Besuch in der KJK wieder möglich
Oldenburg/Wehnen/Qua – Die coronabedingten Einschränkungen beim Besuchsrecht in der Karl-Jaspers-Klinik werden am Samstag, den 19. März, wieder aufgehoben. Alle Patientinnen und Patienten dürfen dann – nach vorheriger Terminabsprache – wieder Besuch empfangen.
Besucher müssen vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen aktuellen Testnachweis mitbringen (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test). Anerkannt werden Zertifikate aus allen offiziellen Teststellen. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Während der gesamten Besuchszeit, die ausschließlich auf der Station erfolgt, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Für die Klinik für Forensik und die Klinik für Psychosomatik gelten spezifische Besucherregelungen.
Aktuelle Informationen auch auf der Website der Klinik unter: www.kjk.de