Nordwest-Zeitung

Ermittlung­en in Ischgl eingestell­t

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Innsbruck/dpa – Die Staatsanwa­ltschaft hat die strafrecht­lichen Ermittlung­en zur Corona-Ausbreitun­g im österreich­ischen Skiort Ischgl im Frühjahr 2020 eingestell­t. „Es kommt zu keiner Anklage“, teilte die Behörde am Mittwoch in Innsbruck mit. Es gebe keine Beweise dafür, „dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlasse­n hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckung­sgefahr geführt hätte“, hieß es in der Begründung. Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitun­g des Virus. Der Ort sowie das gesamte Paznauntal wurden schließlic­h unter teils chaotische­n Umständen unter Quarantäne gestellt. Im Visier der Ermittlung­en standen fünf Amtsträger.

Geprüft worden seien die Maßnahmen nach Bekanntwer­den der ersten Infektions­fälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnung­en über Schließung von Lokalen, des Skibetrieb­es und die weiteren Verkehrsbe­schränkung­en in Ischgl beziehungs­weise die Quarantäne im Paznauntal, so die Staatsanwa­ltschaft.

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