Nordwest-Zeitung

15 Jahre Haftstrafe für 4 Morde

Pflegerin tötete Patienten in Wohnheim für schwerbehi­nderte Menschen

- Von Anna Kristina Bückmann

Weil Joko (links) und Klaas in ihrer ProSieben-Show verloren haben, müssen sie an Silvester zur besten Sendezeit den Sketch-Klassiker „Dinner for One“nachspiele­n. Der Privatsend­er gab am Mittwoch Details dazu bekannt, die beiden Entertaine­r hatten am Vorabend bei „Joko & Klaas gegen ProSieben on Ice“verloren. „Joko Wintersche­idt und Klaas Heufer-Umlauf müssen für den Silvestera­bend die neue Version eines rund 60 Jahre alten Klassikers des jährlichen Silvesterp­rogramms erarbeiten und unter dem Titel ,Silvester für Eins’ eine neue Tradition zum Jahreswech­sel etablieren“, heißt es in der Mitteilung des Privatsend­ers ProSieben.

Potsdam – Die 52-Jährige habe abgewartet, bis die Kollegin auf der Station einen anderen Patienten versorgt habe, „um unbemerkt ihren gewaltsame­n Plan umzusetzen“: So schildert der Vorsitzend­e Richter Theodor Horstkötte­r das Geschehen in dem Potsdamer Behinderte­nwohnheim am Abend des 28. April 2021.

Die Pflegekraf­t habe dann vier heimtückis­che Morde an wehrlosen Bewohnern verübt. Wegen der Morde sowie mehrfacher versuchter Morde und Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen hat das Landgerich­t Potsdam die 52-Jährige zu 15 Jahren Freiheitss­trafe verurteilt (21 Ks 6/21).

Daneben ordnete das Gericht die Unterbring­ung der Frau in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Die Frau leidet laut einem psychiatri­schen Gutachten unter einer schweren Persönlich­keitsstöru­ng und hatte die Taten demnach im Zustand erheblich vermindert­er Schuldfähi­gkeit begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche die vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffe­n und tödlich verletzt hatte. Alle Opfer seien in ihren Betten verblutet. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständi­g und eines halbseitig gelähmt.

Bluttat im Spätdienst

Am Tatabend habe „pflegerisc­he Routine“auf der Station geherrscht, so der Richter. Die Angeklagte, die viele Jahre in der Einrichtun­g des diakonisch­en Trägers Oberlinhau­s gearbeitet hatte, wählte den Spätdienst, wie so häufig, da dieser weniger hektisch sei. „Das kam ihr entgegen“, sagte Horstkötte­r. Nichts sei auffällig gewesen. Doch, so der Richter zur Angeklagte­n: „An diesem Tag scheint die Arbeitslas­t Sie zu erdrücken“. Die „enorme Wut“, die die 52-Jährige in sich getragen habe, sei aus ihr herausgebr­ochen.

Erst habe sie versucht, einen Bewohner zu erwürgen und eine Bewohnerin zu erdrosseln, schilderte Horstkötte­r den Ablauf der Tat. Als dies nicht klappte, habe sie ihr mitgebrach­tes Messer geholt. Ein scharfes Keramikmes­ser, das sie eigentlich zur Selbstvert­eidigung mit sich geführt habe. Gegen 20.15 Uhr ist alles vorbei. Die Angeklagte sei nach Hause gefahren und habe ihrem Mann von der Tat erzählt. Der rief die Polizei.

Revision unter Vorbehalt

Die Angeklagte hätte wegen ihres psychische­n Zustandes dringend ärztliche Hilfe bedurft, sagte Horstkötte­r – auch am 28. April. Wäre die 52-Jährige an diesem Tag – wie es richtig gewesen wäre – zum Arzt gegangen, könnten die Opfer noch leben. Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwa­ltschaft. Der Verteidige­r erwägt eine Revision.

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BILD: Riedl Die wegen Mordes Angeklagte (links) kommt mit Kapuze ins Landgerich­t Potsdam.
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