit, einzelne Elemente zu einem Gesamtkunstwerk zusammenzusetzen.
Wenn jemand gern exakt nach Rezept kocht, kann es für Struktur, Detailaufmerksamkeit und methodisches Vorgehen stehen. Ist jemand lieber experimentierfreudig und kreativ, sind auch das hilfreiche Schlüsse für die berufliche Karriere.
Berlin/tmn – Die Oma hat Geburtstag, der beste Freund heiratet: Wer für längere Zeit ein Praktikum macht, könnte den ein oder anderen Urlaubstag für solche Gelegenheiten gut gebrauchen. Aber hat man im Praktikum Anspruch darauf?
„Das hängt von der Art des Praktikums ab“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Häufig würden Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, keinen Urlaub vorsehen. „Das ist in Ordnung“, so der Fachanwalt.
Praktikantinnen und Praktikanten müssten sogar vorsichtig sein, wenn ihnen der Praktikumsgeber freiwillig Urlaub anbietet. „Es kann dann sein, dass dadurch die vorgegebene Praktikumsdauer nicht erreicht wird.“Im Zweifelsfall müsse man das Praktikum verlängern.
Wer allerdings ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat Bredereck zufolge grundsätzlich Anspruch auf Urlaub – wie Arbeitnehmer auch. Der gesetzliche Mindestanspruch beläuft sich auf 24 Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
Der Rechtsexperte weist darauf hin, dass jüngere Praktikanten sogar einen längeren gesetzlichen Anspruch haben: Wer unter 18 ist, hat 25 Urlaubstage pro Jahr. Unter 17 hat man 27 Urlaubstage pro Jahr und unter 16 besteht ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Wenn das Praktikum sechs Monate oder kürzer dauere, bestehe nur ein anteiliger Anspruch, so Bredereck.