Zu späte Kläger gehen leer aus
Urteil auch zu Motor-Chef
2021 wurden laut Hochrechnungen des gemeinnützigen Vereins Fairtrade Deutschland e.V. rund 21 Prozent mehr Fairtrade-Rosen verkauft als im Vorjahr. Ihr Absatz erreichte demnach mit knapp 616 Millionen verkauften Stielen einen neuen Rekord.
Kapitalauszahlungen aus privaten begünstigten Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, sind steuerfrei – vorausgesetzt, das Kapitalwahlrecht kann nicht vor Ablauf von zwölf Jahren ausgeübt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das im Grunde auch dann gilt, wenn sich der Versicherte (nach Ablauf der 12 Jahre) für eine lebenslange Rente entscheide – schon aus Gründen der Gleichbehandlung. Die Rentenzahlungen müssen so lange steuerfrei bleiben, bis sie den Wert einer möglichen Kapitalauszahlung erreicht haben (BFH, VIII R 4/18).
Braunschweig/Wolfsburg – Diesel-Kläger mit einem Gebrauchtwagen, die zu spät gegen VW vor Gericht gezogen sind, gehen endgültig leer aus. Ein sogenannter Restschadenersatz, den es in bestimmten Fällen bei Verjährung noch geben kann, komme hier nicht in Betracht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.
Für Neuwagen ist die Frage nach wie vor offen. Darüber verhandelt ein anderer BGHSenat am 21. Februar.
Volkswagen zufolge ist der nun entschiedene Punkt insgesamt maßgeblich für knapp 10 000 laufende Verfahren: Mehr als 70 Prozent der Fälle betreffen Gebrauchtwagen. (Az. VII ZR 365/21 u.a.) Die obersten Zivilrichterinnen und -richter wiesen die Revisionen von vier Klägerinnen und Klägern zurück, die alle erst 2020 Schadenersatz gefordert hatten. Der Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen.
Unterdessen hat das Arbeitsgericht Braunschweig die Kündigung eines ehemaligen Volkswagen-Motorenchefs wegen der Dieselaffäre durch den Konzern für unzulässig erklärt. Das Verhalten des Mannes sei „nach der Würdigung aller Umstände und dem Ausgang der Beweisaufnahme nicht als Pflichtverletzung“einzustufen, begründete die Kammer ihre Entscheidung am Donnerstag. Der ExManager hatte sich juristisch gegen seinen Rauswurf gewehrt (Az.: 6 Ca 244/18 B). Die Richter gaben der Klage nun „ganz überwiegend“statt.
Kernfrage des Streits war, ob die Führungskraft bei einem Treffen mit leitenden Technikern im November 2006 zumindest implizit die Weiterentwicklung einer manipulativen Softwarefunktion genehmigte. Diese aktivierte die volle Reinigung von Dieselabgasen nur in Tests. Im Straßenbetrieb stießen VWAutos dagegen deutlich überhöhte Mengen an Stickoxiden (NOx) aus. Als dies später nach Rückrufen über Wissenschaftler und Behörden in den USA aufflog, war der Dieselskandal in der Welt.