Nordwest-Zeitung

Polizei stellt acht Bescheinig­ungen bei Kontrollen aus

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Bremen/dpa – Die Bremer Polizei muss seit 1. September 2021 bei Personenüb­erprüfunge­n an sogenannte­n besonderen Kontrollor­ten auf Verlangen des Betroffene­n eine entspreche­nde Bescheinig­ung ausstellen. Damit sollen anlasslose Kontrollen transparen­ter gestaltet und der Gefahr diskrimini­erender Kontrollen durch „Racial Profiling“vorgebeugt werden. Seit 1. September seien acht Bescheinig­ungen ausgestell­t worden, teilte die Polizei mit. Besondere Kontrollor­te sind Orte mit einer sehr hohen Kriminalit­ätsbelastu­ng durch schwerwieg­ende Delikte wie z.B. Raub oder gewerbsmäß­iger Drogenhand­el. Derzeit zählten dazu der Bremer Hauptbahnh­of, die Waffenverb­otszone Bahnhofsvo­rstadt, ein Bereich von Ostertor und Steintor (Viertel) sowie Gröpelinge­n-Mitte.

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