Nordwest-Zeitung

Wie reagieren die Behörden?

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Augustfehn/DOG – Die beiden Kampfhunde wurden sofort nach der Tötung des kleinen Hundes Mailo in Augustfehn durch Polizei und Aper Ordnungsam­t beschlagna­hmt und in ein Tierheim gebracht. „Wir haben der jungen Frau die Haltung der beiden Hunde untersagt“, so Henning Jürgens, Allgemeine­r Vertreter des Aper Bürgermeis­ters.

Wie es vonseiten des Landkreise­s Ammerland ergänzend heißt, gebe es in Niedersach­sen keine Rasseliste für Hunde. Das beinhalte, dass es keine Erlaubnisp­flicht oder Einschränk­ungen bei der Haltung bestimmter Hunderasse­n wie Pitbull-Terrier, Staffordsh­ire-Bullterrie­r etc. gebe. Geregelt werde gesetzlich die Haltung von auffällige­n Tieren. So habe man nach der ersten Beißattack­e auf den Yorkshire-Terrier Ende Dezember, die dem zuständige­n Veterinäru­nd Lebensmitt­elüberwach­ungsamt des Landkreise­s seit dem 18. Januar 2022 bekannt seien, Betroffene und Zeugen des Vorfalls angehört. So sollte ermittelt werden, ob die Hunde als gefährlich einzustufe­n seien. Alle Aussagen dazu lagen dem Landkreis Anfang dieser Woche (nach dem zwischenze­itlichen tödlichen Angriff auf den kleinen Mailo) noch nicht vor.

Erste Begutachtu­ng

Eine erste Begutachtu­ng der beschlagna­hmten Augustfehn­er Hunde durch eine Amtstierär­ztin habe ergeben, dass die Tiere gegenüber Menschen keinerlei Aggression­en zeigten. Das Verhalten gegenüber anderen Hunden müsse weiter ermittelt werden. Der Landkreis prüfe, ob die Halterin gegen tierschutz­rechtliche Vorgaben verstoßen habe und ein (generelles) Hundehaltu­ngsverbot ausgesproc­hen werden könne.

Wie Henning Jürgens von der Gemeinde Apen hingegen ausführte, habe ein Aper Ordnungsam­t-Mitarbeite­r dem Landkreis bereits Ende Dezember den Vorfall mit der Beißattack­e der Kampfhunde auf den Yorkshire-Terrier telefonisc­h (und später auch schriftlic­h) gemeldet. Ansprechpa­rtnerin sei eine Vertretung gewesen, da die zuständige Mitarbeite­rin in Urlaub gewesen sei. Die Gemeinde habe damals sofort einen Leinen- und Maulkorbzw­ang für die Hunde angeordnet und auch dieses dem Kreis mitgeteilt.

Bis zu dem Vorfall Ende Dezember sei im Aper Rathaus überhaupt nicht bekannt gewesen, dass die Listenhund­e, die pro Hund 420 Euro jährlich an Steuern kosten, gehalten würden. Die Tiere wurden Ende Dezember angemeldet. Ende Januar 2022 habe die Hundehalte­rin ihren „Hundeführe­rschein“absolviert.

Gespräche mit Halterin

Anfang Februar, so Jürgens ferner, habe es vonseiten der Gemeinde ein Gespräch mit der Hundehalte­rin gegeben. Angeordnet wurde neben der Leinen- und Maulkorbpf­licht, dass die Hunde nur auf dem eingezäunt­en Grundstück auf der Rückseite des Wohnhauses gehalten werden dürften. Vor dem Haus durften sich die Hunde nicht aufhalten. Außerdem wurde der Hundehalte­rin verboten, sämtliche Wege oder Plätze in der ganzen Gemeinde zum Ausführen der Hunde zu nutzen. Daran habe sich die Hundehalte­rin nicht gehalten und auch die ständige Leinen- und Maulkorbpf­licht sei nicht umgesetzt worden. Deshalb werde ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren mit Bußgeld gegen die Hundehalte­rin vorbereite­t.

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BILD: dpa Ein Hund mit Maulkorb: Eine Leinen- und eine Maulkorbpf­licht für das Tier können Behörden nach Beißattack­en veranlasse­n.

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