Drogenschmuggler zu hoher Haftstrafe verurteilt
Hauptangeklagter muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis – Bewährungsstrafen für Mittäter
Alexanderstraße: Aus Gründen der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wird zusätzlich zur bestehenden Sperrung des Gehund Radweges an der Alexanderstraße ab Bürgerfelder Straße auch die Einmündung von der Alexanderstraße in die Feldstraße bis voraussichtlich Mitte Dezember für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Im Rahmen des Bahnausbaus an der Alexanderstraße werden neue Versorgungsleitungen verlegt, weshalb es zu diesen Sperrungen kommt. Eine Umleitung ist ausgeschildert und eingerichtet. Huntebrücke: Bis voraussichtlich Freitag, 19. November, wird der Fußweg unter der Huntebrücke (A29) zwischen dem Eingang aufs Deichsgelände und der Brücke am Deichtief für Fußgänger sowie Radfahrer gesperrt. Grund sind Arbeiten am Gasleitungsnetz der EWE. Eine Umleitung kann nicht angeboten werden. Blitzer: Die Stadt kündigt für Mittwoch Geschwindigkeitskontrollen an der CarlFriedrich-Gauß-Straße und Gerhard-Stalling-Straße an. Am Strehl: Von Montag, 25. Oktober, 6 Uhr, bis Sonntag, 31. Oktober, 22 Uhr, muss der Bahnübergang Am Strehl für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. Zu Fuß und mit dem Rad kann der Übergang passiert werden. Dabei müssen Radfahrer aus Sicherheitsgründen absteigen. Eine Umleitung ist eingerichtet. Die VWG-Linie 304 kann die Endhaltestelle im Feldahornweg nicht bedienen und endet an der Haltestelle Neusüdender Weg.
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Oldenburg/Leer – Im Prozess gegen drei Männer aus Leer, die sich wegen bewaffneten Drogenhandels, Drogenschmuggels und Drogenanbaus beziehungsweise wegen Beihilfe zum Drogenhandel und Einfuhr von Drogen vor dem Oldenburger Landgericht verantworten mussten, ist der 24-jährige Hauptangeklagte am Dienstag zu knapp viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die beiden 22 und 23 Jahre alten Mitangeklagten dagegen kamen noch mit Bewährungsstrafen von einem Jahr beziehungsweise anderthalb Jahren davon.
Schon polizeibekannt
Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens war der 24-jährige Hauptangeklagte. Die 4. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm sah ihn schon ganz hoch im Drogenhandel angesiedelt. Nach Überzeugung des Gerichts hat er zunächst ein Kilogramm Kokain nach Oldenburg geschmuggelt und verkauft, um dann zusammen mit den beiden Mitangeklagten zehn Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden nach Oldenburg zu schmuggeln.
Der 24-Jährige, der in Oldenburg einen Drogenbunker unterhielt und auch selbst anbaute, sei äußerst professionell vorgegangen, sagte die Richterin. Professionell sollte auch die letzte Schmuggelfahrt sein. Wie berichtet, sollte die Polizei mit einem Ablenkungsfahrzeug ausgetrickst werden. In diesem Fahrzeug saßen drei Personen, darunter eine dunkelhäutige Person, die jetzt mit angeklagt war.
Die Angeklagten waren davon ausgegangen, dass die
Polizei bei einer Kontrolle das Ablenkungsfahrzeug mit der dunkelhäutigen Person anhält, während das eigentliche Schmuggel-Fahrzeug mit einer Person und den Drogen ungehindert passieren kann.
Plan geht nicht auf
Die Polizei hatte aber alle festgenommen. Die Rechnung der Angeklagten war nicht aufgegangen. Die beiden Mitangeklagten sprachen im Verfahren auch von ihrer „eigenen Blödheit“, bei so etwas mitgemacht zu haben.
Mit den knapp viereinhalb
Jahren Gefängnis ist der Hauptangeklagte vergleichsweise gut davongekommen. Er hatte bei der Schmuggelfahrt Pfefferspray dabei gehabt. Das gilt als Waffe. Der Tatbestand des bewaffneten Drogenhandels ist mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht. Die Blohm-Kammer stufte diese Tat aber als einen minder schweren Fall ein. Das zog den Strafrahmen nach unten. Strafmindernd wirkte sich auch aus, dass die Schmuggelfahrt von der Polizei observiert worden war. Die Drogen wären nie in den Handel gelangt.