Zu Lebzeiten über den Tod hinaus denken
Wie Vermögen richtig vererbt wird und welche Fehler dabei zu vermeiden sind
Berlin/ftd – Mit einem Testament kann jeder selbst zu Lebzeiten regeln, wie nach seinem Tod sein Vermögen verteilt werden soll. Das ist gar nicht so kompliziert. Wie sich neun häufige Fehler vermeiden lassen, erklärt die Zeitschrift Finanztest.
■ Fehler 1:
Kein Testament machen
Das Gesetz knüpft an die Merkmale Verwandtschaft und Ehe an. Ohne Testament profitieren in erster Linie Familienmitglieder, Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Passt die gesetzliche Erbfolge zur eigenen Nachlassplanung, muss man sich nicht zwingend kümmern. Wer davon abweichen will, muss tätig werden. Besonders wichtig ist das für Unverheiratete, weil sie kein gesetzliches Erbrecht haben und sonst leer ausgehen würden; für kinderlose Ehepaare, weil nicht automatisch der Ehepartner allein erbt, und für Alleinstehende, die vermeiden wollen, dass ihr Vermögen an den Staat geht.
■ Fehler 2: Die falsche Form wählen
Das privatschriftliche Testament muss im Gegensatz zum notariellen handschriftlich und eigenhändig geschrieben sein, und zwar vom ersten bis zum letzten Wort. So soll es dem Erblasser zweifelsfrei zuzuordnen sein. Eine Ausnahme gilt beim Berliner Testament. Hier darf einer schreiben, der andere Ehepartner unterschreibt nur noch mit einem kurzen Zusatz. Das Testament muss mit Ort und Datum versehen und unterschrieben werden und zweifelsfrei als Testament zu erkennen sein.
■ Fehler 3: Unklar formulieren
Formulierungen, die nicht ganz und gar eindeutig sind, den. Dieses Testament kann auch ein Notar beurkunden.
■ Fehler 6: Zu spät testieren
Es gibt viele Gründe, sich frühzeitig mit seiner Vermögensnachfolge zu befassen. Beispielsweise, wenn der Ehepartner zum Alleinerben gemacht werden soll, um Entscheidungen zu vereinfachen. Oder wenn der unverheiratete Partner sonst leer ausgehen würde. Oder wenn der Erbfall mit dem Ausland zu tun hat.
■ Fehler 7: Patchwork außer Acht lassen
Wer in einer Patchworkfamilie lebt, kommt nicht umhin, ein Testament zu verfassen. Denn die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt heutige Familienkonstellationen nicht. Fachliche Hilfe ist bei komplexen Familienverhältnissen ratsam.
■ Fehler 8: Testament unauffindbar machen
Eine Vertrauensperson sollte den Ort kennen, an dem das Testament verwahrt wird, etwa in einem DokumentenOrdner. Experten raten dazu, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen, um sicherzugehen, dass es berücksichtigt wird. Handelt es sich um ein notarielles Testament, wird es dort ohnehin verwahrt. Die Kosten hierfür betragen 75 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister: bei einem notariellen Testament 15 Euro, bei privatschriftlichen 18 Euro.
■ Fehler 9: Testament nicht aktualisieren
Es kann immer wieder gute Gründe geben, den Inhalt des Testaments zu überdenken. Sollten sich etwa die gesetzlichen Freibeträge für die Erbschaftsteuer ändern, lohnt es sich auf jeden Fall.