Wer hilft, wenn der Sturm im Garten gewütet hat
So sind Garage, Carport, Laube und Pool bei Beschädigungen geschützt
Berlin/tmn – Der Sturm ist vorbeigezogen – da werden die Schäden im Garten sichtbar. Und jetzt? Welche Versicherung zahlt eigentlich für die Aufräumkosten, wenn Bäume umstürzen und Schaukeln abheben?
Wohngebäude- und Hausratversicherung decken Schäden am und im Wohnhaus durch Stürme ab. Aber was ist eigentlich mit dem restlichen Grundstück? „Der Garten ist Bestandteil des Grundstücks und alle mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind entsprechend abgesichert.“Das erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV). Dazu gehören etwa Terrassen, verankerte Schaukeln und fest installierte Leuchten. „Auch Aufräumungskosten, die entstehen, weil beispielsweise Bäume weggeräumt werden müssen, sind hier mitversichert“, so Hauner. Müssen Pflanzen erneuert werden, hängt es vom Vertrag ab, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Mobil oder fest verbaut
Ein Gartenschuppen, Carport, Garten- und Gewächshäuser sind ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung geschützt. Pools im Garten
über beide Policen abgedeckt: Mobile Becken gelten als Hausrat, fest verbaute zählen zur Wohngebäudeversicherung. Auch Garagen auf
dem Grundstück sind entsprechend mit versichert, denn sie gelten als Nebengebäude. Entsprechend mitversichert sind außerdem darin untergestellsind te Gegenstände wie Rasenmäher, Fahrräder und Werkzeug.
Elementarschutz
Sturm- und Hagelschäden sind im Schutz der Wohngebäudeversicherung in der Regel enthalten. Anders sieht dies bei Überschwemmungen und Rückstau infolge eines Unwetters aus: Dringt bei starkem Regen Wasser ins Gebäude und flutet den Keller, werden die Schäden nicht durch die Wohngebäude-, sondern durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese wird als Zusatzbaustein einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten.