Polizei stellt acht Bescheinigungen bei Kontrollen aus
Bremen/dpa – Die Bremer Polizei muss seit 1. September 2021 bei Personenüberprüfungen an sogenannten besonderen Kontrollorten auf Verlangen des Betroffenen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Damit sollen anlasslose Kontrollen transparenter gestaltet und der Gefahr diskriminierender Kontrollen durch „Racial Profiling“vorgebeugt werden. Seit 1. September seien acht Bescheinigungen ausgestellt worden, teilte die Polizei mit. Besondere Kontrollorte sind Orte mit einer sehr hohen Kriminalitätsbelastung durch schwerwiegende Delikte wie z.B. Raub oder gewerbsmäßiger Drogenhandel. Derzeit zählten dazu der Bremer Hauptbahnhof, die Waffenverbotszone Bahnhofsvorstadt, ein Bereich von Ostertor und Steintor (Viertel) sowie Gröpelingen-Mitte.