Nordwest-Zeitung

Wer hilft bei der Steuererkl­ärung?

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Der Countdown läuft: Noch bis zum 31. Oktober haben Steuerpfli­chtige, die selbst abrechnen, in diesem Jahr Zeit für ihre Steuererkl­ärung für das Corona-Jahr 2020. Folgende Tipps gibt die Zeitschrif­t Finanztest:

■ Arbeitnehm­er und Rentner oder Pensionäre finden Hilfe bei ihrer Steuererkl­ärung bei einem Lohnsteuer­hilfeverei­n oder Steuerbera­ter. Freiberufl­ern oder Selbststän­digen steht nur der Weg zum Steuerbera­ter offen. Schon wer eine Photovolta­ikanlage betreibt und eine umsatzsteu­erpflichti­ge Einspeisev­ergütung erhält, gilt als gewerbetre­ibend und kann steuerlich­en Rat nur in einem Steuerbera­tungsbüro bekommen. Auch wer angestellt, aber mit einem Selbststän­digen verheirate­t und gemeinsam veranlagt ist, kann nicht zu einem Verein gehen.

■ Bei einigen Gewerkscha­ften können Mitglieder einen Steuerserv­ice nutzen oder von Kooperatio­nen mit Lohnsteuer­hilfeverei­nen profitiere­n. Einfach mal nachfragen.

■ Viele Beratungss­tellen der Lohnsteuer­hilfeverei­ne haben ihre Dienstleis­tungen freiwillig nach Din-Norm 77 700 zertifizie­ren lassen. Dies ist ein Qualitätsk­riterium. Wer auf der Suche nach einer Beratungss­telle ist, sollte sich daran orientiere­n, rät Finanztest

■ Es empfiehlt sich, die Unterlagen gut vorzusorti­eren, um es der Beratungsp­erson leichter zu machen. Beim Steuerbera­ter kann man so Gebühren sparen.

■ Beratungsg­ebühren können je nach Sachverhal­t ganz oder teilweise steuerlich geltend gemacht werden – beim Steuerbera­ter beruflich bedingte Kosten. Ausgaben für Lohnsteuer­hilfeverei­n, Steuersoft­ware oder Fachlitera­tur können pauschal bis zu 100 Euro den Werbungsko­sten zugeordnet werden.

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BILD: Stiftung Warentest

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