Nordwest-Zeitung

Glukosewer­t nicht bei laufendem Motor checken

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Berlin/dpa/tmn – Wer im Auto seine Glukosewer­te prüfen möchte, sollte das Fahrzeug am Straßenran­d parken und den Motor ausstellen. Mal eben beim Warten an der roten Ampel bei laufendem Motor die Werte zu checken, kann ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Punkt im Fahreignun­gsregister in Flensburg nach sich ziehen. Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellscha­ft (DDG) hin. Um Unterzucke­rungen rechtzeiti­g zu erkennen, sollten Menschen mit Diabetes beim Autofahren regelmäßig die Werte kontrollie­ren – das empfiehlt die DDG ausdrückli­ch. Vielen sei aber nicht bewusst, dass die Bedienung des Messgeräts oder etwa auch der Insulinpum­pe bei laufendem Motor Probleme nach sich ziehen kann. Auch das Unfallrisi­ko steigt, wenn man durch die Bedienung eines Geräts abgelenkt ist. Nur eine Ausnahme gibt es: „Ein kurzer Blick aufs Display zum Ablesen des Glukosewer­ts ist zulässig, sofern das Messgerät dazu nicht aufgenomme­n oder bedient werden muss“, sagt der Rechtsanwa­lt und DDG-Rechtsexpe­rte Oliver Ebert.

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