Was ab heute am Arbeitsplatz gilt
3G in Betrieben, tägliche Kontrollen und Homeoffice-Pflicht
Gesamtwert (in Euro) der Unterhaltungselektronik, die von Januar bis September in Deutschland importiert wurde. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 878 Millionen Euro (oder 12,9 Prozent) mehr als im Vorjahreszeitraum.
Berlin – Im Kampf gegen die Pandemie gelten nun auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. „Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene“heißt es im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab diesem Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte Änderungen zu.
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Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – etwa mit dem gelben Impfpass, einem Impfzertifikat via App oder einem Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.
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Neue Kontrolle
Arbeitgeber-Pflichten
Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.
■ Datenschützer-Kritik Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürwortet 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. „Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen.“Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.
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Schnelle Umsetzung
Auch Arbeitgeber beklagen die Fristen zur Einführung. „Binnen weniger Tage sind Kontrollen im großen Stil, etwa für Schichtarbeiter in der Produktion, nur schwer umsetzbar“, meint etwa Kai Beckmann, Präsident des Bundesarbeitgeberverbands Chemie. „Wir wollen ja auch Staus an Werkstoren
verhindern, die zu Infektionen führen könnten. Zugleich müssen Schichten in der Produktion vollständig besetzt sein.“
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Sanktionen
Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. „Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann“, sagt Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.
Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender „Bild Live“, wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. „Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.“
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Homeoffice-Pflicht
Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa Schalterdienste bei nötigen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparaturund Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe dem entgegenstehen.