Nordwest-Zeitung

Wer hilft, wenn der Sturm im Garten gewütet hat

So sind Garage, Carport, Laube und Pool bei Beschädigu­ngen geschützt

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Berlin/tmn – Der Sturm ist vorbeigezo­gen – da werden die Schäden im Garten sichtbar. Und jetzt? Welche Versicheru­ng zahlt eigentlich für die Aufräumkos­ten, wenn Bäume umstürzen und Schaukeln abheben?

Wohngebäud­e- und Hausratver­sicherung decken Schäden am und im Wohnhaus durch Stürme ab. Aber was ist eigentlich mit dem restlichen Grundstück? „Der Garten ist Bestandtei­l des Grundstück­s und alle mit dem Boden fest verbundene­n Sachen sind entspreche­nd abgesicher­t.“Das erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversic­herung des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft

(GDV). Dazu gehören etwa Terrassen, verankerte Schaukeln und fest installier­te Leuchten. „Auch Aufräumung­skosten, die entstehen, weil beispielsw­eise Bäume weggeräumt werden müssen, sind hier mitversich­ert“, so Hauner. Müssen Pflanzen erneuert werden, hängt es vom Vertrag ab, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Mobil oder fest verbaut

Ein Gartenschu­ppen, Carport, Garten- und Gewächshäu­ser sind ebenfalls über die Wohngebäud­eversicher­ung geschützt. Pools im Garten

über beide Policen abgedeckt: Mobile Becken gelten als Hausrat, fest verbaute zählen zur Wohngebäud­eversicher­ung. Auch Garagen auf

dem Grundstück sind entspreche­nd mit versichert, denn sie gelten als Nebengebäu­de. Entspreche­nd mitversich­ert sind außerdem darin untergeste­llsind te Gegenständ­e wie Rasenmäher, Fahrräder und Werkzeug.

Elementars­chutz

Sturm- und Hagelschäd­en sind im Schutz der Wohngebäud­eversicher­ung in der Regel enthalten. Anders sieht dies bei Überschwem­mungen und Rückstau infolge eines Unwetters aus: Dringt bei starkem Regen Wasser ins Gebäude und flutet den Keller, werden die Schäden nicht durch die Wohngebäud­e-, sondern durch die Elementars­chadenvers­icherung abgedeckt. Diese wird als Zusatzbaus­tein einer Wohngebäud­e- oder Hausratver­sicherung angeboten.

 ?? Dpa-BILD: Frank Molter ?? Manch eine Gartenhütt­e fällt heftigen Stürmen zum Opfer. Versicheru­ngen können schützen.
Dpa-BILD: Frank Molter Manch eine Gartenhütt­e fällt heftigen Stürmen zum Opfer. Versicheru­ngen können schützen.

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