Das ist der Plan
Sind sich einig über den Zusammenschluss (von links): EV-Vorstand Dr. Alexander Poppinga, Pius-Geschäftsführer Michael Winkler, EV-Aufsichtsratsvorsitzender Helmut Hartig und Pius-Verwaltungsratsvorsitzender Josef Lange vor einem Kreuz aus Glas des Westersteder Künstlers Norbert Marten.
Oberkirchenrat stimmt zu
Wie berichtet, hat das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) unter Führung von Weihbischof Wilfried Theising Vorbehalte gegen eine Fusion. Die notwendige Zustimmung der Stiftungsaufsicht beim BMO zum Zusammengehen der beiden Häuser steht aus. Beim Evangelischen Krankenhaus, das ebenfalls durch eine
kirchliche Stiftung getragen wird, hatte der Oberkirchenrat dagegen schon früh Zustimmung signalisiert. Die Aufsichtsgremien stehen ebenfalls geschlossen hinter dem Zusammenschluss.
Pius-Hospital und Evangelisches Krankenhaus arbeiten seit Jahren eng zusammen. Die Fachrichtungen der Häuser ergänzen sich, auf allen Ebenen gibt es Kooperationen.
Derzeit errichten beide Häuser einen Neubau für die gemeinsame Sterilgutaufbereitung.
Neue politische Vorgaben
Ein Zusammenschluss sei ein weiterer Schritt in dem Prozess der Verzahnung, sagte EV-Vorstand Dr. Alexander Poppinga. Die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen veränderten sich
stark. Es gebe Strukturvoraussetzungen, die sich nur durch die Verschmelzung zu einem Haus abbilden ließen. Um als Versorger der höchsten Stufe anerkannt zu bleiben, müsse ein Haus zum Beispiel künftig sowohl eine Neurologie als auch eine Viszeralchirurgie vorhalten. „Die eine Abteilung ist im EV, die andere im Pius“, sagte Dr. Poppinga. „Auch wenn wir Luftlinie nur wenige
Das Pius und das EV Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD)
hatte erklärt, die sich ergänzenden Angebote unter einem Dach zu vereinigen, bringe Vorteile für Patienten und die wirtschaftliche Sicherung der Standorte.
Bei einem Zusammenschluss
hundert Meter auseinanderliegen, ist diese Voraussetzung derzeit nicht gegeben.“PiusGeschäftsführer Michael Winkler verwies auf die Mindestanzahl an Eingriffen, die zum Beispiel ab 2024 für die Anerkennung von bestimmten medizinischen Zentren nötig seien. „Kleinere Häuser, die nicht auf diese Fallzahl kommen, dürfen die Leistung dann nicht mehr erbringen.“