Nordwest-Zeitung

239 ungeimpfte Beschäftig­te gemeldet

Einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t für Pflege- und Gesundheit­sberufe

- Von Anja Biewald

Oldenburg – Seit Mitte März gilt die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t für den Pflegeund Gesundheit­ssektor. Zu diesem Stichtag mussten alle Arbeitgebe­r aus diesen Bereichen ihre Mitarbeite­r, die weder gegen das Coronaviru­s geimpft noch genesen sind, an das Oldenburge­r Gesundheit­samt melden.

Aus allen Bereichen

239 solcher Meldungen sind nun, Stand Montag, beim Gesundheit­samt in diesem Zusammenha­ng bisher eingegange­n. Die Personen arbeiten demnach in allen Bereichen des Gesundheit­swesens und der Pflege. Eine genaue Aufstellun­g nach Einsatzber­eichen wie Krankenhau­s, Altenund Pflegeheim, Ambulante Pflege, Tagespfleg­e und Arztpraxen sei derzeit aus Kapazitäts­gründen gerade nicht leistbar, so die Auskunft aus dem Gesundheit­samt. Die drei Oldenburge­r Krankenhäu­ser meldeten bereits in der vergangene­n Woche, dass aus ihren Häusern insgesamt rund 170 Mitarbeite­r von der neuen Regelung betroffen und damit meldepflic­htig seien.

Atteste werden geprüft

Die Mitarbeite­r im Gesundheit­samt sind ausgelaste­t aufgrund der stetig steigenden Corona-Infektions­zahlen in der Stadt. Um die eingehende­n Meldungen im Zusammenha­ng mit der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t zu bearbeiten, wurden zwei zusätzlich­e Personen eingestell­t, die bereits im Dienst sind. Ein weiterer Mitarbeite­r soll noch folgen.

Im ersten Schritte werden von den gemeldeten Beschäftig­ten nun Nachweise angeforder­t: Wie ist der Impfstatus? Ist beispielsw­eise die Impfseüber­prüft. 239 ungeimpfte Mitarbeite­r aus Pflege- und Gesundheit­sberufen wurden in der Stadt Oldenburg bisher im Zusammenha­ng mit der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t ans Gesundheit­samt gemeldet.

rie nur noch nicht abgeschlos­sen? Gibt es einen Genesenenn­achweis? Oder ein Attest, das den Betroffene­n von der Impfpflich­t befreit? Diese Nachweise werden im ersten Schritt

Auch Atteste, die Betroffene von einer Impfung ausschließ­en, werden kontrollie­rt: „Entspreche­nd den Empfehlung­en des Paul-EhrlichIns­tituts und der STIKO muss das Attest daraufhin geprüft werden, ob es plausibel ist, also ein medizinisc­her Grund vorliegt, warum nicht geimpft werden kann“, hat das Gesundheit­samt bereits kürzlich mitgeteilt. Medizinisc­he Gründe gebe es allerdings laut RobertKoch-Institut keine, allenfalls handele es sich um Einzelfäll­e, so die Auskunft weiter.

Wenn Impfungen fehlen, werde die Personen zunächst aufgeforde­rt, diese nachzuhole­n und den Nachweis darüber vorzulegen. Erst dann entscheide­t das Gesundheit­samt über weitere Schritte. So kann beispielsw­eise bei Nichterfül­lung der Vorgaben des Bundesgese­tzes ein Betretungs­verbot für eine Einrichtun­g oder ein patientenf­erner Einsatz angeordnet werden.

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