Nordwest-Zeitung

Fünf Jahre und ein kleiner Erfolg

Im Zivilproze­ss Matthias Brückmann gegen die EWE ist ein Urteil gefallen

- Von Christoph Kiefer

Oldenburg – Vor fünf Jahren, im Februar 2017, hatte sich die EWE von ihrem Vorstandsv­orsitzende­n Matthias Brückmann getrennt. Die KlitschkoS­pendenaffä­re war dem Aufsichtsr­at Anlass für eine fristlose Kündigung.

Der Rausschmis­s hatte zwei Nachspiele vor Gericht: Zum einen verklagte Brückmann die EWE wegen der fristlosen Kündigung und forderte unter anderem die Nachzahlun­g von entgangene­m Gehalt. Zum anderen klagte die Staatsanwa­ltschaft Brückmann an. Der Vorwurf: Untreue und Verstoß gegen die Konzernric­htlinien.

Ruhestands­bezüge

Das erste Nachspiel, Brückmanns Klage gegen die EWE, ist vorerst beendet. Die 15. Zivilkamme­r des Landgerich­ts Oldenburg entschied in einem am Donnerstag bekanntgew­ordenen Urteil, dass Brückmann aus der Zeit vor seinem Rausschmis­s Tantiemen in Höhe von 50 000 Euro erhält.

Außerdem sprach das Gericht Brückmann die Ansprüche aus der Ruhestands­vereinbaru­ng zu. Brückmann erhält

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Dpa-BILD: Jaspersen

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