Finanztest-Tipps
Ein Testament muss zweifelsfrei als solches zu erkennen sein. Damit es keine Missverständnisse gibt, sollten Erblasser ihre Wünsche genau formulieren.
Letzter Wille:
Um den Nachlass zu regeln, kann man ein Testament verfassen – allein oder mit Expertenhilfe. Für Verheiratete kommt ein gemeinschaftliches Testament in Betracht. Will man mit einer anderen Person oder mehreren regeln, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschehen soll, geht das nur mit notariellem Erbvertrag.
Kosten:
Die anwaltliche Erstberatung kostet rund 225 Euro inklusive Umsatzsteuer. Notargebühren hängen vom Vermögen ab. Beträgt dieses 500 000 Euro, kostet ein Einzeltestament inklusive Auslagen und Umsatzsteuer rund 1200 Euro.
machen es Hinterbliebenen schwer, den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen. Manchmal führen sie sogar zu Streit, vor allem, wenn sich ein Erbe benachteiligt fühlt. Die Auslegung des Testaments ist bei Zweifeln Sache der Gerichte: Der Wille der verstorbenen Person soll ermittelt werden. Dabei spielt der Wortlaut eine Rolle sowie der Zusammenhang, in dem die Person ihre Aussagen getroffen hat. Um Zweifeln vorzubeugen, sollten sämtliche Erben namentlich benannt und Wünsche konkret formuliert werden.
■ Fehler 4: Erbschaftsteuer nicht bedenken
Wird Vermögen vererbt, kann unter Umständen Erbschaftsteuer fällig werden. Das gilt immer dann, wenn das erworbene Vermögen die Freibeträge des oder der Erben überschreitet. Ehepartner haben einen allgemeinen Freibetrag von 500 000 Euro, Kinder von 400000 Euro, unverheiratete Partner nur von 20 000 Euro.
Für die Differenz zwischen Freibetrag und Wert der Erbschaft gelten abhängig vom Näheverhältnis zwischen Verstorbenen und Erben verschiedene
Steuerklassen. Abhängig von der Höhe der Erbschaft gelten verschiedene Steuersätze. Für Ehegatten und Kinder gilt die Steuerklasse I, in der zwischen 7 und 30 Prozent Steuer zu zahlen sind.
■ Fehler 5: Keine Fachleute zu Rate ziehen
Wer sein Testament nicht allein aufsetzen möchte, kann die Hilfe eines Fachanwalts für Erbrecht oder Notars in Anspruch nehmen und sich wegen steuerlicher Fragen an einen Steuerberater wenden. Ein Notar entwirft entsprechend der Vorgaben des Erblassers je nach Wunsch ein Testament oder einen Erbvertrag, das nur unterschrieben werden muss. Ein notarielles Testament kann häufig den Erbschein ersetzen, den die Erben ansonsten etwa beim Grundbuchamt brauchen.
Auch ein Fachanwalt für Erbrecht hilft beim Verfassen des Testaments und berät oft auch im Hinblick auf die Erbschaftsteuer. Der vorbereiteten Text muss später handschriftlich abgeschrieben wer