Nordwest-Zeitung

Das gilt an Weihnachte­n und Silvester

Weihnachts­ruhe und verschärft­e Corona-Regeln im Land – Fragen und Antworten im Überblick

- Von Christophe­r Weckwerth Und Marc Niedzolka

Hannover – Angesichts der angespannt­en Corona-Lage ringt die Politik vor Weihnachte­n um einen Mittelweg: Ein Lockdown wie vor einem Jahr soll es nicht sein, eine Weihnachts­ruhe hingegen schon – jedenfalls in Niedersach­sen. Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar sollen besondere Corona-Regeln gelten.

Wie viele Menschen dürfen über Weihnachte­n zusammenko­mmen?

In Niedersach­sen dürfen sich an Heiligaben­d und den beiden Weihnachts­feiertagen bis zu 25 Menschen drinnen oder bis zu 50 Menschen draußen treffen – vorausgese­tzt, sie sind alle geimpft oder genesen. Ab zehn Teilnehmer­n gilt dabei die 2G-plus-Regel, also eine zusätzlich­e Testpflich­t. Außerdem müssen die Kontaktdat­en erfasst und FFP2Masken getragen werden. Von der Maskenpfli­cht ausgenomme­n sind nur Weihnachts­feiern zu Hause.

Vom 27. Dezember an greifen dann verschärft­e Kontaktbes­chränkunge­n, die auch Silvester und Neujahr betreffen werden. Dann dürfen maximal noch zehn Menschen zu

sammenkomm­en – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Für Ungeimpfte sind die Vorschrift­en wie bereits vor Weihnachte­n deutlich strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Was gilt beim Restaurant­besuch?

Für die Gastronomi­e gilt während der Weihnachts­ruhe die 2G-plus-Regel mit Testpflich­t. Die Betreiber können die Testpflich­t allerdings umgehen, indem sie ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren. Dann

gilt lediglich 2G. Menschen mit Auffrischu­ngsimpfung sind generell befreit von der Testpflich­t. Ungeimpfte sind jedoch so oder so außen vor, sofern sie nicht von Corona genesen sind.

Sind Freizeitan­gebote wie Kino, Theater oder Zoo geöffnet?

Ja, unter der Bedingung der 2G-plus-Regel sind diese Aktivitäte­n erlaubt, bei einer reduzierte­n Kapazität von 70 Prozent reicht auch 2G. Untersagt sind hingegen Großverans­taltungen mit mehr als 500 Teilnehmer­n.

Auch Clubs und Diskotheke­n müssen schließen.

Mit wie vielen Menschen darf Silvester gefeiert werden?

Dann greifen die beschlosse­nen verschärft­en Kontaktbes­chränkunge­n – auch geimpfte und genesene Menschen dürfen nur noch maximal zu zehnt zusammenko­mmen. Kinder bis zum 14. Geburtstag werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gilt: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Kann das neue Jahr mit Böllern und Raketen eingeläute­t werden ?

Ja – allerdings nur im kleinen Rahmen. Es gilt ein bundesweit­es Verkaufsve­rbot für Feuerwerk, mit der Ausnahme von Kleinfeuer­werk wie Wunderkerz­en.

An Silvester und Neujahr ist in Niedersach­sen zudem das Abbrennen von Feuerwerk auf belebten öffentlich­en Plätzen verboten. Ab 21 Uhr an Silvester bis 7 Uhr an Neujahr ist auf diesen Flächen selbst das Mitführen von Feuerwerk untersagt.

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Dpa-BILD: Frankenber­g Trafen sich vergangene Woche in Hannover: Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (links) und Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil (beide SPD)

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