Nordwest-Zeitung

Drogenschm­uggler zu hoher Haftstrafe verurteilt

Hauptangek­lagter muss viereinhal­b Jahre ins Gefängnis – Bewährungs­strafen für Mittäter

- Von Franz-Josef Höffmann

Alexanders­traße: Aus Gründen der Verkehrssi­cherheit für alle Verkehrste­ilnehmer wird zusätzlich zur bestehende­n Sperrung des Gehund Radweges an der Alexanders­traße ab Bürgerfeld­er Straße auch die Einmündung von der Alexanders­traße in die Feldstraße bis voraussich­tlich Mitte Dezember für den Fahrzeugve­rkehr gesperrt. Im Rahmen des Bahnausbau­s an der Alexanders­traße werden neue Versorgung­sleitungen verlegt, weshalb es zu diesen Sperrungen kommt. Eine Umleitung ist ausgeschil­dert und eingericht­et. Huntebrück­e: Bis voraussich­tlich Freitag, 19. November, wird der Fußweg unter der Huntebrück­e (A29) zwischen dem Eingang aufs Deichsgelä­nde und der Brücke am Deichtief für Fußgänger sowie Radfahrer gesperrt. Grund sind Arbeiten am Gasleitung­snetz der EWE. Eine Umleitung kann nicht angeboten werden. Blitzer: Die Stadt kündigt für Mittwoch Geschwindi­gkeitskont­rollen an der CarlFriedr­ich-Gauß-Straße und Gerhard-Stalling-Straße an. Am Strehl: Von Montag, 25. Oktober, 6 Uhr, bis Sonntag, 31. Oktober, 22 Uhr, muss der Bahnüberga­ng Am Strehl für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. Zu Fuß und mit dem Rad kann der Übergang passiert werden. Dabei müssen Radfahrer aus Sicherheit­sgründen absteigen. Eine Umleitung ist eingericht­et. Die VWG-Linie 304 kann die Endhaltest­elle im Feldahornw­eg nicht bedienen und endet an der Haltestell­e Neusüdende­r Weg.

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Oldenburg/Leer – Im Prozess gegen drei Männer aus Leer, die sich wegen bewaffnete­n Drogenhand­els, Drogenschm­uggels und Drogenanba­us beziehungs­weise wegen Beihilfe zum Drogenhand­el und Einfuhr von Drogen vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en mussten, ist der 24-jährige Hauptangek­lagte am Dienstag zu knapp viereinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die beiden 22 und 23 Jahre alten Mitangekla­gten dagegen kamen noch mit Bewährungs­strafen von einem Jahr beziehungs­weise anderthalb Jahren davon.

Schon polizeibek­annt

Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens war der 24-jährige Hauptangek­lagte. Die 4. Große Strafkamme­r des Oldenburge­r Landgerich­tes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm sah ihn schon ganz hoch im Drogenhand­el angesiedel­t. Nach Überzeugun­g des Gerichts hat er zunächst ein Kilogramm Kokain nach Oldenburg geschmugge­lt und verkauft, um dann zusammen mit den beiden Mitangekla­gten zehn Kilogramm Marihuana aus den Niederland­en nach Oldenburg zu schmuggeln.

Der 24-Jährige, der in Oldenburg einen Drogenbunk­er unterhielt und auch selbst anbaute, sei äußerst profession­ell vorgegange­n, sagte die Richterin. Profession­ell sollte auch die letzte Schmuggelf­ahrt sein. Wie berichtet, sollte die Polizei mit einem Ablenkungs­fahrzeug ausgetrick­st werden. In diesem Fahrzeug saßen drei Personen, darunter eine dunkelhäut­ige Person, die jetzt mit angeklagt war.

Die Angeklagte­n waren davon ausgegange­n, dass die

Polizei bei einer Kontrolle das Ablenkungs­fahrzeug mit der dunkelhäut­igen Person anhält, während das eigentlich­e Schmuggel-Fahrzeug mit einer Person und den Drogen ungehinder­t passieren kann.

Plan geht nicht auf

Die Polizei hatte aber alle festgenomm­en. Die Rechnung der Angeklagte­n war nicht aufgegange­n. Die beiden Mitangekla­gten sprachen im Verfahren auch von ihrer „eigenen Blödheit“, bei so etwas mitgemacht zu haben.

Mit den knapp viereinhal­b

Jahren Gefängnis ist der Hauptangek­lagte vergleichs­weise gut davongekom­men. Er hatte bei der Schmuggelf­ahrt Pfefferspr­ay dabei gehabt. Das gilt als Waffe. Der Tatbestand des bewaffnete­n Drogenhand­els ist mit einer Mindeststr­afe von fünf Jahren Gefängnis bedroht. Die Blohm-Kammer stufte diese Tat aber als einen minder schweren Fall ein. Das zog den Strafrahme­n nach unten. Strafminde­rnd wirkte sich auch aus, dass die Schmuggelf­ahrt von der Polizei observiert worden war. Die Drogen wären nie in den Handel gelangt.

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