Ehefrau hält nun Tui-Anteile
Auch ein Paar, das nicht verheiratet ist und sich den Kinderwunsch wegen eines Gendefekts bei einem der beiden nicht auf natürliche Weise erfüllen kann, kann die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dabei darf das aber nur die Person tun, die an der Krankheit leidet, die die natürliche Schwangerschaft verhindert. Eine Berücksichtigung bei dem anderen Partner oder der Partnerin nach den Grundsätzen des abgekürzten Zahlungsweges sei nicht möglich. Es bestehe kein Wahlrecht (Niedersächsisches FG, 11 K 200/20).
Hannover/dpa – Auch nach dem formalen Rückzug des sanktionierten Oligarchen Alexej Mordaschow bleibt die Kontrolle über einen Großteil der Tui-Stimmrechte wohl in dessen engstem Umfeld. Wie am Freitag bekannt wurde, spielt Marina Mordaschowa – Konzerninformationen zufolge die Ehefrau Mordaschows – eine Schlüsselrolle. In einer Mitteilung an die Finanzmärkte wird sie zusammen mit dem Mordaschow-Unternehmen Unifirm genannt. Hinter Unifirm steht eine Firma namens Ondero, deren Eigentümerschaft wochenlang unbekannt war. Nun steht fest: Mordaschowa ist „kontrollierende Gesellschafterin“.