Weitere Deals mit unechtem Gold auf Ebay
Verfahren gegen 27-jährigen Händler aus Schortens startet am 3. November
Schortens – Seit rund einem halben Jahr sitzt Tobias G. aus Schortens in Untersuchungshaft: Der 27-Jährige, der auf Ebay falsches Gold zu echtem Geld gemacht hat, war im Mai in einem von viel Medienrummel begleiteten Berufungsverfahren vom Landgericht Oldenburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Am Mittwoch, 3. November, muss er erneut vor Gericht erscheinen: Es geht abermals um den Vorwurf des Betrugs mit unechten Goldbarren und -münzen, verhandelt wird in fünf weiteren Fällen. Sechs Verhandlungstage sind dafür angesetzt, ein Urteil wird Mitte Dezember erwartet.
Betrug vor Berufung
Die Betrügereien, um die es nun geht, soll Tobias G. zwischen Mitte April 2020 und Anfang Januar 2021 begangen haben; sie waren im Frühjahr nicht Teil des Berufungsver
Die nun verhandelten Betrügereien beging er im Zeitraum zwischen dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Amtsgericht Jever, wo er bereits im November 2019 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war, und seiner Berufungsverhandlung. Auf diversen Marktplätzen im Internet soll er mit seinen Geschäften weitere
Kunden um rund 40 000 Euro erleichtert haben.
In den 32 Fällen, für die Tobias G. verurteilt worden war, soll in den Verkaufsangeboten auf Ebay und Ebay-Kleinanzeigen für die Käufer nicht erkennbar gewesen sein, dass sie auf Ramschware aus China boten. Das Gericht erkannte im Mai auch deshalb auf Betrug, weil der Angeklagte genau gefahrens.
wusst habe, dass es unechte Ware war und er bewusst mit marktschreierischen Begriffen in den Angeboten seine Kunden hereingelegt habe.
Formulierungen wie „vorsichtshalber unecht/ungeprüft“seien nur Fassade gewesen und sollten etwaige Haftungsrisiken ausschließen. Tobias G. hatte sich vor seinem Geschäftsmodell sogar von
Anwälten beraten lassen, wie er sein Verkaufsangebot zu formulieren habe, damit er „keinen Fehler macht“.
Seit Monaten in U-Haft
Die Angebote, für die er sich nun zu verantworten hat, seien nach einem ähnlichen Strickmuster gelaufen. Allerdings will Tobias G. die Artikelbeschreibung nochmals anders formuliert und mit dem Begriff „plated“expliziter darauf hingewiesen haben, dass es sich nur um vergoldete Ware handelte.
Das Urteil gegen Tobias G. ist nach wie vor nicht rechtskräftig, gegen den Schuldspruch in der Berufung hatte er Revision eingelegt. Darüber ist noch nicht entschieden worden. Im August hatten seine Anwälte Haftbeschwerde eingelegt. Im Verhältnis zur neuen Anklage sei die U-Haft unverhältnismäßig. Das allerdings sah das Gericht anders. Seit inzwischen acht Monaten ist der Falschgoldhändler in Haft.