Höherer Stellenwert für die Kultur
Finanzen Warum der Niedersächsische Landtag nach 75 Jahren ein „Fördergesetz“beschließt
Hannover/Oldenburg – Geschlossene Clubs, leere Theatersäle, abgesagte Konzerte: Kaum eine Branche hat so stark unter der Corona-Pandemie gelitten, wie die Kulturszene. Niedersachsen will daher mehr für die Kulturförderung zwischen Küste und Harz tun. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD und CDU soll die Kulturförderung erstmals als öffentliche Aufgabe gesetzlich festgeschrieben werden. Darum geht es.
Was sagen Regierungsund Oppositionsparteien
Von einem „starken Signal“an die Kulturschaffenden sprach Kulturminister Björn Thümler (CDU) in der Landtagsdebatte in Hannover. Nach 75 Jahren schaffe das Land einen Rahmen, der mit Leben gefüllt werden soll. „Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir ein solides Fundament für eine langfristige und nachhaltige Förderung unserer Kulturlandschaft in Niedersachsen“, so die Oldenburgerin Hanna Naber, kultuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Kultur
leiste auch einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit, sagte Burkhard Jasper (CDU). Durch entsprechende Aktivitäten würden frühzeitig die vielfältigen Begabungen von Kindern erkannt.
Die Opposition sah das in der Debatte anders: Der Gesetzentwurf bleibe weit hinter den Erwartungen zurück, so Eva Viehoff (Grüne). Es müsse insgesamt mehr Geld in Kulturprojekte investiert werden. Von einer „leblosen Hülle“sprach Lars Alt (FDP). Die Chance, mit dem Gesetz den Bürokratieabbau bei der Kulturförderung
voranzubringen, sei vertan worden.
Was regelt das Gesetz
Neu ist unter anderem das Berichtswesen. Das Kulturministerium muss dem Landtag jährlich einen Kulturförderbericht vorlegen, in dem die wesentlichen Maßnahmen dargestellt werden. Ziel sei mehr Transparenz und Teilnahme. Außerdem muss die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen regelmäßig überprüft werden. Eine neu eingerichtete Kulturkommission
soll das Ministerium beraten.
Gibt es nun mehr Geld ? für die Kultur
Nein, das ist nicht geplant. „Die Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Die Grünen kritisieren die starke Stellung der Landschaftsverbände, die unter anderem das kulturelle Erbe des Landes bewahren sollen. Das sieht SPDKulturexpertin
Naber anders. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums stehen für den Bereich Kultur im Haushaltsjahr 2022 rund 254,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie geht es nun weiter
Das Gesetz wird nun im Fachausschuss beraten. Für März ist eine Anhörung von Kulturschaffenden geplant, eventuell sogar mehrtägig. Die Verabschiedung soll noch vor der Sommerpause, voraussichtlich im Juli, erfolgen.