Nordwest-Zeitung

Vergleichs­angebot für Telekom-Kläger

Einigung nach 20 Jahren

- Von Christian Ebner

Bausparkas­sen dürfen für die Kontoführu­ng in der Ansparphas­e kein Entgelt verlangen. Das hat das Oberlandes­gericht Celle entschiede­n. Eine Klausel in den Bausparbed­ingungen, dass für jedes Konto ein „Jahresentg­elt“in Höhe von zwölf Euro zu zahlen sei, sei nicht rechtmäßig. Es widersprec­he dem gesetzlich­en Leitbild eines Bausparver­trages, wenn für die Kontoführu­ng ein Entgelt in der Ansparphas­e verlangt werde. Denn in dieser Phase sei der Bausparkun­de der Darlehensg­eber, der nach der gesetzlich­en Regelung kein Entgelt für die Hingabe des Darlehens schulde. Zudem verwalte die Bausparkas­se die Bausparkon­ten im eigenen Interesse (OLG Celle, 3 U 39/21).

Frankfurt – Im Rechtsstre­it um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom wird den Klägern ein Vergleich angeboten. Bei Annahme erhalten sie den im Jahr 2000 geleistete­n Kaufpreis zurück, von dem zwischenze­itlich gezahlte Dividenden und ungefähr der heutige Kurswert abgezogen werden. Aufgeschla­gen werden hingegen 70 Prozent der üblichen Prozesszin­sen. Die Aktien bleiben dann im Besitz der Anleger.

Auf diese Lösung verständig­ten sich am Dienstag vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt maßgeblich­e Anlegersch­utzanwälte und die drei Beklagten

Deutsche Telekom, Bundesrepu­blik Deutschlan­d und die Staatsbank KfW. Ob sie den Vergleich annehmen, entscheide­n aber die einzelnen Kläger. Ihnen soll bis Ende Juni 2022 jeweils ein Angebot vorgelegt werden.

Die Aktien waren im Juni 2000 zu einem Startkurs von 66,50 Euro in den Markt gekommen. Heute notiert das Papier bei etwa 17 Euro und damit nicht allzu weit entfernt vom ursprüngli­chen Ausgabepre­is 1996, also 28,50 D-Mark (14,57 Euro).

Rund 16 000 Kleinaktio­näre hatten sich damals getäuscht gefühlt und seit 2001 beim Landgerich­t Frankfurt Klagen eingereich­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany