Wie reagieren die Behörden?
Augustfehn/DOG – Die beiden Kampfhunde wurden sofort nach der Tötung des kleinen Hundes Mailo in Augustfehn durch Polizei und Aper Ordnungsamt beschlagnahmt und in ein Tierheim gebracht. „Wir haben der jungen Frau die Haltung der beiden Hunde untersagt“, so Henning Jürgens, Allgemeiner Vertreter des Aper Bürgermeisters.
Wie es vonseiten des Landkreises Ammerland ergänzend heißt, gebe es in Niedersachsen keine Rasseliste für Hunde. Das beinhalte, dass es keine Erlaubnispflicht oder Einschränkungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen wie Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier etc. gebe. Geregelt werde gesetzlich die Haltung von auffälligen Tieren. So habe man nach der ersten Beißattacke auf den Yorkshire-Terrier Ende Dezember, die dem zuständigen Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises seit dem 18. Januar 2022 bekannt seien, Betroffene und Zeugen des Vorfalls angehört. So sollte ermittelt werden, ob die Hunde als gefährlich einzustufen seien. Alle Aussagen dazu lagen dem Landkreis Anfang dieser Woche (nach dem zwischenzeitlichen tödlichen Angriff auf den kleinen Mailo) noch nicht vor.
Erste Begutachtung
Eine erste Begutachtung der beschlagnahmten Augustfehner Hunde durch eine Amtstierärztin habe ergeben, dass die Tiere gegenüber Menschen keinerlei Aggressionen zeigten. Das Verhalten gegenüber anderen Hunden müsse weiter ermittelt werden. Der Landkreis prüfe, ob die Halterin gegen tierschutzrechtliche Vorgaben verstoßen habe und ein (generelles) Hundehaltungsverbot ausgesprochen werden könne.
Wie Henning Jürgens von der Gemeinde Apen hingegen ausführte, habe ein Aper Ordnungsamt-Mitarbeiter dem Landkreis bereits Ende Dezember den Vorfall mit der Beißattacke der Kampfhunde auf den Yorkshire-Terrier telefonisch (und später auch schriftlich) gemeldet. Ansprechpartnerin sei eine Vertretung gewesen, da die zuständige Mitarbeiterin in Urlaub gewesen sei. Die Gemeinde habe damals sofort einen Leinen- und Maulkorbzwang für die Hunde angeordnet und auch dieses dem Kreis mitgeteilt.
Bis zu dem Vorfall Ende Dezember sei im Aper Rathaus überhaupt nicht bekannt gewesen, dass die Listenhunde, die pro Hund 420 Euro jährlich an Steuern kosten, gehalten würden. Die Tiere wurden Ende Dezember angemeldet. Ende Januar 2022 habe die Hundehalterin ihren „Hundeführerschein“absolviert.
Gespräche mit Halterin
Anfang Februar, so Jürgens ferner, habe es vonseiten der Gemeinde ein Gespräch mit der Hundehalterin gegeben. Angeordnet wurde neben der Leinen- und Maulkorbpflicht, dass die Hunde nur auf dem eingezäunten Grundstück auf der Rückseite des Wohnhauses gehalten werden dürften. Vor dem Haus durften sich die Hunde nicht aufhalten. Außerdem wurde der Hundehalterin verboten, sämtliche Wege oder Plätze in der ganzen Gemeinde zum Ausführen der Hunde zu nutzen. Daran habe sich die Hundehalterin nicht gehalten und auch die ständige Leinen- und Maulkorbpflicht sei nicht umgesetzt worden. Deshalb werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld gegen die Hundehalterin vorbereitet.