Wintergärten – reine Formsache
Für Anbauten am Haus rechtliche Vorgaben beachten
Viele Hausbesitzer träumen vom naturnahen Wohnen. Bestens dafür geeignet ist ein Wintergarten. Mit seinen Glasfronten bietet er einen Blick ins Grüne sowie Schutz bei jedem Wetter. Nach Angaben des Vereins Bundesverband Wintergarten werden in Deutschland seit Jahrzehnten jährlich um die 40.000 Wintergärten gebaut. Ein Ende ist dabei nicht abzusehen. Doch bevor das eigene Haus um solch eine Wohlfühloase erweitert wird, muss man einiges beachten.
Baugenehmigung einholen
Es gibt für jeden Geschmack das passende Wintergartensystem. Dieses sollte aber im Vorfeld genauestens geplant sein, damit der Rückzugsort nicht nur den optischen Wünschen des Bauherrn entspricht, sondern auch Details wie Standort, Nutzen und bauliche Elemente Berücksichtigung finden. Allem voran steht die Frage: Darf ich überhaupt einen Wintergarten ans Haus anbauen? Denn Wintergärten sind in
Ein Wintergarten sollte nicht einfach in Eigenregie geplant und gebaut werden. Bevor ein Anbau erfolgt, müssen Bauherren eine Genehmigung einholen.
den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig.
Wie sieht es in Niedersachsen aus? „Öffentlich-rechtlich sind bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften zu beachten“, heißt es vonseiten des Kundenzentrums Bau der Stadt Oldenburg. Bei Fragen zu den bauplanungsrechtlichen Vorgaben empfehlen die Experten, in Erfahrung zu bringen, ob es einen Bebauungsplan gibt, dessen Festsetzungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken
zu beachten ist. Bürger können die Bebauungspläne teilweise über das Internet einsehen. Fragen hierzu und zu Vorgaben – soweit es keinen Bebauungsplan gibt – sind mit der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde zu klären.
Bebauungsplan bildet Grundlage
Dabei gibt es auch regionale Unterschiede. „Zu den bauordnungsrechtlichen Vorschriften, die in den verschiedenen
Bundesländern voneinander abweichen, gehören zum Beispiel die jeweilige Regelung zur Baugenehmigungspflicht und auch zu den zu Nachbargrundstücken einzuhaltenden Grenzabständen“, erklärt das Kundenzentrum Bau.
Grundlage sei immer der konkrete Bebauungsplan. Dieser könne verschiedene Regelungen enthalten, die man beachten muss. „Bei der Frage nach der Genehmigungspflicht kommt es in der Regel