Nordwest-Zeitung

Naidoo „ist Antisemit“– Äußerung zulässig

Rednerin durfte dies sagen

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Für Schauspiel­erin Collien Ulmen-Fernandes

sind die Dreharbeit­en beim „Traumschif­f “immer eine besondere Erfahrung. „So eine heile Welt habe ich noch nie bei einem anderen Fernsehpro­jekt erlebt“, sagte die 40-Jährige der Funke Mediengrup­pe. „Wenn die Folgen abgedreht sind, liegen sich die Darsteller der Episodenro­llen weinend in den Armen und sagen ,Wir wollen hier nicht weg’.“Dieser Ort ist einfach zu schön, um wahr zu sein“, schwärmte sie. In der nächsten „Traumschif­f “-Folge an Weihnachte­n ist UlmenFerna­ndes zum zweiten Mal als Schiffsärz­tin zu sehen.

Karlsruhe/dpa – Einer Vortragsre­dnerin, die den Sänger Xavier Naidoo 2017 als Antisemite­n bezeichnet hatte, sind diese Äußerungen zu Unrecht verboten worden. Eine Verfassung­sbeschwerd­e der Frau hatte Erfolg, wie das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Die Gerichte, die Naidoos Klage stattgegeb­en hatten, hätten „die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfr­eiheit im öffentlich­en Meinungska­mpf“verkannt. (Az. 1 BvR 11/20)

Die Referentin der Amadeu Antonio Stiftung hatte einen Vortrag zum Thema „Reichsbürg­er“gehalten und war gefragt worden, wie sie den umstritten­en Sänger („Dieser Weg“) einstufe. Sie hatte geantworte­t, sie sehe ihn „mit einem Bein bei den Reichsbürg­ern“. Und: „Er ist Antisemit, das darf ich, glaub’ ich, aber gar nicht so offen sagen,

Umstritten: Sänger Xavier Naidoo

weil er gern verklagt. Aber das ist strukturel­l nachweisba­r.“Anlass waren Liedtexte und Interviewz­itate sowie eine Rede vor dem Reichstag 2014. „Reichsbürg­er“lehnen die Bundesrepu­blik als Staat und ihre Behörden ab.

Das Landgerich­t Regensburg und das Oberlandes­gericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten. Diese Urteile sind nach der Karlsruher Entscheidu­ng in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft.

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Dpa-BILD: Kneffel
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