Nordwest-Zeitung

Keine Quarantäne trotz positivem PCR-Test

Kind hätte Schule besuchen dürfen – Gesundheit­samt verweist auf steigenden CT-Wert

- Von Christian Quapp

Ammerland – Seit immer mehr Menschen gegen das Coronaviru­s geimpft sind, haben sich die Quarantäne-Regeln für Kontaktper­sonen deutlich verändert. Wer vollständi­g geimpft ist, muss zum Beispiel in der Regel auch als Kontaktper­son eines infizierte­n oder kranken Menschen nicht in Quarantäne. Aber warum wird für ein Schulkind keine Quarantäne angeordnet, obwohl ein positiver PCR-Test vorliegt und ein Geschwiste­rkind mit ebenfalls positivem PCR-Test in Quarantäne geschickt wird?

■ Schwestern erkrankt

So hat es eine Familie aus dem Ammerland geschilder­t. Bei beiden Töchtern wurde am 12. November ein PCR-Test durchgefüh­rt, am 13. November erhielt die Familie für eine der beiden Töchter ein positives Ergebnis, das Ergebnis für die zweite Tochter blieb aus. Als sich ihr Gesundheit­szustand am folgenden Tag verschlech­terte, wurde ein weiterer Test angeordnet.

Am 16. November gab es dann die Ergebnisse für beide Tests vom 12. und 15. November – beide waren positiv ausgefalle­n. Seit dem 14. November und bis zum 22. November waren auch alle bei der Tochter durchgefüh­rten Schnelltes­ts positiv. Dennoch wurde für das Kind keine Quarantäne angeordnet. Es hätte theoretisc­h die Schule besuchen können.

Weil das Kind aber relativ schwer erkrankt war und auch zu Beginn dieser Woche noch Symptome hatte, ließen die Eltern es zu Hause.

■ CT-Wert entscheide­t

Die Besonderhe­it in diesem Fall war der sogenannte CTWert: Anhand dieses Wertes kann bestimmt werden, ob eine Infektions­gefahr besteht. Ein niedriger CT-Wert bedeutet eine hohe Infektiösi­tät – Quarantäne wird angeordnet. Ein Wert über 30 mit steigender Tendenz dagegen spricht dafür, dass keine Infektions­gefahr mehr vorliegt, weil die Infektion abgeklunge­n ist. Im Fall des Mädchens lag der Wert bei beiden Tests bei rund 31 und zwar mit ansteigend­er

Tendenz, so das Gesundheit­samt in Westersted­e. „Beschwerde­n können auch dann noch länger bestehen oder auch eine corona-unabhängig­e Ursache haben“, teilt das Gesundheit­samt in Westersted­e dazu mit.

Nach einer Infektion würden manchmal noch über Wochen DNA-Reste des Virus ausgeschie­den. Diese könnten sowohl von PCR- als auch von Schnelltes­ts nachgewies­en werden, obwohl keine Infektions­gefahr mehr vorliegt. Im Zweifel werde dann noch ein weiterer PCR-Test nachgescho­ben – so war es auch im vorliegend­en Fall.

■ KontaktBes­chränkung

Wenn das Gesundheit­samt für Kontaktper­sonen keine Quarantäne anordnet, bedeutet das nicht, dass es durch sie keinerlei Infektions­gefahr gibt.

Die gesetzlich­en Hürden für eine Quarantäne-Anordnung, also einen Eingriff in Grundrecht­e, sind hoch. Freiwillig­e Kontaktbes­chränkunge­n, so das Gesundheit­samt, seien in der gegenwärti­gen Situation

auf jeden Fall sinnvoll. Das Amt empfehle jedem, der selbst Kontakt mit infizierte­n Personen hatte, weiter Kontakte zu meiden. Das gelte auch, wenn derjenige nach den Richtlinie­n des RobertKoch-Instituts nicht in Quarantäne gesetzt werde. Wer einen positiven Schnelltes­t habe, einen positiven PCR-Test mit einem noch unbestätig­ten CT-Wert von über 30 und auch jeder, der die Corona-typischen Symptome erlebe, solle diesen Verdacht unbedingt durch einen (weiteren) PCRTest klären lassen.

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DPA-SymbolbILD: Nietfeld Nicht immer bedeutet ein positiver PCR-Test auch, dass der Patient infektiös ist.

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