15 Jahre Haftstrafe für 4 Morde
Pflegerin tötete Patienten in Wohnheim für schwerbehinderte Menschen
Weil Joko (links) und Klaas in ihrer ProSieben-Show verloren haben, müssen sie an Silvester zur besten Sendezeit den Sketch-Klassiker „Dinner for One“nachspielen. Der Privatsender gab am Mittwoch Details dazu bekannt, die beiden Entertainer hatten am Vorabend bei „Joko & Klaas gegen ProSieben on Ice“verloren. „Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf müssen für den Silvesterabend die neue Version eines rund 60 Jahre alten Klassikers des jährlichen Silvesterprogramms erarbeiten und unter dem Titel ,Silvester für Eins’ eine neue Tradition zum Jahreswechsel etablieren“, heißt es in der Mitteilung des Privatsenders ProSieben.
Potsdam – Die 52-Jährige habe abgewartet, bis die Kollegin auf der Station einen anderen Patienten versorgt habe, „um unbemerkt ihren gewaltsamen Plan umzusetzen“: So schildert der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter das Geschehen in dem Potsdamer Behindertenwohnheim am Abend des 28. April 2021.
Die Pflegekraft habe dann vier heimtückische Morde an wehrlosen Bewohnern verübt. Wegen der Morde sowie mehrfacher versuchter Morde und Misshandlung von Schutzbefohlenen hat das Landgericht Potsdam die 52-Jährige zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (21 Ks 6/21).
Daneben ordnete das Gericht die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten demnach im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche die vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt hatte. Alle Opfer seien in ihren Betten verblutet. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt.
Bluttat im Spätdienst
Am Tatabend habe „pflegerische Routine“auf der Station geherrscht, so der Richter. Die Angeklagte, die viele Jahre in der Einrichtung des diakonischen Trägers Oberlinhaus gearbeitet hatte, wählte den Spätdienst, wie so häufig, da dieser weniger hektisch sei. „Das kam ihr entgegen“, sagte Horstkötter. Nichts sei auffällig gewesen. Doch, so der Richter zur Angeklagten: „An diesem Tag scheint die Arbeitslast Sie zu erdrücken“. Die „enorme Wut“, die die 52-Jährige in sich getragen habe, sei aus ihr herausgebrochen.
Erst habe sie versucht, einen Bewohner zu erwürgen und eine Bewohnerin zu erdrosseln, schilderte Horstkötter den Ablauf der Tat. Als dies nicht klappte, habe sie ihr mitgebrachtes Messer geholt. Ein scharfes Keramikmesser, das sie eigentlich zur Selbstverteidigung mit sich geführt habe. Gegen 20.15 Uhr ist alles vorbei. Die Angeklagte sei nach Hause gefahren und habe ihrem Mann von der Tat erzählt. Der rief die Polizei.
Revision unter Vorbehalt
Die Angeklagte hätte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztliche Hilfe bedurft, sagte Horstkötter – auch am 28. April. Wäre die 52-Jährige an diesem Tag – wie es richtig gewesen wäre – zum Arzt gegangen, könnten die Opfer noch leben. Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger erwägt eine Revision.