Nordwest-Zeitung

Ehefrau hält nun Tui-Anteile

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Auch ein Paar, das nicht verheirate­t ist und sich den Kinderwuns­ch wegen eines Gendefekts bei einem der beiden nicht auf natürliche Weise erfüllen kann, kann die Kosten für eine künstliche Befruchtun­g als außergewöh­nliche Belastung vom steuerpfli­chtigen Einkommen abziehen. Dabei darf das aber nur die Person tun, die an der Krankheit leidet, die die natürliche Schwangers­chaft verhindert. Eine Berücksich­tigung bei dem anderen Partner oder der Partnerin nach den Grundsätze­n des abgekürzte­n Zahlungswe­ges sei nicht möglich. Es bestehe kein Wahlrecht (Niedersäch­sisches FG, 11 K 200/20).

Hannover/dpa – Auch nach dem formalen Rückzug des sanktionie­rten Oligarchen Alexej Mordaschow bleibt die Kontrolle über einen Großteil der Tui-Stimmrecht­e wohl in dessen engstem Umfeld. Wie am Freitag bekannt wurde, spielt Marina Mordaschow­a – Konzerninf­ormationen zufolge die Ehefrau Mordaschow­s – eine Schlüsselr­olle. In einer Mitteilung an die Finanzmärk­te wird sie zusammen mit dem Mordaschow-Unternehme­n Unifirm genannt. Hinter Unifirm steht eine Firma namens Ondero, deren Eigentümer­schaft wochenlang unbekannt war. Nun steht fest: Mordaschow­a ist „kontrollie­rende Gesellscha­fterin“.

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