Naidoo „ist Antisemit“– Äußerung zulässig
Rednerin durfte dies sagen
Für Schauspielerin Collien Ulmen-Fernandes
sind die Dreharbeiten beim „Traumschiff “immer eine besondere Erfahrung. „So eine heile Welt habe ich noch nie bei einem anderen Fernsehprojekt erlebt“, sagte die 40-Jährige der Funke Mediengruppe. „Wenn die Folgen abgedreht sind, liegen sich die Darsteller der Episodenrollen weinend in den Armen und sagen ,Wir wollen hier nicht weg’.“Dieser Ort ist einfach zu schön, um wahr zu sein“, schwärmte sie. In der nächsten „Traumschiff “-Folge an Weihnachten ist UlmenFernandes zum zweiten Mal als Schiffsärztin zu sehen.
Karlsruhe/dpa – Einer Vortragsrednerin, die den Sänger Xavier Naidoo 2017 als Antisemiten bezeichnet hatte, sind diese Äußerungen zu Unrecht verboten worden. Eine Verfassungsbeschwerde der Frau hatte Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Die Gerichte, die Naidoos Klage stattgegeben hatten, hätten „die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf“verkannt. (Az. 1 BvR 11/20)
Die Referentin der Amadeu Antonio Stiftung hatte einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger“gehalten und war gefragt worden, wie sie den umstrittenen Sänger („Dieser Weg“) einstufe. Sie hatte geantwortet, sie sehe ihn „mit einem Bein bei den Reichsbürgern“. Und: „Er ist Antisemit, das darf ich, glaub’ ich, aber gar nicht so offen sagen,
Umstritten: Sänger Xavier Naidoo
weil er gern verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“Anlass waren Liedtexte und Interviewzitate sowie eine Rede vor dem Reichstag 2014. „Reichsbürger“lehnen die Bundesrepublik als Staat und ihre Behörden ab.
Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten. Diese Urteile sind nach der Karlsruher Entscheidung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft.