Nordwest-Zeitung

Ostfriesis­che Inseln nur mit 3G erreichbar

Fähren und Flieger fordern Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis

- Von Christoph Kiefer

Norddeich – Die Insel-Reedereien führen die 3G-Regel für Fahrten zu den Ostfriesis­chen Inseln ein. Seit Mittwoch müssen Fahrgäste – genau wie in Bussen und Bahnen – nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind oder aktuell negativ auf Corona getestet wurden.

Die Reederei Frisia hat im Hafen von Norddeich ein Empfangsze­lt aufgebaut, in dem die Nachweise vor Betreten der Fähren nach Norderney und Juist kontrollie­rt werden, wie Sprecher Fred Meyer ankündigte. Erforderli­ch sei ein tagesaktue­ller Test eines regulären Testzentru­ms, Selbsttest­s reichen nicht aus.

Testcenter geschlosse­n

Wichtig ist, dass Passagiere ohne Impf- oder Genesenenn­achweis einen negativen Test mitbringen – denn das Testcenter im Hafen von Nord

Eine Maskenpfli­cht gilt für die Insel-Fähren seit Monaten; nun gilt überall die 3G-Regel.

deich hat vor einigen Wochen geschlosse­n. „Wir bedauern, dass die Firma den Betrieb eingestell­t hat – offenbar ist die Nachfrage im Herbst so stark gesunken, dass sich der Betrieb nicht mehr gelohnt hat.“Gespräche über eine Wiedereröf­fnung liefen, so Meyer. „Aber das ist offenbar logistisch gar nicht so einfach.“

Auch die Testzentre­n auf Norderney und Juist, die über mehrere Monate in Betrieb waren, wurden wieder geschlosse­n. Hier gebe es seitens des Anbieters konkrete Überlegung­en zur Wiedereröf­fnung, sagte Meyer.

Neben der Frisia weist die Wangerooge-Fähre auf ihrer Homepage auf die 3G-Regel hin. Bei An- und Abreise würden Nachweise gefordert und nachgehalt­en, hieß es. Die AG Ems kündigt für die Fähren von Emden und Eemshaven nach Borkum ebenfalls die 3GRegel an. Fahrgäste seien „verpflicht­et, entspreche­nde Dokumente mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeige­n“. Die Baltrum-Linie weist darauf hin, dass Fahrgäste auf Verlangen Nachweise vorzeigen müssen. Dies gelte auch für die Nutzung des Busses der Reederei. Der Corona-Test dürfe bei Fahrtantri­tt nicht älter als 24 Stunden sein.

Regelung gilt für alle

Auch der „Töwerland-Express“– die Schnellfäh­ren nach Juist – weist auf die 3GVorschri­ft hin. Wie Fred Meyer bestätigte, umfasst die neue Corona-Verordnung den gesamten Öffentlich­en Personenna­hverkehr, „und damit auch Fähren und auch den Flugverkeh­r zu den Inseln“.

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BILD: Torsten von Reeken

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