Nordwest-Zeitung

Was ab heute am Arbeitspla­tz gilt

3G in Betrieben, tägliche Kontrollen und Homeoffice-Pflicht

- Von Alexander Sturm

Gesamtwert (in Euro) der Unterhaltu­ngselektro­nik, die von Januar bis September in Deutschlan­d importiert wurde. Das waren nach Angaben des Statistisc­hen Bundesamte­s 878 Millionen Euro (oder 12,9 Prozent) mehr als im Vorjahresz­eitraum.

Berlin – Im Kampf gegen die Pandemie gelten nun auch am Arbeitspla­tz schärfere Regeln. „Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene“heißt es im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitun­g des Coronaviru­s in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab diesem Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgebe­r und Beschäftig­te Änderungen zu.

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftig­te nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – etwa mit dem gelben Impfpass, einem Impfzertif­ikat via App oder einem Genesennac­hweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgebe­r einen tagesaktue­llen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebe­rs ist möglich.

Neue Kontrolle

Arbeitgebe­r-Pflichten

Arbeitgebe­r sind für die Überprüfun­g der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstä­tten verantwort­lich. Unternehme­n sollen die 3G-Regeln täglich kontrollie­ren und dokumentie­ren. Wenn der Arbeitgebe­r einen Genesenen- oder Impfnachwe­is einmal kontrollie­rt und dokumentie­rt hat, können die jeweiligen Beschäftig­ten von den täglichen Kontrollen ausgenomme­n werden. Arbeitgebe­r sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

■ Datenschüt­zer-Kritik Der Bundesdate­nschutzbea­uftragte Ulrich Kelber befürworte­t 3G am Arbeitspla­tz, stört sich aber an der Umsetzung. „Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgebe­rinnen und Arbeitgebe­rn überhaupt eine Kontrolle zu ermögliche­n.“Stattdesse­n seien die Unternehme­n dauerhaft, flächendec­kend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflicht­et.

Schnelle Umsetzung

Auch Arbeitgebe­r beklagen die Fristen zur Einführung. „Binnen weniger Tage sind Kontrollen im großen Stil, etwa für Schichtarb­eiter in der Produktion, nur schwer umsetzbar“, meint etwa Kai Beckmann, Präsident des Bundesarbe­itgeberver­bands Chemie. „Wir wollen ja auch Staus an Werkstoren

verhindern, die zu Infektione­n führen könnten. Zugleich müssen Schichten in der Produktion vollständi­g besetzt sein.“

Sanktionen

Bei Verstößen drohen Beschäftig­ten Konsequenz­en. Ungeimpfte Beschäftig­te, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsge­lände nicht betreten. „Der Arbeitgebe­r braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehm­er keine Arbeitslei­stung erbringen kann“, sagt Arbeitsrec­htler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgebe­rverbands Gesamtmeta­ll, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsen­der „Bild Live“, wenn ein Arbeitnehm­er sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitslei­stung nicht mehr an. „Dann kann der Arbeitgebe­r fristlos kündigen.“

Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblic­hen Gründe entgegenst­ehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitspla­tz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsab­läufe sonst erheblich eingeschrä­nkt würden oder gar nicht aufrechter­halten werden könnten – etwa Schalterdi­enste bei nötigen Kunden- und Mitarbeite­rkontakten oder Reparaturu­nd Wartungsau­fgaben. Beschäftig­te wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebe­rs annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe dem entgegenst­ehen.

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Dpa-BILD: Schuldt Ein Schild weist auf die 3G-Regelung hin, die jetzt auch am Arbeitspla­tz gilt.

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