Nordwest-Zeitung

So sieht es die Autorin

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Ohne spezielle Software gibt es hier keinen Zugang: Das Darknet wird von Kriminelle­n als Marktplatz genutzt, um illegale Waren und Dienstleis­tungen anzubieten.

gen, trifft zwar auf das Darknet zu, allerdings treten solche Aktivitäte­n auch vermehrt vermehrt im Clearnet auf, also für jeden zugänglich – vor allem auf Social Media. Ein Beispiel dafür sind Drogendeal­s auf Instagram, bei denen die Ware offen gezeigt wird.

Kinderporn­ographie

Doch noch einen anderen Aspekt prägt das Darknet: Kinderporn­ographie und Pädophilen-Foren. Eines der größten, die Plattform „Elysium“, wurde im Sommer 2017 durch das Bundeskrim­inalamt (BKA) und die Zentralste­lle zur Bekämpfung der Internetkr­iminalität (ZIT) aufgedeckt und zerschlage­n.

Dennoch gibt es unzählige

Das Internet

läutet ein neues Zeitalter ein, gleichzeit­ig ist es auch dessen größte Waffe. Ob über Social Media oder Darknet: Wie wir uns vernetzen, beeinfluss­t auch die reale Welt. Falschinfo­rmationen hetzen Menschen

weitere Foren, in denen Bilder und Videos von Kindern geteilt werden. Unter anderem werden dort auch YouTube-Videos oder Privatvide­os von Instagram oder Facebook geteilt, die nichts Anzügliche­s zeigen und meist von den Kindern selbst hochgelade­n wurden. Unter vielen dieser Videos finden sich obszöne und teilweise gegeneinan­der auf; Straftaten, die im Netz ihren Beginn nehmen, können uns in der echten Welt treffen. Das Internet bietet neue Möglichkei­ten in vielen Bereichen, leider auch für dessen Missbrauch.

verstörend­e Kommentare. Es ist jedoch eine Herausford­erung, Inhalte, die tatsächlic­h rechtswidr­ig sind, von den anderen zu trennen

2020 wurden dem BKA von der deutschen Polizei 18.761 Fälle von Kinderporn­ographie gemeldet – ein Zuwachs von fast 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Strafverfo­lgung

Das Darknet erschwert die Strafverfo­lgung von Internetkr­iminalität, da die Herkunft der Daten oftmals nicht mehr ermittelt werden kann. Zudem gibt es im Netz keine Ländergren­zen und somit gilt kein einheitlic­hes Strafrecht­sgesetz.

Die einzigen Richtlinie­n im Netz stellen die Websites und Sozialen Medien für sich selbst auf, sagt Cyberkrimi­nologe Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger in einem Interview. „Ein globales Netz erfordert eigentlich ein globales Strafrecht.“Und das wiederum müsse durch eine Art globale Polizei durchgeset­zt werden. „Ich persönlich­e glaube, dass die Zukunft darin liegen wird.“

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