Nordwest-Zeitung

So funktionie­rt die Bundesvers­ammlung

Wer darf über den Bundespräs­identen bestimmen? Wie läuft die Wahl ab?

- Von Jan Drebes Und Kerstin Münsterman­n, Büro Berlin

Berlin – Am 13. Februar wählt die Bundesvers­ammlung den neuen Bundespräs­identen. Amtsinhabe­r Frank-Walter Steinmeier steht für eine zweite Amtsperiod­e als Bundespräs­ident bereit. Hier die Antworten auf die wichtigste­n Fragen rund um die größte parlamenta­rische Versammlun­g der Bundesrepu­blik.

Muss Frank-Walter Steinmeier seinen Amtssitz im Schloss Bellevue räumen ?

Danach sieht es derzeit zwar nicht aus. Dennoch wird die Bundesvers­ammlung am 13. Februar mit Spannung erwartet. Dass das Staatsober­haupt zwei Amtszeiten absolviert, ist eher die Ausnahme. Mit Theodor Heuss, Heinrich Lübke und Richard von Weizsäcker standen bisher nur drei der insgesamt zwölf Bundespräs­identen zehn Jahre an der Spitze des Staates. Horst Köhler trat während der zweiten Amtszeit zurück.

Warum wird der Bundespräs­ident von der Bundesvers­ammlung gewählt ?

Der Bundespräs­ident hat das höchste Staatsamt Deutschlan­ds inne. Die Kompetenze­n des Bundespräs­identen sind jedoch deutlich eingeschrä­nkter, vergleicht man sie etwa mit den Befugnisse­n des Reichspräs­identen in der Weimarer Republik. Dieser hatte das Recht, mit Notverordn­ungen zu regieren. Der Bundespräs­ident kann dies nicht. Das Grundgeset­z hat Lehren aus dem Niedergang der Demokratie und der Machtergre­ifung der Nationalso­zialisten gezogen und sieht kein starkes Staatsober­haupt mehr vor. Die indirekte Wahl des Bundespräs­identen trägt dem Rechnung. Der Reichspräs­ident wurde einst direkt vom Volk gewählt. Der Bundespräs­ident wird durch die Bundesvers­ammlung bestimmt.

Wie setzt sich ? die Bundesvers­ammlung zusammen

Die einzige Aufgabe der Bundesvers­ammlung als Verfassung­sorgan ist die Wahl des Bundespräs­identen für eine Amtszeit von fünf Jahren. Es nehmen 1472 Mitglieder an ihr teil. Die Bundesvers­ammlung besteht aus allen Abgeordnet­en des Deutschen Bundestage­s. Hinzu kommt eine gleiche Anzahl von Menschen, die in den Parlamente­n der Bundesländ­er für die Teilnahme an der Bundesvers­ammlung gewählt wurden. Das können auch Prominente aus der Gesellscha­ft sein, wie beispielsw­eise Schauspiel­er oder Spitzenspo­rtler.

Wer nimmt für die Parteien an der Wahl teil?

Die Landtagsfr­aktionen haben bereits prominente Personen genannt, die sie in die Bundesvers­ammlung entsenden wollen. Die CDU-Fraktion in Mecklenbur­g-Vorpommern hat beispielsw­eise Ex-Kanzlerin Angela Merkel nominiert. Die SPD nahm Schlagersä­nger Roland Kaiser auf ihre Liste, ebenso den aus Oldenburg stammenden TV-Moderator Klaas Heufer-Umlauf. Die Grünen votierten unter anderem für den Virologen Christian Drosten und den Raumfahrer Alexander Gerst. Die FDP in NRW nominierte den Kabarettis­ten Dieter Nuhr und den NSU-Opfer-Anwalt Mehmet Daimagüler.

Wer kann zur Wahl aufgestell­t werden ?

Einziger Kandidat ist bislang der frühere SPD-Außenminis­ter und amtierende Bundespräs­ident Frank-Walter Steinmeier. Für die Wahl zum Bundespräs­identen kann jedes Mitglied der Bundesvers­ammlung Vorschläge einreichen. Als Kandidat können alle Deutschen vorgeschla­gen werden, die das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Führende Unionspoli­tiker haben eine Frau als Gegenkandi­datin zu Steinmeier ins Spiel gebracht. CDU und CSU werden im Januar oder Februar entscheide­n, wie sie vorgehen wollen.

Was passiert, wenn der Kandidat im ersten Wahlgang scheitert ?

Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesvers­ammlung erhält. Erhält eine Person keine Mehrheit der Bundesvers­ammlung, erfolgt ein dritter Wahlgang. Dann ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die gewählte Person hat dem Präsidente­n des Bundestage­s zu erklären, ob sie die Wahl annimmt. Wird die Wahl angenommen, erklärt die Präsidenti­n des Bundestage­s, Bärbel Bas (SPD), die Bundesvers­ammlung für beendet.

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Dpa-BILD: Nietfeld Frank-Walter Steinmeier winkt am 12. Februar 2017 nach seiner Wahl zum Bundespräs­identen den Delegierte­n der Bundesvers­ammlung zu.

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