Nachfolge im Betrieb früh regeln
Manchmal tun sich für Beschäftigte neue Möglichkeiten auf
Madita Brauer (24) aus Kalkar (NRW) macht etwas ganz Ungewöhnliches – ein „triales Studium“. Das heißt: Drei Bildungsgänge gleichzeitig, und zwar Berufsausbildung im Handwerk zur Anlagenmechanikerin für Heizungs-, Sanitärund Klimatechnik, zudem eine Meisterfortbildung und dann noch ein Bachelorstudium. Sie ist damit Top-Expertin für Gebäudetechnik. In Zeiten hoher Energiepreise ist ihr Know-how besonders gefragt. Maditas Weg hatte zunächst in eine ganz andere Richtung geführt – zur Bankkauffrau. Nun läuft es vermutlich darauf hinaus, dass sie den Fachbetrieb der Familie weiterführt. Ihr Vater ist Elektro-, Heizungs- und Sanitärmeister
Ein Buchhalter einer Stadtverwaltung äußerte sich gegenüber einer Kollegin nach einem Streit mit seinem Vorgesetzten, dass er „den kleinen Wicht aus dem Fenster schmeißen“und „er sich das nicht länger gefallen lassen“werde. Er gab zudem an, „kurz vorm Amoklauf“zu stehen: „Bald wird was passieren!“, so seine Ankündigung. Das sei eine „ernstzunehmende Drohung“, so das Arbeitsgericht Siegburg, die eine fristlose Kündigung nach sich ziehen durfte. Der Arbeitnehmer habe sich in ernstzunehmender Art und Weise geäußert und dabei sowohl eine Gefahr von Leib und Leben des Vorgesetzten dargestellt als auch einen Amoklauf angekündigt. Eine Abmahnung erübrige sich (AZ: 5 Ca 254/21). wb
Hamburg/Köln – Es ist nicht nur Geld, das Unternehmerinnen und Unternehmen in ihr Geschäft investieren. Auch viel Zeit und noch mehr Herzblut gehören dazu. Doch irgendwann naht sie, die Lebensphase, in der ein „Weiter so“als Chefin oder Chef nicht mehr infrage kommt. Eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger muss her.
„Idealerweise ist das jemand aus dem familiären Umfeld“, sagt Carola Jungwirth, Beraterin und Coach für Familienunternehmen in Hamburg. Einer der Vorteile: Mit einer solchen NachfolgeRegelung bleibt das Familienvermögen erhalten.
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Suche in der Familie
Damit der Wechsel des Stabs an die jüngere Generation in der Familie gelingt, muss die Lösung aber „von allen Beteiligten wirklich gewollt sein“, so Jungwirth. Die abgebende Generation müsse bereit sein, auch tatsächlich zurückzutreten, die folgende Generation „machen lassen“und deren Entscheidungen akzeptieren.
Dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine familieninterne Nachfolgeregelung bevorzugen, weiß auch Alexander Hoeckle von der IHK Köln. Oft hätten etwa die Kinder eines Firmenchefs den Betrieb über Jahre kennengelernt, sich umfassend weitergebildet und auch Erfahrun
Wer tritt in meine Fußstapfen? Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist das eine schwierige Entscheidung.
gen in einem befreundeten Betrieb gesammelt. Nun sollen sie die Nachfolgeschaft in der elterlichen Firma antreten.
Aus Sicht von Hoeckle ein „hochemotionales Thema“. Oft, aber nicht immer, klappt es, dass Firmeninhaberinnen oder Inhaber an ihre Kinder abgeben können, ihnen die Betriebsleitung also zutrauen.
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Weitere Ansätze
Wenn eine familieninterne Nachfolge nicht zustande kommt, bleibt eine externe Suche. „Damit das gelingt, sollte man nichts unter Zeitdruck machen, sondern sich
etwa fünf Jahre, bevor man sich zurückziehen möchte, umschauen“, rät Hoeckle.
Eine Option hierbei wäre, fachlich versierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im eigenen Betrieb anzusprechen und ihr Interesse auszuloten. Vorteilhaft ist, dass sie mit allen Belangen rund um das Unternehmen bestens vertraut sind. „Aber leider scheitert es oft daran, dass Mitarbeiter nicht genug Kapital haben, um die Nachfolgeschaft anzutreten“, so Hoeckle.
Für diesen Fall gibt es aber passende Modelle. Etwa: Die Anteile werden nach und nach, über einen längeren
Zeitraum weitergegeben. Dies kann auch finanziert werden. Wichtig: Hat jemand aus dem Kreis der Führungskräfte Interesse, sollte er dies früh bekunden.
Weitere mögliche Optionen sind: Mit der Hausbank, mit der Steuerberaterin oder mit dem Wirtschaftsprüfer reden und fragen, ob er oder sie nicht einen geeigneten Nachfolger kennt. Hilfreich kann auch sein, Zulieferer oder befreundete Mitbewerber anzusprechen. Ebenfalls denkbar: Je nach Branche die zuständige Handwerkskammer oder die jeweilige IHK mit deren Börsen kontaktieren.