239 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet
Einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitsberufe
Oldenburg – Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für den Pflegeund Gesundheitssektor. Zu diesem Stichtag mussten alle Arbeitgeber aus diesen Bereichen ihre Mitarbeiter, die weder gegen das Coronavirus geimpft noch genesen sind, an das Oldenburger Gesundheitsamt melden.
Aus allen Bereichen
239 solcher Meldungen sind nun, Stand Montag, beim Gesundheitsamt in diesem Zusammenhang bisher eingegangen. Die Personen arbeiten demnach in allen Bereichen des Gesundheitswesens und der Pflege. Eine genaue Aufstellung nach Einsatzbereichen wie Krankenhaus, Altenund Pflegeheim, Ambulante Pflege, Tagespflege und Arztpraxen sei derzeit aus Kapazitätsgründen gerade nicht leistbar, so die Auskunft aus dem Gesundheitsamt. Die drei Oldenburger Krankenhäuser meldeten bereits in der vergangenen Woche, dass aus ihren Häusern insgesamt rund 170 Mitarbeiter von der neuen Regelung betroffen und damit meldepflichtig seien.
Atteste werden geprüft
Die Mitarbeiter im Gesundheitsamt sind ausgelastet aufgrund der stetig steigenden Corona-Infektionszahlen in der Stadt. Um die eingehenden Meldungen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu bearbeiten, wurden zwei zusätzliche Personen eingestellt, die bereits im Dienst sind. Ein weiterer Mitarbeiter soll noch folgen.
Im ersten Schritte werden von den gemeldeten Beschäftigten nun Nachweise angefordert: Wie ist der Impfstatus? Ist beispielsweise die Impfseüberprüft. 239 ungeimpfte Mitarbeiter aus Pflege- und Gesundheitsberufen wurden in der Stadt Oldenburg bisher im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ans Gesundheitsamt gemeldet.
rie nur noch nicht abgeschlossen? Gibt es einen Genesenennachweis? Oder ein Attest, das den Betroffenen von der Impfpflicht befreit? Diese Nachweise werden im ersten Schritt
Auch Atteste, die Betroffene von einer Impfung ausschließen, werden kontrolliert: „Entsprechend den Empfehlungen des Paul-EhrlichInstituts und der STIKO muss das Attest daraufhin geprüft werden, ob es plausibel ist, also ein medizinischer Grund vorliegt, warum nicht geimpft werden kann“, hat das Gesundheitsamt bereits kürzlich mitgeteilt. Medizinische Gründe gebe es allerdings laut RobertKoch-Institut keine, allenfalls handele es sich um Einzelfälle, so die Auskunft weiter.
Wenn Impfungen fehlen, werde die Personen zunächst aufgefordert, diese nachzuholen und den Nachweis darüber vorzulegen. Erst dann entscheidet das Gesundheitsamt über weitere Schritte. So kann beispielsweise bei Nichterfüllung der Vorgaben des Bundesgesetzes ein Betretungsverbot für eine Einrichtung oder ein patientenferner Einsatz angeordnet werden.