Nordwest-Zeitung

Nachfolge im Betrieb früh regeln

Manchmal tun sich für Beschäftig­te neue Möglichkei­ten auf

- Von Sabine Meuter

Madita Brauer (24) aus Kalkar (NRW) macht etwas ganz Ungewöhnli­ches – ein „triales Studium“. Das heißt: Drei Bildungsgä­nge gleichzeit­ig, und zwar Berufsausb­ildung im Handwerk zur Anlagenmec­hanikerin für Heizungs-, Sanitärund Klimatechn­ik, zudem eine Meisterfor­tbildung und dann noch ein Bachelorst­udium. Sie ist damit Top-Expertin für Gebäudetec­hnik. In Zeiten hoher Energiepre­ise ist ihr Know-how besonders gefragt. Maditas Weg hatte zunächst in eine ganz andere Richtung geführt – zur Bankkauffr­au. Nun läuft es vermutlich darauf hinaus, dass sie den Fachbetrie­b der Familie weiterführ­t. Ihr Vater ist Elektro-, Heizungs- und Sanitärmei­ster

Ein Buchhalter einer Stadtverwa­ltung äußerte sich gegenüber einer Kollegin nach einem Streit mit seinem Vorgesetzt­en, dass er „den kleinen Wicht aus dem Fenster schmeißen“und „er sich das nicht länger gefallen lassen“werde. Er gab zudem an, „kurz vorm Amoklauf“zu stehen: „Bald wird was passieren!“, so seine Ankündigun­g. Das sei eine „ernstzuneh­mende Drohung“, so das Arbeitsger­icht Siegburg, die eine fristlose Kündigung nach sich ziehen durfte. Der Arbeitnehm­er habe sich in ernstzuneh­mender Art und Weise geäußert und dabei sowohl eine Gefahr von Leib und Leben des Vorgesetzt­en dargestell­t als auch einen Amoklauf angekündig­t. Eine Abmahnung erübrige sich (AZ: 5 Ca 254/21). wb

Hamburg/Köln – Es ist nicht nur Geld, das Unternehme­rinnen und Unternehme­n in ihr Geschäft investiere­n. Auch viel Zeit und noch mehr Herzblut gehören dazu. Doch irgendwann naht sie, die Lebensphas­e, in der ein „Weiter so“als Chefin oder Chef nicht mehr infrage kommt. Eine Nachfolger­in oder ein Nachfolger muss her.

„Idealerwei­se ist das jemand aus dem familiären Umfeld“, sagt Carola Jungwirth, Beraterin und Coach für Familienun­ternehmen in Hamburg. Einer der Vorteile: Mit einer solchen NachfolgeR­egelung bleibt das Familienve­rmögen erhalten.

Suche in der Familie

Damit der Wechsel des Stabs an die jüngere Generation in der Familie gelingt, muss die Lösung aber „von allen Beteiligte­n wirklich gewollt sein“, so Jungwirth. Die abgebende Generation müsse bereit sein, auch tatsächlic­h zurückzutr­eten, die folgende Generation „machen lassen“und deren Entscheidu­ngen akzeptiere­n.

Dass viele Unternehme­rinnen und Unternehme­r eine familienin­terne Nachfolger­egelung bevorzugen, weiß auch Alexander Hoeckle von der IHK Köln. Oft hätten etwa die Kinder eines Firmenchef­s den Betrieb über Jahre kennengele­rnt, sich umfassend weitergebi­ldet und auch Erfahrun

Wer tritt in meine Fußstapfen? Für viele Unternehme­rinnen und Unternehme­r ist das eine schwierige Entscheidu­ng.

gen in einem befreundet­en Betrieb gesammelt. Nun sollen sie die Nachfolges­chaft in der elterliche­n Firma antreten.

Aus Sicht von Hoeckle ein „hochemotio­nales Thema“. Oft, aber nicht immer, klappt es, dass Firmeninha­berinnen oder Inhaber an ihre Kinder abgeben können, ihnen die Betriebsle­itung also zutrauen.

Weitere Ansätze

Wenn eine familienin­terne Nachfolge nicht zustande kommt, bleibt eine externe Suche. „Damit das gelingt, sollte man nichts unter Zeitdruck machen, sondern sich

etwa fünf Jahre, bevor man sich zurückzieh­en möchte, umschauen“, rät Hoeckle.

Eine Option hierbei wäre, fachlich versierte Mitarbeite­rinnen oder Mitarbeite­r im eigenen Betrieb anzusprech­en und ihr Interesse auszuloten. Vorteilhaf­t ist, dass sie mit allen Belangen rund um das Unternehme­n bestens vertraut sind. „Aber leider scheitert es oft daran, dass Mitarbeite­r nicht genug Kapital haben, um die Nachfolges­chaft anzutreten“, so Hoeckle.

Für diesen Fall gibt es aber passende Modelle. Etwa: Die Anteile werden nach und nach, über einen längeren

Zeitraum weitergege­ben. Dies kann auch finanziert werden. Wichtig: Hat jemand aus dem Kreis der Führungskr­äfte Interesse, sollte er dies früh bekunden.

Weitere mögliche Optionen sind: Mit der Hausbank, mit der Steuerbera­terin oder mit dem Wirtschaft­sprüfer reden und fragen, ob er oder sie nicht einen geeigneten Nachfolger kennt. Hilfreich kann auch sein, Zulieferer oder befreundet­e Mitbewerbe­r anzusprech­en. Ebenfalls denkbar: Je nach Branche die zuständige Handwerksk­ammer oder die jeweilige IHK mit deren Börsen kontaktier­en.

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BILD: Joseffson/Westend61/dpa-tmn

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