Neues Meldeverfahren bei positivem Test
Nur noch Labormeldungen – Infizierte schriftlich benachrichtigen
Oldenburg/lr – Wegen steigender Fallzahlen und zusätzlichen Aufgaben stellt das Oldenburger Gesundheitsamt das Verfahren zur Meldung der positiv auf Corona getesteten Personen erneut um. Wie die Stadt mitteilt, wird das Selbstmeldeverfahren über ein Online-Formular aufgegeben. Stattdessen würden künftig nur noch Meldungen entgegengenommen, die von den Laboren direkt an das Gesundheitsamt gegeben werden.
Automatischer Brief
Dr. Holger Petermann, Leiter des Gesundheitsamtes, erklärt: „Bei dem neuen Verfahren wird nach der Labormeldung automatisch von uns ein Brief erstellt und der betroffenen Person zugestellt.“Darin enthalten seien die Mitteilung über die positive Testung sowie Hinweise, wie sich die zukünftige Absonderung errech
Wenn der Corona-Test positiv ist: Die Stadt ändert das Meldeverfahren beim Gesundheitsamt.
Grundlage sei die niedersächsische Absonderungsverordnung. Aus der gehe hervor, dass jede COVID-19 krankheitsverdächtige Person, jede positiv getestete Person, jede Verdachtsperson und jede Kontaktperson, unabhängig von einer Anordnung der zuständigen Behörde, verpflich
tet ist, sich unverzüglich in die eigene Wohnung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben hat, um sich dort abzusondern.
Im Schreiben des Gesundheitsamtes würden sich auch Hinweise befinden, wie die zehntägige Absonderung erne. mittelt werden könne. Die Ausnahmen, beispielsweise für geimpfte und geboosterte oder genesene Personen, seien ebenfalls in der Absonderungsverordnung aufgeführt (nachzulesen unter www.oldenburg.de/freitesten). Dort können negative Testergebnisse zur Freitestung aus der Corona-Quarantäne auch wie bisher online hochgeladen werden.
Kein Genesungsnachweis
Darüber hinaus werden für positiv getestete Personen mit Abstrich seit dem 1. März 2022 laut angaben der Stadt keine Genesungsnachweise mehr durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Ein digitaler Nachweis über eine Genesung seien auf Grundlage einer Testbescheinigung der testenden Person beziehungsweise eines positiven PCR-Tests in vielen Apotheken erhältlich.