Für langsames Internet weniger zahlen
Nutzer haben ab Dezember mehr Rechte, wenn Anbieter nicht leisten, was sie versprechen
Bonn – Es ist ein Ärgernis, das nicht nur Menschen im Homeoffice auf die Palme bringt: langsames Internet. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Verbindung dem Vertrag zufolge eigentlich gut sein müsste – was laut Breitband-Monitor der Bundesnetzagentur häufig vorkommt.
Neue Regelung
Nun gibt es eine gute Nachricht: Im Dezember tritt eine Regelung im Telekommunikationsgesetz in Kraft, die die Position des Kunden gegenüber seinem Internetanbieter verbessert. Nach einer Messung per App kann er seine Monatszahlung senken, sollte die Leistung mickriger sein als vertraglich zugesichert.
Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem unterschiedliche Kategorien angegeben werden: die maximale Datenübertragung, die normalerweise zur Verfügung stehende Übertragung und das Minimaltempo. Für das neue Minderungsrecht müssen Verbraucher die Desktop-App zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nutzen – über das LAN-Kabel und nicht per WLAN, weil dabei Tempo verloren geht. Mit dem Messprotokoll sollte man sich beim Anbieter melden. Der muss dann reagieren.
Der Anspruch besteht dem Gesetz zufolge bei „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden
Abweichungen“. Die Vertragszahlung ist „in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht“. Heißt: Bekommt man nur die Hälfte der versprochenen Leistung, zahlt man nur die Hälfte.
So funktioniert es
Wichtig sind häufige Messungen, um das neue Minderungsrecht geltend machen zu können. Laut einem im September vorgelegten Entwurf, der die gesetzlichen Vorgaben präzisiert, müssen die Nutzer an zwei verschiedenen Tagen jeweils zehn Messungen vornehmen. Wenn dabei nicht an beiden Tagen mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht wird, greift das Minderungsrecht. Dies soll etwa auch der Fall sein, wenn die vereinbarte minimale Geschwindigkeit je
weils an zwei Messtagen unterschritten wird.
Nach der Veröffentlichung des Entwurfs kam es noch zur Konsultation von Marktteilnehmern. Die finalen Messvorgaben könnten deshalb etwas anders ausfallen. Dass das Minderungsrecht kommt, ist hingegen beschlossene Sache – es tritt am 1. Dezember in Kraft, die Nutzung der dafür geänderten Breitbandmessungs-App ist aber wohl erst zwei Wochen später möglich.