Ostfriesische Inseln nur mit 3G erreichbar
Fähren und Flieger fordern Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis
Norddeich – Die Insel-Reedereien führen die 3G-Regel für Fahrten zu den Ostfriesischen Inseln ein. Seit Mittwoch müssen Fahrgäste – genau wie in Bussen und Bahnen – nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind oder aktuell negativ auf Corona getestet wurden.
Die Reederei Frisia hat im Hafen von Norddeich ein Empfangszelt aufgebaut, in dem die Nachweise vor Betreten der Fähren nach Norderney und Juist kontrolliert werden, wie Sprecher Fred Meyer ankündigte. Erforderlich sei ein tagesaktueller Test eines regulären Testzentrums, Selbsttests reichen nicht aus.
Testcenter geschlossen
Wichtig ist, dass Passagiere ohne Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Test mitbringen – denn das Testcenter im Hafen von Nord
Eine Maskenpflicht gilt für die Insel-Fähren seit Monaten; nun gilt überall die 3G-Regel.
deich hat vor einigen Wochen geschlossen. „Wir bedauern, dass die Firma den Betrieb eingestellt hat – offenbar ist die Nachfrage im Herbst so stark gesunken, dass sich der Betrieb nicht mehr gelohnt hat.“Gespräche über eine Wiedereröffnung liefen, so Meyer. „Aber das ist offenbar logistisch gar nicht so einfach.“
Auch die Testzentren auf Norderney und Juist, die über mehrere Monate in Betrieb waren, wurden wieder geschlossen. Hier gebe es seitens des Anbieters konkrete Überlegungen zur Wiedereröffnung, sagte Meyer.
Neben der Frisia weist die Wangerooge-Fähre auf ihrer Homepage auf die 3G-Regel hin. Bei An- und Abreise würden Nachweise gefordert und nachgehalten, hieß es. Die AG Ems kündigt für die Fähren von Emden und Eemshaven nach Borkum ebenfalls die 3GRegel an. Fahrgäste seien „verpflichtet, entsprechende Dokumente mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen“. Die Baltrum-Linie weist darauf hin, dass Fahrgäste auf Verlangen Nachweise vorzeigen müssen. Dies gelte auch für die Nutzung des Busses der Reederei. Der Corona-Test dürfe bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein.
Regelung gilt für alle
Auch der „Töwerland-Express“– die Schnellfähren nach Juist – weist auf die 3GVorschrift hin. Wie Fred Meyer bestätigte, umfasst die neue Corona-Verordnung den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr, „und damit auch Fähren und auch den Flugverkehr zu den Inseln“.