Lift von der Steuer absetzbar
Einbau eines Treppenliftes kann für Entlastung sorgen
Treppensteigen ist für viele ältere oder behinderte Menschen sehr schwer. Ein Treppenlift kann für Entlastung sorgen. Jeder, der schon einmal körperlich erheblich eingeschränkt war, weiß wovon wir sprechen.
Treppe als Hindernis
Die Treppe im eigenen Haushalt wird plötzlich unüberwindbar. Es kostet viel Anstrengung und Mühe, die Stufen zu erklimmen. Vor allem mit zunehmendem Alter oder bei dauerhaft eingeschränkter Bewegungsfreiheit verschlimmert sich die Lage – das Treppensteigen wird immer grausamer oder geht gar nicht mehr. Eine praktische Lösung für die Problemlage kann der Einbau eines Treppenlifts sein.
Krankenkasse zahlt nicht
Die Aufwendungen für einen Treppenlift sind recht hoch und hängen unter anderem davon ab, ob es sich um einen Sitzlift oder einen Plattformlift handelt, ob die Treppe gerade oder kurvig ist, und ob der Treppenlift im Innenoder Außenbereich angebracht werden soll.
Je nach persönlicher Situation können da schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Der Fiskus unterstützt den Kauf und Einbau eines Treppenlifts. In der Regel erkennt das Finanzamt einen Treppenlift als sogenannte außergewöhnliche Belastung an.
Medizinische Notwendigkeit
Eine wichtige Bedingung für die Anerkennung der Aufwendungen: Das Finanzamt braucht eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts. Bislang wurde darüber gestritten, ob die Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest bescheinigt werden muss oder ob ein ärztliches Gutachten ausreicht.
Außerdem musste geklärt werden, ob es zwingend erforderlich ist, die Bescheinigung vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts auszustellen.
Klarheit geschaffen
Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2014 zum Thema Treppenlift ein Urteil gefällt. Er entschied, dass ein Treppenlift kein Gebrauchsgegennigung
Jens Büsselmann, 1. Vorsitzende Deutsches Arbeitnehmer Steuerbüro e.V. stand des täglichen Lebens ist und somit auch kein „medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne“.
Vielmehr handelt es sich beim Treppenlift um ein „medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne“, das nicht von gesunden Menschen, sondern ausschließlich von Kranken und Behinderten angeschafft wird. Bei solchen Gegenständen sei eine amtsärztliche Bescheinigung nicht erforderlich, so die Richter. Um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen, reicht ein normales ärztliches Gutachten aus. Auch der Zeitpunkt der ärztlichen Beschei
ist irrelevant, wichtig sei allein, dass der Treppenlift beim Einbau medizinisch notwendig war.
Hinweis
Menschen mit Behinderung oder mit Pflegegrad 4 oder 5 können einen Treppenlift in der Regel auch ohne medizinischen Nachweis von der Steuer absetzen. Liegen die Kosten über dem Behinderten-Pauschbetrag, was beim Einbau eines Treppenlifts in der Regel der Fall ist, können Sie die Kosten zusätzlich als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung angeben.
Bei Ausgaben für „Medizinische Hilfsmittel im engeren Sinne“handelt es sich um einmalige, atypische Kosten.
Fazit
Ein Treppenlift kann für den Alltag unabdingbar werden und wird, sofern medizinisch notwendig, vom Fiskus bezuschusst.
Da es sich bei der Anschaffung eines Treppenliftes um eine große Investition handelt, ist es empfehlenswert, sich schon vor dem Kauf steuerlich beraten zu lassen.
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