Das sagen die Vertreter der Bürgerinitiative
Die geplante Bebauung
des ehemaligen Grundstücks der Diakonie am Schützenweg hat die Gründung einer Bürgerinitiative ausgelöst. Hier ist ihre Stellungnahme zu den Erdarbeiten in der vergangenen Woche zu lesen:
Liane Ehlers: „
Warum nur fühle ich mich in Oldenburg immer wieder wie in Schilda, wenn ich etwas über das geplante Mammut-Bauprojekt von Lindenprojekt auf dem ehemaligen Diakoniegelände am Schützenweg lese? Die Stadt und ihre Verantwortlichen rühmen sich, Oldenburg bis 2035 klimaneutral machen zu wollen.
Und dann wird im Frühjahr 2020 auf dem Gelände vom Vorbesitzer Diakonie innerorts ein halber Hektar Wald eine grüne Lunge - gerodet.
Obwohl dieses Gelände in zwei Bauausschusssitzungen vom zuständigen Dezernenten offiziell als Wald bezeichnet wurde, passiert nichts trotz Anzeige der Anwohner bei der unteren Naturschutzbehörde. Für ein besseres Klima sorgt das auf vielen Ebenen nicht. Im Bau- und im Umweltausschuss wird im Frühjahr/ Sommer der Antrag der Linken auf den Erhalt des restlichen Grüngürtels und die Anerkennung als Wald von einem Ausschuss in den anderen so lange verschoben, dass er erst nach den Wahlen wieder auf den Tisch kommen kann.(...)
Jetzt, im Oktober, wurde vom Investor ganz legal und mit Genehmigung der Behörden „Wildwuchs beseitigt“. Das Gelände wurde planiert, damit niemand in Kuhlen fallen und sich weh tun könne, heißt es. Dabei ist dort niemand unterwegs, außer den Arbeitern und den Security-Leuten, die die Natur vor was eigentlich schützen sollen? Vor den misstrauischen Nachbarn?(...)
Zu erläutern, welche Hochwasserrisiken
zugeschüttete Gräben und hoch verdichtete Böden für ein offiziell ausgewiesenes Starkregengebiet wie das Haarentorviertel bergen, ist wohl kaum nötig. (...)
Thomas Glauche:
Erst wird ein gesetzlich geschützter Wald von 5400 m2 Größe ohne Genehmigung gerodet, jetzt mit schwerem Gerät der Boden eingeebnet. Das Argument der Verkehrssicherungspflicht ist ebenso durchschaubar wie vorgeschoben. Auch die gerodete Waldfläche ist gesetzlich geschützt, darf erst nach einer Umwidmung in Bauland baulich vorbereitet werden. Der
Aufstellungsbeschluss berechtigt lediglich zu Planungen, die aber noch nicht einmal konkret vorliegen. Es handelt sich um nicht öffentlich zugängliches Privatgelände. (...)
Auch die Aussage, Biotope seien unberührt geblieben, kann so nicht stehen bleiben. Das Foto zu dem Artikel zeigt deutlich, dass der wasserabführende Graben vom Biotop am Kindergarten mit Abraum zugeschüttet wurde und damit durch Isolation in die Überlebensfunktion des Biotops eingreift, sondern auch die Schutzfunktion gegen Starkregen einschränkt. (...)