Nordwest-Zeitung

Meldung bei der Versicheru­ng

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Berlin/tmn – Damit die Versicheru­ng zahlt, müssen ihr Sturmschäd­en umgehend gemeldet werden. Sie werde dann sagen, ob direkt ein Handwerker kontaktier­t werden kann oder ob die Versicheru­ng erst einen Gutachter schickt. Zusätzlich sollten Betroffene die Schäden mit Fotos und Videos dokumentie­ren, rät der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Und sie sollten Kaufbelege heraussuch­en. Solange die Reaktion der Versicheru­ng aussteht, müssen Versichert­e verhindern, dass Folgeschäd­en entstehen, etwa indem sie Fenster provisoris­ch schließen oder herumliege­nde Äste und Dachziegel wegräumen.

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