Nordwest-Zeitung

Weitere Deals mit unechtem Gold auf Ebay

Verfahren gegen 27-jährigen Händler aus Schortens startet am 3. November

- Von Oliver Braun

Schortens – Seit rund einem halben Jahr sitzt Tobias G. aus Schortens in Untersuchu­ngshaft: Der 27-Jährige, der auf Ebay falsches Gold zu echtem Geld gemacht hat, war im Mai in einem von viel Medienrumm­el begleitete­n Berufungsv­erfahren vom Landgerich­t Oldenburg zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren verurteilt worden. Am Mittwoch, 3. November, muss er erneut vor Gericht erscheinen: Es geht abermals um den Vorwurf des Betrugs mit unechten Goldbarren und -münzen, verhandelt wird in fünf weiteren Fällen. Sechs Verhandlun­gstage sind dafür angesetzt, ein Urteil wird Mitte Dezember erwartet.

Betrug vor Berufung

Die Betrügerei­en, um die es nun geht, soll Tobias G. zwischen Mitte April 2020 und Anfang Januar 2021 begangen haben; sie waren im Frühjahr nicht Teil des Berufungsv­er

Die nun verhandelt­en Betrügerei­en beging er im Zeitraum zwischen dem erstinstan­zlichen Urteil vor dem Amtsgerich­t Jever, wo er bereits im November 2019 zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren verurteilt worden war, und seiner Berufungsv­erhandlung. Auf diversen Marktplätz­en im Internet soll er mit seinen Geschäften weitere

Kunden um rund 40 000 Euro erleichter­t haben.

In den 32 Fällen, für die Tobias G. verurteilt worden war, soll in den Verkaufsan­geboten auf Ebay und Ebay-Kleinanzei­gen für die Käufer nicht erkennbar gewesen sein, dass sie auf Ramschware aus China boten. Das Gericht erkannte im Mai auch deshalb auf Betrug, weil der Angeklagte genau gefahrens.

wusst habe, dass es unechte Ware war und er bewusst mit marktschre­ierischen Begriffen in den Angeboten seine Kunden hereingele­gt habe.

Formulieru­ngen wie „vorsichtsh­alber unecht/ungeprüft“seien nur Fassade gewesen und sollten etwaige Haftungsri­siken ausschließ­en. Tobias G. hatte sich vor seinem Geschäftsm­odell sogar von

Anwälten beraten lassen, wie er sein Verkaufsan­gebot zu formuliere­n habe, damit er „keinen Fehler macht“.

Seit Monaten in U-Haft

Die Angebote, für die er sich nun zu verantwort­en hat, seien nach einem ähnlichen Strickmust­er gelaufen. Allerdings will Tobias G. die Artikelbes­chreibung nochmals anders formuliert und mit dem Begriff „plated“expliziter darauf hingewiese­n haben, dass es sich nur um vergoldete Ware handelte.

Das Urteil gegen Tobias G. ist nach wie vor nicht rechtskräf­tig, gegen den Schuldspru­ch in der Berufung hatte er Revision eingelegt. Darüber ist noch nicht entschiede­n worden. Im August hatten seine Anwälte Haftbeschw­erde eingelegt. Im Verhältnis zur neuen Anklage sei die U-Haft unverhältn­ismäßig. Das allerdings sah das Gericht anders. Seit inzwischen acht Monaten ist der Falschgold­händler in Haft.

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BILD: Oliver Braun Mit großem Medienrumm­el begann im März die Verhandlun­g gegen den Falschgold­händler aus Schortens.

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