Fünf Jahre und ein kleiner Erfolg
Im Zivilprozess Matthias Brückmann gegen die EWE ist ein Urteil gefallen
Oldenburg – Vor fünf Jahren, im Februar 2017, hatte sich die EWE von ihrem Vorstandsvorsitzenden Matthias Brückmann getrennt. Die KlitschkoSpendenaffäre war dem Aufsichtsrat Anlass für eine fristlose Kündigung.
Der Rausschmiss hatte zwei Nachspiele vor Gericht: Zum einen verklagte Brückmann die EWE wegen der fristlosen Kündigung und forderte unter anderem die Nachzahlung von entgangenem Gehalt. Zum anderen klagte die Staatsanwaltschaft Brückmann an. Der Vorwurf: Untreue und Verstoß gegen die Konzernrichtlinien.
Ruhestandsbezüge
Das erste Nachspiel, Brückmanns Klage gegen die EWE, ist vorerst beendet. Die 15. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg entschied in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil, dass Brückmann aus der Zeit vor seinem Rausschmiss Tantiemen in Höhe von 50 000 Euro erhält.
Außerdem sprach das Gericht Brückmann die Ansprüche aus der Ruhestandsvereinbarung zu. Brückmann erhält