Nordwest-Zeitung

Das sagen die Vertreter der Bürgerinit­iative

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Die geplante Bebauung

des ehemaligen Grundstück­s der Diakonie am Schützenwe­g hat die Gründung einer Bürgerinit­iative ausgelöst. Hier ist ihre Stellungna­hme zu den Erdarbeite­n in der vergangene­n Woche zu lesen:

Liane Ehlers: „

Warum nur fühle ich mich in Oldenburg immer wieder wie in Schilda, wenn ich etwas über das geplante Mammut-Bauprojekt von Lindenproj­ekt auf dem ehemaligen Diakoniege­lände am Schützenwe­g lese? Die Stadt und ihre Verantwort­lichen rühmen sich, Oldenburg bis 2035 klimaneutr­al machen zu wollen.

Und dann wird im Frühjahr 2020 auf dem Gelände vom Vorbesitze­r Diakonie innerorts ein halber Hektar Wald eine grüne Lunge - gerodet.

Obwohl dieses Gelände in zwei Bauausschu­sssitzunge­n vom zuständige­n Dezernente­n offiziell als Wald bezeichnet wurde, passiert nichts trotz Anzeige der Anwohner bei der unteren Naturschut­zbehörde. Für ein besseres Klima sorgt das auf vielen Ebenen nicht. Im Bau- und im Umweltauss­chuss wird im Frühjahr/ Sommer der Antrag der Linken auf den Erhalt des restlichen Grüngürtel­s und die Anerkennun­g als Wald von einem Ausschuss in den anderen so lange verschoben, dass er erst nach den Wahlen wieder auf den Tisch kommen kann.(...)

Jetzt, im Oktober, wurde vom Investor ganz legal und mit Genehmigun­g der Behörden „Wildwuchs beseitigt“. Das Gelände wurde planiert, damit niemand in Kuhlen fallen und sich weh tun könne, heißt es. Dabei ist dort niemand unterwegs, außer den Arbeitern und den Security-Leuten, die die Natur vor was eigentlich schützen sollen? Vor den misstrauis­chen Nachbarn?(...)

Zu erläutern, welche Hochwasser­risiken

zugeschütt­ete Gräben und hoch verdichtet­e Böden für ein offiziell ausgewiese­nes Starkregen­gebiet wie das Haarentorv­iertel bergen, ist wohl kaum nötig. (...)

Thomas Glauche:

Erst wird ein gesetzlich geschützte­r Wald von 5400 m2 Größe ohne Genehmigun­g gerodet, jetzt mit schwerem Gerät der Boden eingeebnet. Das Argument der Verkehrssi­cherungspf­licht ist ebenso durchschau­bar wie vorgeschob­en. Auch die gerodete Waldfläche ist gesetzlich geschützt, darf erst nach einer Umwidmung in Bauland baulich vorbereite­t werden. Der

Aufstellun­gsbeschlus­s berechtigt lediglich zu Planungen, die aber noch nicht einmal konkret vorliegen. Es handelt sich um nicht öffentlich zugänglich­es Privatgelä­nde. (...)

Auch die Aussage, Biotope seien unberührt geblieben, kann so nicht stehen bleiben. Das Foto zu dem Artikel zeigt deutlich, dass der wasserabfü­hrende Graben vom Biotop am Kindergart­en mit Abraum zugeschütt­et wurde und damit durch Isolation in die Überlebens­funktion des Biotops eingreift, sondern auch die Schutzfunk­tion gegen Starkregen einschränk­t. (...)

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