Ex-Geschäftsführer des VfB kämpft um seinen Ruf
Vor Landgericht Dortmund wird Vergewaltigungsprozess gegen Benjamin Doll neu aufgerollt
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Dortmund – Der frühere Fußballer und Geschäftsführer des VfB Oldenburg, Benjamin Doll, muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Dortmund einem Berufungsverfahren stellen. Doll war am 4. Dezember 2020 vom Amtsgericht Hamm wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft hatten nur wenige Tage nach der damaligen Urteilsverkündung Berufung eingelegt. Nun wird in Dortmund in zweiter Instanz weiterverhandelt.
Während Dolls Verteidigung gegen die Höhe des Strafmaßes angeht und die damalige Beweisaufnahme in Frage stellt, plädiert die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. Bei Vergewaltigungsdelikten liegt das Strafmaß je nach der
Schwere der Tat bei mindestens zwei Jahren. Mit der Mindeststrafe von zwei Jahren auf Bewährung wurde dem gebürtigen Oldenburger Doll somit bis dato ein haftfreies Leben ermöglicht. „Der Angeklagte wird zunächst nichts zur Sache sagen“, erklärte sein Rechtsbeistand auf Anfrage der Vorsitzenden Richterin.
Verfahren aufgerollt
Zur Klärung der Strafsache wurde in Dortmund am ersten Verhandlungstag das erstinstanzliche Verfahren in Hamm umfassend aufgerollt. Die Vorsitzende Richterin Dr. Wessel hatte als Zeugen sowohl den damaligen Vorsitzenden Richter Burkhard Schulze-Velmede als auch den Hammer Staatsanwalt Ralf Engel geladen. Doll hatte im Dezember 2020 ein Geständnis abgelegt. Hinterfragt wurden die Qualität und das Zustandekommen dieser
Aussage. Im Raum stand die Vermutung eines taktischen Geständnisses. Auch kamen zwei Altverfahren in Köln mehrfach zur Sprache, die eingestellt wurden und vorerst unangetastet bleiben sollen.
In Hamm und bei VfB tätig
Doll, nach wie vor wohnhaft in Oldenburg, weilte im Februar 2019 aus beruflichen Gründen in Hamm. Der damals 36-Jährige arbeitete zu diesem Zeitpunkt als Geschäftsführer beim FußballRegionallisten VfB Oldenburg, der im östlichen Ruhrgebiet ein Trainingslager absolvierte. Doll war von 2012 bis 2018 im Marketing- und Managementbereich der Hammer Spielvereinigung tätig gewesen. Am 1. April 2018 folgte der Wechsel vom westfälischen Oberligisten zum VfB, was die Beziehung von Doll zur Stadt Hamm erklärt.
Am 31. Dezember 2020 gab der VfB die Trennung bzw. den Rücktritt von Doll als Geschäftsführer bekannt. Wenige Wochen zuvor war er vor dem Schöffengericht am Hammer Amtsgericht in erster Instanz wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Als weitere Auflage musste er dem Opfer 2500 Euro Schmerzensgeld und 1500 Euro an die Staatskasse zahlen.
Geständnis abgelegt
Doll hatte im Verlauf des damaligen Prozesses in Hamm nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt ein Geständnis abgelegt. Sowohl Staatsanwalt Engel als auch Richter Schulze-Velmede bezeichneten bei ihren Zeugenaussagen jetzt in Dortmund das Zustandekommen von Dolls Geständnis im Rückblick als ein zähes Ringen.
Doll wurde vorgeworfen, in der Nacht vom 1. auf den 2. Februar 2019 eine damals 33jährige Frau in seinem Hotelzimmer in Hamm vergewaltigt zu haben. Im Zimmer sei die Frau in einen Tiefschlaf gefallen, danach sei es zu sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung gekommen, so die Anklage.
Die Geschädigte vermutete im Nachhinein, dass ihr K.o.-Tropfen verabreicht worden waren. Doll räumte in I. Instanz auf richterlichen Vorschlag in einer so genannten Verständigung die Anklagepunkte ein, nicht aber die Verabreichung von K.o.-Tropfen. Vielmehr sei nach Aussage von Doll „viel Alkohol im Spiel gewesen.“
Die Verhandlung in Dortmund wird am Montag fortgesetzt. Als Zeugin geladen ist auch das damalige Opfer aus Hamm.