Kündigung – und wie geht es weiter?
Ansprüche prüfen
Manche jungen Frauen würden gern eine Berufsausbildung machen, auch wenn sie kleine Kinder haben. In diesem Fall ist unter Umständen auch eine Berufsausbildung in Teilzeit möglich. Ansprechpartner sind dann Betriebe, die zu diesem Modell bereit sind, und die jeweilige Kammer, bei der die Ausbildungsverträge eingetragen werden.
Kraftfahrzeugmechatroniker/Innen? Diese Fachkräfte arbeiten meist in AutoWerkstätten. Wie die Berufsbezeichnung schon sagt, geht es in der anspruchsvollen Berufsausbildung um zwei große Bereiche: die Mechanik des Autos und die Elektronik. Letzteres hat in den vergangenen Jahrzehnten ständig an Bedeutung gewonnen, und ohne die Elektronik läuft im Fahrzeug nichts mehr. Kfz-Mechatroniker behalten da den Durchblick, finden Fehler und tauschen Komponenten aus. Aktuell verändert sich der Berufsalltag: Immer öfter geht es um Elektroautos.
Bremen – Plötzlich raus aus dem Job – das kann erleichtern, aber auch verunsichern. Die Arbeitnehmerkammer Bremen gibt in ihrem Magazin Tipps, was Beschäftigte jetzt beachten sollten:
■ Kündigungsschutzklage prüfen: Kündigungen können rechtswidrig sein. Besteht der Verdacht, sollten Betroffene spätestens drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Ansonsten werde die Kündigung trotz ihrer Rechtswidrigkeit wirksam. Die Arbeitnehmerkammer Bremen rät, eine Kündigung idealerweise kurzfristig auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
■ Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen: Wer selbst kündigt, muss mit einer sogenannten Sperrzeit rechnen. Bis zu zwölf Wochen wird kein Arbeitslosengeld ausgezahlt. Der gleiche Fall tritt ein, wenn Beschäftigten wegen einer Verletzung des Arbeitsvertrags gekündigt wird oder sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen.
Keine Sperrzeit gibt es da
Nächste Station ist oft die Arbeitsagentur.
gegen, wenn Beschäftigte einen anerkannten Grund haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden – etwa bei schwerem Mobbing. Auch wer zum Beispiel zum Ehepartner in eine andere Stadt zieht, hat einen anerkannten Grund. Hier wird der Kammer zufolge aber immer im Einzelfall entschieden. ■ Anspruch auf Abfindung? Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Beschäftigte, denen gekündigt wurde, nicht. Das gelte selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis viele Jahre gedauert habe, heißt es von der Kammer. Ausnahmefälle gelten, wenn es einen Sozialplan gibt. Abfindungen werden laut Arbeitnehmerkammer Bremen aber häufig von Arbeitgebern angeboten, um Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten zu vermeiden.