Das gilt an Weihnachten und Silvester
Weihnachtsruhe und verschärfte Corona-Regeln im Land – Fragen und Antworten im Überblick
Hannover – Angesichts der angespannten Corona-Lage ringt die Politik vor Weihnachten um einen Mittelweg: Ein Lockdown wie vor einem Jahr soll es nicht sein, eine Weihnachtsruhe hingegen schon – jedenfalls in Niedersachsen. Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar sollen besondere Corona-Regeln gelten.
Wie viele Menschen dürfen über Weihnachten zusammenkommen?
In Niedersachsen dürfen sich an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen bis zu 25 Menschen drinnen oder bis zu 50 Menschen draußen treffen – vorausgesetzt, sie sind alle geimpft oder genesen. Ab zehn Teilnehmern gilt dabei die 2G-plus-Regel, also eine zusätzliche Testpflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst und FFP2Masken getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Weihnachtsfeiern zu Hause.
Vom 27. Dezember an greifen dann verschärfte Kontaktbeschränkungen, die auch Silvester und Neujahr betreffen werden. Dann dürfen maximal noch zehn Menschen zu
sammenkommen – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Für Ungeimpfte sind die Vorschriften wie bereits vor Weihnachten deutlich strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Was gilt beim Restaurantbesuch?
Für die Gastronomie gilt während der Weihnachtsruhe die 2G-plus-Regel mit Testpflicht. Die Betreiber können die Testpflicht allerdings umgehen, indem sie ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren. Dann
gilt lediglich 2G. Menschen mit Auffrischungsimpfung sind generell befreit von der Testpflicht. Ungeimpfte sind jedoch so oder so außen vor, sofern sie nicht von Corona genesen sind.
Sind Freizeitangebote wie Kino, Theater oder Zoo geöffnet?
Ja, unter der Bedingung der 2G-plus-Regel sind diese Aktivitäten erlaubt, bei einer reduzierten Kapazität von 70 Prozent reicht auch 2G. Untersagt sind hingegen Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern.
Auch Clubs und Diskotheken müssen schließen.
Mit wie vielen Menschen darf Silvester gefeiert werden?
Dann greifen die beschlossenen verschärften Kontaktbeschränkungen – auch geimpfte und genesene Menschen dürfen nur noch maximal zu zehnt zusammenkommen. Kinder bis zum 14. Geburtstag werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gilt: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Kann das neue Jahr mit Böllern und Raketen eingeläutet werden ?
Ja – allerdings nur im kleinen Rahmen. Es gilt ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk, mit der Ausnahme von Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen.
An Silvester und Neujahr ist in Niedersachsen zudem das Abbrennen von Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen verboten. Ab 21 Uhr an Silvester bis 7 Uhr an Neujahr ist auf diesen Flächen selbst das Mitführen von Feuerwerk untersagt.