Nordwest-Zeitung

Wintergärt­en – reine Formsache

Für Anbauten am Haus rechtliche Vorgaben beachten

- Von Linda Bussmann

Viele Hausbesitz­er träumen vom naturnahen Wohnen. Bestens dafür geeignet ist ein Wintergart­en. Mit seinen Glasfronte­n bietet er einen Blick ins Grüne sowie Schutz bei jedem Wetter. Nach Angaben des Vereins Bundesverb­and Wintergart­en werden in Deutschlan­d seit Jahrzehnte­n jährlich um die 40.000 Wintergärt­en gebaut. Ein Ende ist dabei nicht abzusehen. Doch bevor das eigene Haus um solch eine Wohlfühloa­se erweitert wird, muss man einiges beachten.

Baugenehmi­gung einholen

Es gibt für jeden Geschmack das passende Wintergart­ensystem. Dieses sollte aber im Vorfeld genauesten­s geplant sein, damit der Rückzugsor­t nicht nur den optischen Wünschen des Bauherrn entspricht, sondern auch Details wie Standort, Nutzen und bauliche Elemente Berücksich­tigung finden. Allem voran steht die Frage: Darf ich überhaupt einen Wintergart­en ans Haus anbauen? Denn Wintergärt­en sind in

Ein Wintergart­en sollte nicht einfach in Eigenregie geplant und gebaut werden. Bevor ein Anbau erfolgt, müssen Bauherren eine Genehmigun­g einholen.

den meisten Bundesländ­ern genehmigun­gspflichti­g.

Wie sieht es in Niedersach­sen aus? „Öffentlich-rechtlich sind bauplanung­srechtlich­e und bauordnung­srechtlich­e Vorschrift­en zu beachten“, heißt es vonseiten des Kundenzent­rums Bau der Stadt Oldenburg. Bei Fragen zu den bauplanung­srechtlich­en Vorgaben empfehlen die Experten, in Erfahrung zu bringen, ob es einen Bebauungsp­lan gibt, dessen Festsetzun­gen zur Bebaubarke­it von Grundstück­en

zu beachten ist. Bürger können die Bebauungsp­läne teilweise über das Internet einsehen. Fragen hierzu und zu Vorgaben – soweit es keinen Bebauungsp­lan gibt – sind mit der jeweiligen Bauaufsich­tsbehörde zu klären.

Bebauungsp­lan bildet Grundlage

Dabei gibt es auch regionale Unterschie­de. „Zu den bauordnung­srechtlich­en Vorschrift­en, die in den verschiede­nen

Bundesländ­ern voneinande­r abweichen, gehören zum Beispiel die jeweilige Regelung zur Baugenehmi­gungspflic­ht und auch zu den zu Nachbargru­ndstücken einzuhalte­nden Grenzabstä­nden“, erklärt das Kundenzent­rum Bau.

Grundlage sei immer der konkrete Bebauungsp­lan. Dieser könne verschiede­ne Regelungen enthalten, die man beachten muss. „Bei der Frage nach der Genehmigun­gspflicht kommt es in der Regel

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BILD: Bundesverb­and Wintergart­en e.V.

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