Die alten Lappen kommen jetzt weg
Umtausch von grauen und rosa Führerscheinen steht an – Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 starten
Oldenburg – Haben Sie ihn noch – den grauen Lappen oder die rosa Pappe oder sind Sie bereits Besitzer des EUKartenführerscheins? Führerschein ist doch gleich Führerschein, denken Sie. Weit gefehlt, denn die alten Führerscheine sind nur noch begrenzt gültig.
Warum werden alte Führerscheine umgetauscht ?
Führerscheine sollen in der gesamten Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Betroffen sind vom Umtausch alle Pkw- und Motorrad-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Der Umtausch ist verpflichtend. Bis 2033 werden alle Führerscheine auf den EU-Kartenführerschein umgestellt. Dies betrifft zunächst die alten grauen und rosa Führerscheine. Erst ab 2026 müssen auch die zwischen 1999 und 2013 unbefristet ausgestellten Kartenführerscheine umgetauscht werden.
Kann ich den Umtausch kurzfristig erledigen ?
Um zu verhindern, dass die zuständigen Behörden überlastet werden, viele Führerscheinbesitzer sofort den grauen und den rosa Papierführerschein tauschen möchten und lange Wartezeiten entstehen, regelt in Deutschland ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Führerscheine umgetauscht werden müssen. Das geschieht bis 2033, und zwar stufenweise. Wie lange der alte Führerschein noch gültig ist, hängt vom Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers oder vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab.
Wer ist jetzt an der Reihe ?
Die Stadt Oldenburg bittet darum, dass nur diejenigen ihren Umtausch beantragen, die hierzu verpflichtet sind. Bis zum 19. Januar 2022 müssen all diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihre Papier-Führerscheine umtauschen. Sind die Personen aus diesen Jahrgängen bereits im Besitz eines Kartenführerscheines, ist ein Umtausch erst ab 2026 notwendig.
Aus organisatorischen Gründen können nicht alle gleichzeitig umgetauscht werden. Deshalb bittet die Stadt darum, dass die zweite Umtauschgruppe der Jahrgänge 1959 bis 1964 den Umtausch erst in der zweiten Jahreshälfte 2022 beantragt. Alle anderen Führerscheininhaber werden gebeten, den Umtausch nicht in 2022, sondern in den gesetzlich vorgesehenen Fristen, vorzunehmen.
Wie lange sind die alten Führerscheine noch gültig ?
Für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, gilt der Stichtag 19. Januar 2033, unabhängig davon, wann der Führerschein ausgestellt wurde. Für alle anderen mit älteren Papieren, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten bestimmte Fristen: Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022, 1959 bis 1964 bis zum
19. Januar 2023, 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 und 1971 und jünger bis zum 19. Januar 2025.
Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, werden nach Ausstellungsjahr befristet: 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026; 2002 bis 2004 Umtausch bis 19. Januar 2027; 2005 bis 2007 Umtausch bis
19. Januar 2028, 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029; 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030,
2010 Umtausch bis 19. Januar 2031, 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032 und 2012 bis 18. Januar 2013 Umtausch bis 19. Januar 2033.
Muss die Fahrprüfung wiederholt werden ?
Es handelt sich dabei nur um einen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Zuständig ist die jeweilige Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes, für Oldenburgerinnen und Oldenburger also die Stadt Oldenburg.
Welche Dokumente werden benötigt ?
Für den Umtausch erforderlich sind der aktuelle Führerschein, ein gültiger Ausweis und ein aktuelles biometrisches Foto. Wer einen nicht in der Stadt Oldenburg ausgestellten Führerschein besitzt, benötigt zusätzlich eine Karteikartenabschrift zur Bestätigung der Führerscheindaten.
Diese sollte rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat. Die Kosten belaufen sich laut Stadt Oldenburg auf 30,30 Euro; inklusive der Kosten für den Direktversand nach Hause.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig ?
Waren die Führerscheine früher unbegrenzt gültig, sind alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente auf 15 Jahre befristet.
Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss dann wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Bildes.