Nordwest-Zeitung

Zu Lebzeiten über den Tod hinaus denken

Wie Vermögen richtig vererbt wird und welche Fehler dabei zu vermeiden sind

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Berlin/ftd – Mit einem Testament kann jeder selbst zu Lebzeiten regeln, wie nach seinem Tod sein Vermögen verteilt werden soll. Das ist gar nicht so komplizier­t. Wie sich neun häufige Fehler vermeiden lassen, erklärt die Zeitschrif­t Finanztest.

■ Fehler 1:

Kein Testament machen

Das Gesetz knüpft an die Merkmale Verwandtsc­haft und Ehe an. Ohne Testament profitiere­n in erster Linie Familienmi­tglieder, Ehe- und eingetrage­ne Lebenspart­ner. Passt die gesetzlich­e Erbfolge zur eigenen Nachlasspl­anung, muss man sich nicht zwingend kümmern. Wer davon abweichen will, muss tätig werden. Besonders wichtig ist das für Unverheira­tete, weil sie kein gesetzlich­es Erbrecht haben und sonst leer ausgehen würden; für kinderlose Ehepaare, weil nicht automatisc­h der Ehepartner allein erbt, und für Alleinsteh­ende, die vermeiden wollen, dass ihr Vermögen an den Staat geht.

■ Fehler 2: Die falsche Form wählen

Das privatschr­iftliche Testament muss im Gegensatz zum notarielle­n handschrif­tlich und eigenhändi­g geschriebe­n sein, und zwar vom ersten bis zum letzten Wort. So soll es dem Erblasser zweifelsfr­ei zuzuordnen sein. Eine Ausnahme gilt beim Berliner Testament. Hier darf einer schreiben, der andere Ehepartner unterschre­ibt nur noch mit einem kurzen Zusatz. Das Testament muss mit Ort und Datum versehen und unterschri­eben werden und zweifelsfr­ei als Testament zu erkennen sein.

■ Fehler 3: Unklar formuliere­n

Formulieru­ngen, die nicht ganz und gar eindeutig sind, den. Dieses Testament kann auch ein Notar beurkunden.

■ Fehler 6: Zu spät testieren

Es gibt viele Gründe, sich frühzeitig mit seiner Vermögensn­achfolge zu befassen. Beispielsw­eise, wenn der Ehepartner zum Alleinerbe­n gemacht werden soll, um Entscheidu­ngen zu vereinfach­en. Oder wenn der unverheira­tete Partner sonst leer ausgehen würde. Oder wenn der Erbfall mit dem Ausland zu tun hat.

■ Fehler 7: Patchwork außer Acht lassen

Wer in einer Patchworkf­amilie lebt, kommt nicht umhin, ein Testament zu verfassen. Denn die gesetzlich­e Erbfolge berücksich­tigt heutige Familienko­nstellatio­nen nicht. Fachliche Hilfe ist bei komplexen Familienve­rhältnisse­n ratsam.

■ Fehler 8: Testament unauffindb­ar machen

Eine Vertrauens­person sollte den Ort kennen, an dem das Testament verwahrt wird, etwa in einem Dokumenten­Ordner. Experten raten dazu, das Testament beim Nachlassge­richt zu hinterlege­n, um sicherzuge­hen, dass es berücksich­tigt wird. Handelt es sich um ein notarielle­s Testament, wird es dort ohnehin verwahrt. Die Kosten hierfür betragen 75 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Registrier­ung im Zentralen Testaments­register: bei einem notarielle­n Testament 15 Euro, bei privatschr­iftlichen 18 Euro.

■ Fehler 9: Testament nicht aktualisie­ren

Es kann immer wieder gute Gründe geben, den Inhalt des Testaments zu überdenken. Sollten sich etwa die gesetzlich­en Freibeträg­e für die Erbschafts­teuer ändern, lohnt es sich auf jeden Fall.

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Dpa-BILD: Silvia Marks

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