Ebay-Betrüger bekommt keine Bewährung
Zweieinhalb Jahre Haft für 32-Jährigen – Schlechte Sozialprognose und Vorstrafen geben Ausschlag
Oldenburg – Wegen Betruges in ganz großem Stil muss ein 32 Jahre alter Mann aus Oldenburg für gut zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Dieses, zunächst vom Oldenburger Amtsgericht gefällte Urteil, ist jetzt vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig geworden.
Ein kleiner Anfang
Gegen das erste Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Sein Ziel war eine Reduzierung der Strafe, besser noch eine Bewährungsstrafe. Doch daraus wurde nichts.
Der Angeklagte hat sich im Ebay-Betrug in zehn Fällen schuldig gemacht. Seine Masche: Waren anbieten, Vorkasse kassieren, die Ware dann aber nicht liefern. Wie viele andere Ebay-Betrüger fing der Angeklagte zunächst klein an. Er bot Schuhe an, kassierte 200 bis 400 Euro, lieferte die Schuhe aber nicht aus. Doch dieses Geld reichte dem spielsüchtigen Betrüger nicht.
Viel Geld ergaunert
Deshalb entschied sich der 32-Jährige, Rolex-Uhren anzubieten, die es gar nicht gab. Damit kam er schnell zu sehr viel Geld. Über das InternetPortal „Ebay-Kleinanzeigen“bot der Angeklagte die erfundenen Rolex-Uhren für eine Kaufsumme von bis zu 19 000 Euro an.
Die Käufer zahlten – ohne sich jedoch zu vergewissern, in welchem Zustand die Uhren waren oder ob es sie überhaupt gibt. Es gab die Uhren natürlich nicht. Der Angeklagte wollte nur das Geld. Insgesamt hat sich der 32-Jährige mit seiner Masche 60 000 Euro ergaunert. Das Konto, auf das das Geld geflossen ist, soll der Bruder des Angeklagten zur Verfügung gestellt haben. Der Bruder leitete das Geld dann an den Angeklagten weiter. Nachdem der Bruder ermittelt wurde, kam die Justiz auch auf den Angeklagten.
Der ist mehrfach vorbestraft. Zudem hat er keinen Schulabschluss und auch keine Arbeit. Gegen seine Spielsucht hat er nichts unternommen. Schon allein deswegen fehlte es in diesem Fall an einer günstigen Sozialprognose. Die ist jedoch Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe. Dass es mit einer Abänderung des ersten Urteils nichts werden würde, hatte das Gericht schon während der laufenden Verhandlung signalisiert.
Deswegen zog der Angeklagte seine Berufung gegen das erste Urteil jetzt wieder zurück. Damit hat das erste Urteil nun Bestand.