Nordwest-Zeitung

Das bedeutet ein Ende der Notlage

Nach eineinhalb Jahren soll die epidemisch­e Lage nun bald auslaufen

- Von Jörg Ratzsch Und Gisela Gross

Berlin – Seit eineinhalb Jahren gilt in Deutschlan­d eine bundesweit­e Corona-Notlage. Diese ermöglicht es Bundesregi­erung und Landesregi­erungen, ohne Zustimmung von Parlamente­n Corona-Maßnahmen anzuordnen. Im März 2020 stellte der Bundestag erstmals die „epidemisch­e Lage nationaler Tragweite“fest und hat sie seitdem immer wieder verlängert. Zuletzt im August. Nun wird vorgeschla­gen, die Notlage zum 25. November auslaufen zu lassen.

Wozu gibt es die epidemisch­e ? Lage überhaupt

Das Ursprungsa­rgument dafür war im März 2020: Infektions­schutz ist zwar Sache der Bundesländ­er, aber diese Krise muss vom Bund gemanagt werden. „Um einer Destabilis­ierung des gesamten Gesundheit­ssystems vorzubeuge­n, wird die Bundesregi­erung in die Lage versetzt, schnell mit schützende­n Maßnahmen einzugreif­en“, hieß es damals. Die „epidemisch­e Lage“ermächtigt­e das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium im Infektions­schutzgese­tz, ohne große Abstimmung Verordnung­en zu erlassen, um die Grundverge“,

sorgung mit Medikament­en, Schutzausr­üstung oder Laborkapaz­itäten sicherzust­ellen.

Was hat das konkret ? mit dem Alltag zu tun

Im Laufe der Krise wurde das Infektions­schutzgese­tz mehrfach geändert. Dabei wurden auch spezielle Corona-Maßnahmen ergänzt, die von den Ländern direkt angeordnet werden können, wenn eine

„epidemisch­e Lage nationaler Tragweite“gilt. Dazu zählen die Maskenpfli­cht, Abstandsun­d Kontaktreg­eln, Veranstalt­ungsverbot­e oder -einschränk­ungen, geschlosse­ne Restaurant­s und die Pflicht, einen Impf-, Genesenen- oder Testnachwe­is vorzulegen.

Was passiert, wenn die ? epidemisch­e Lage endet

Zwar würden die im Infektions­schutzgese­tz

aufgeführt­en besonderen Schutzmaßn­ahmen dann eigentlich wegfallen, sagt der Verwaltung­srechtler Hinnerk Wißmann von der Universitä­t Münster. „Allerdings können die Bundesländ­er, die ohnehin dafür zuständig sind, die Befugnisse weiter nutzen, wenn die Landtage das beschließe­n.“Das Infektions­schutzgese­tz gibt den Ländern ausdrückli­ch die Möglichkei­t, auch nach dem Ende einer „epidemisch­en La

Corona-Maßnahmen weiter anzuwenden, wenn ihr Parlament sich dafür ausspricht.

Welche Auswirkung­en ? hätte ein Ende

Die Unterschie­de zwischen den Bundesländ­ern dürften sich weiter verstärken. Bisher haben die Landesregi­erungen die bei ihnen geltende CoronaVero­rdnung mit den Maßnahmen einfach regelmäßig fortgeschr­ieben und angepasst. Wenn die Landesparl­amente mitentsche­iden müssen, werden die Entscheidu­ngswege länger und die bundesweit­e Abstimmung wird noch schwierige­r. Vermutlich werden die Maßnahmen eher tröpfchenw­eise und regional unterschie­dlich Richtung Frühjahr fallen, als dass es in Deutschlan­d einen „Freedom Day“wie in anderen Ländern gibt.

Was sagen ? die Wissenscha­ftler

Dass es noch nicht die Zeit für ein Ende aller Maßnahmen in Deutschlan­d sei, sagen Fachleute seit einiger Zeit. Im Herbst und Winter drohen etwa laut Robert Koch-Institut (RKI) wieder mehr Corona-Infektione­n.

 ?? DPA-BILD: Dittrich ?? Auch nach dem Ende der bundesweit­en Corona-Notlage würde die Maskenpfli­cht nicht sofort in allen Bereichen fallen.
DPA-BILD: Dittrich Auch nach dem Ende der bundesweit­en Corona-Notlage würde die Maskenpfli­cht nicht sofort in allen Bereichen fallen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany