Keine Quarantäne trotz positivem PCR-Test
Kind hätte Schule besuchen dürfen – Gesundheitsamt verweist auf steigenden CT-Wert
Ammerland – Seit immer mehr Menschen gegen das Coronavirus geimpft sind, haben sich die Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen deutlich verändert. Wer vollständig geimpft ist, muss zum Beispiel in der Regel auch als Kontaktperson eines infizierten oder kranken Menschen nicht in Quarantäne. Aber warum wird für ein Schulkind keine Quarantäne angeordnet, obwohl ein positiver PCR-Test vorliegt und ein Geschwisterkind mit ebenfalls positivem PCR-Test in Quarantäne geschickt wird?
■ Schwestern erkrankt
So hat es eine Familie aus dem Ammerland geschildert. Bei beiden Töchtern wurde am 12. November ein PCR-Test durchgeführt, am 13. November erhielt die Familie für eine der beiden Töchter ein positives Ergebnis, das Ergebnis für die zweite Tochter blieb aus. Als sich ihr Gesundheitszustand am folgenden Tag verschlechterte, wurde ein weiterer Test angeordnet.
Am 16. November gab es dann die Ergebnisse für beide Tests vom 12. und 15. November – beide waren positiv ausgefallen. Seit dem 14. November und bis zum 22. November waren auch alle bei der Tochter durchgeführten Schnelltests positiv. Dennoch wurde für das Kind keine Quarantäne angeordnet. Es hätte theoretisch die Schule besuchen können.
Weil das Kind aber relativ schwer erkrankt war und auch zu Beginn dieser Woche noch Symptome hatte, ließen die Eltern es zu Hause.
■ CT-Wert entscheidet
Die Besonderheit in diesem Fall war der sogenannte CTWert: Anhand dieses Wertes kann bestimmt werden, ob eine Infektionsgefahr besteht. Ein niedriger CT-Wert bedeutet eine hohe Infektiösität – Quarantäne wird angeordnet. Ein Wert über 30 mit steigender Tendenz dagegen spricht dafür, dass keine Infektionsgefahr mehr vorliegt, weil die Infektion abgeklungen ist. Im Fall des Mädchens lag der Wert bei beiden Tests bei rund 31 und zwar mit ansteigender
Tendenz, so das Gesundheitsamt in Westerstede. „Beschwerden können auch dann noch länger bestehen oder auch eine corona-unabhängige Ursache haben“, teilt das Gesundheitsamt in Westerstede dazu mit.
Nach einer Infektion würden manchmal noch über Wochen DNA-Reste des Virus ausgeschieden. Diese könnten sowohl von PCR- als auch von Schnelltests nachgewiesen werden, obwohl keine Infektionsgefahr mehr vorliegt. Im Zweifel werde dann noch ein weiterer PCR-Test nachgeschoben – so war es auch im vorliegenden Fall.
■ KontaktBeschränkung
Wenn das Gesundheitsamt für Kontaktpersonen keine Quarantäne anordnet, bedeutet das nicht, dass es durch sie keinerlei Infektionsgefahr gibt.
Die gesetzlichen Hürden für eine Quarantäne-Anordnung, also einen Eingriff in Grundrechte, sind hoch. Freiwillige Kontaktbeschränkungen, so das Gesundheitsamt, seien in der gegenwärtigen Situation
auf jeden Fall sinnvoll. Das Amt empfehle jedem, der selbst Kontakt mit infizierten Personen hatte, weiter Kontakte zu meiden. Das gelte auch, wenn derjenige nach den Richtlinien des RobertKoch-Instituts nicht in Quarantäne gesetzt werde. Wer einen positiven Schnelltest habe, einen positiven PCR-Test mit einem noch unbestätigten CT-Wert von über 30 und auch jeder, der die Corona-typischen Symptome erlebe, solle diesen Verdacht unbedingt durch einen (weiteren) PCRTest klären lassen.