Meldung bei der Versicherung
Berlin/tmn – Damit die Versicherung zahlt, müssen ihr Sturmschäden umgehend gemeldet werden. Sie werde dann sagen, ob direkt ein Handwerker kontaktiert werden kann oder ob die Versicherung erst einen Gutachter schickt. Zusätzlich sollten Betroffene die Schäden mit Fotos und Videos dokumentieren, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Und sie sollten Kaufbelege heraussuchen. Solange die Reaktion der Versicherung aussteht, müssen Versicherte verhindern, dass Folgeschäden entstehen, etwa indem sie Fenster provisorisch schließen oder herumliegende Äste und Dachziegel wegräumen.