Corona und das G
■ Geimpft: Wer die letzte erforderliche Einzel-Impfung (mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) vor mehr als 14 Tagen erhalten hat, gilt als vollständig geimpft. Dazu alle, die eine per PCR-Test bestätigte Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und danach einmalig geimpft wurden.
■ Genesen: Als genesen gilt man, solange die per PCR nachgewiesene SarsCoV-2-Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt. Außerdem: Wer einmalig geimpft wurde und anschließend nachweislich an Covid19 erkrankte (das darf auch nur sechs Monate her sein).
■ 3 G: Gilt dies etwa bei einer Veranstaltung, dürfen Geimpfte und Genesene sowie negativ Getestete teilnehmen. Zulässig ist ein Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden zurückliegt.
■ 3 G plus: Geimpfte, Genesene und per PCR negativ getestete Menschen sind zugelassen.
■ 2 G: Gilt diese Regel, kann nur teilnehmen, wer geimpft oder genesen ist. Für Kinder unter zwölf Jahren, für die bislang kein Impfstoff zugelassen ist, gibt es regelmäßig Ausnahmen hiervon. Gleiches gilt für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie dürfen etwa teilnehmen, wenn sie PCR-getestet sind und eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können.
■ 2 G plus: Nur Geimpfte und Genesene sind zugelassen, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest nachweisen können.
■ 1 G: Diese Bezeichnung wird manchmal dafür verwendet, dass sich alle Menschen testen lassen müssen – auch wenn sie geimpft oder genesen sind. 1 G kann aber auch bedeuten: Nur Geimpfte haben Zutritt.