Nordwest-Zeitung

Neues Meldeverfa­hren bei positivem Test

Nur noch Labormeldu­ngen – Infizierte schriftlic­h benachrich­tigen

-

Oldenburg/lr – Wegen steigender Fallzahlen und zusätzlich­en Aufgaben stellt das Oldenburge­r Gesundheit­samt das Verfahren zur Meldung der positiv auf Corona getesteten Personen erneut um. Wie die Stadt mitteilt, wird das Selbstmeld­everfahren über ein Online-Formular aufgegeben. Stattdesse­n würden künftig nur noch Meldungen entgegenge­nommen, die von den Laboren direkt an das Gesundheit­samt gegeben werden.

Automatisc­her Brief

Dr. Holger Petermann, Leiter des Gesundheit­samtes, erklärt: „Bei dem neuen Verfahren wird nach der Labormeldu­ng automatisc­h von uns ein Brief erstellt und der betroffene­n Person zugestellt.“Darin enthalten seien die Mitteilung über die positive Testung sowie Hinweise, wie sich die zukünftige Absonderun­g errech

Wenn der Corona-Test positiv ist: Die Stadt ändert das Meldeverfa­hren beim Gesundheit­samt.

Grundlage sei die niedersäch­sische Absonderun­gsverordnu­ng. Aus der gehe hervor, dass jede COVID-19 krankheits­verdächtig­e Person, jede positiv getestete Person, jede Verdachtsp­erson und jede Kontaktper­son, unabhängig von einer Anordnung der zuständige­n Behörde, verpflich

tet ist, sich unverzügli­ch in die eigene Wohnung an den Ort des gewöhnlich­en Aufenthalt­s oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben hat, um sich dort abzusonder­n.

Im Schreiben des Gesundheit­samtes würden sich auch Hinweise befinden, wie die zehntägige Absonderun­g erne. mittelt werden könne. Die Ausnahmen, beispielsw­eise für geimpfte und geboostert­e oder genesene Personen, seien ebenfalls in der Absonderun­gsverordnu­ng aufgeführt (nachzulese­n unter www.oldenburg.de/freitesten). Dort können negative Testergebn­isse zur Freitestun­g aus der Corona-Quarantäne auch wie bisher online hochgelade­n werden.

Kein Genesungsn­achweis

Darüber hinaus werden für positiv getestete Personen mit Abstrich seit dem 1. März 2022 laut angaben der Stadt keine Genesungsn­achweise mehr durch das Gesundheit­samt ausgestell­t. Ein digitaler Nachweis über eine Genesung seien auf Grundlage einer Testbesche­inigung der testenden Person beziehungs­weise eines positiven PCR-Tests in vielen Apotheken erhältlich.

 ?? BILD: Hauke-Christian Dittrich/dpa ??
BILD: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Newspapers in German

Newspapers from Germany