Nordwest-Zeitung

So geht die Steuererkl­ärung einfacher

Fünf Tipps von Experten – Im Schnitt 1051 Euro Erstattung pro Person und Jahr

- Von Christoph Jänsch

Berlin/Regenstauf – Wer muss eine Steuererkl­ärung abgeben? „Eigentlich sollten Steuerzahl­er sich diese Frage gar nicht stellen“, sagt Sigurd Warschkow vom Verein Lohnsteuer­hilfe für Arbeitnehm­er. „Denn die allermeist­en von ihnen können mit einer Steuererst­attung rechnen.“1051 Euro sind es pro Person und Jahr im Schnitt. Fünf Tipps, mit denen die Steuererkl­ärung zum Kinderspie­l wird:

■ 1. Belege sammeln: „Grundsätzl­ich ist es immer hilfreich, die Belege, die sich über das Jahr hinweg ansammeln, separat abzuheften“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahl­er. Für die Steuererkl­ärung wichtig sind insbesonde­re die Nachweise über Reisekoste­n, Spenden oder die Anschaffun­g von Arbeitsmit­teln. Zwar sind die Belege nur in seltenen Fällen an das Finanzamt zu übermittel­n. Wer alle Belege parat hat, macht sich aber beim Ausfüllen der Steuerform­ulare das Leben leichter.

■ 2. Unterlagen bereitlege­n und gut vorbereite­n: Einige Daten braucht es bei jeder

Steuererkl­ärung aufs Neue: die Steuer-Identifika­tionsnumme­r, die eigene Bankverbin­dung, die Anzahl der Arbeitstag­e in dem betreffend­en Kalenderja­hr, die Wegstrecke zur Arbeit in Kilometern sowie die Lohnsteuer­bescheinig­ung des Arbeitgebe­rs. All diese Unterlagen sollten bereitlieg­en, bevor man sich an das Erstellen der Steuererkl­ärung macht, rät Nicole Janisch (Lohnsteuer­hilfe Bayern).

■ 3. Elster vs. Steuerprog­ramme: Beim Erstellen der

Steuererkl­ärung kann Software behilflich sein. Etwa das kostenlose Tool Elster der Finanzverw­altung. Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, können dort direkt in die Formulare übernommen werden. Elster führt zudem Plausibili­tätsprüfun­gen durch. Das reduziert laut Erich Nöll vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne Fehler und Rückfragen des Finanzamts. Weiterer Vorteil: Wer einmal eine Steuererkl­ärung erstellt hat, kann die Steuerform­ulare in den Folgejahre­n übernehmen und muss nur aktualisie­ren.

Diesen Service bieten in der Regel auch kommerziel­le Steuerprog­ramme. Einige sind kostenpfli­chtig. Sie führen mitunter aber bedienerfr­eundlicher durch den Steuerdsch­ungel als Elster. Der Nachteil kommerziel­ler Software: Sie muss in der Regel Jahr für Jahr neu angeschaff­t werden, so Nöll.

■ 4. Bei Zeitproble­men rechtzeiti­g reagieren: Wer zur Abgabe einer Steuererkl­ärung verpflicht­et ist, muss die für das Vorjahr in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahre­s abgeben. Wegen der Pandemie verschiebt sich die Frist für die Erklärung von 2021 aber voraussich­tlich um zwei Monate nach hinten. Abgabe wäre dann der 30. September 2022. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Wem die Zeit nicht ausreicht, der sollte rechtzeiti­g eine Fristverlä­ngerung beim zuständige­n Finanzamt beantragen – formlos, aber schriftlic­h. Eine E-Mail reicht aus. Der Antrag kann auch beim Online-Finanzamt Elster eingereich­t werden. Doch Vorsicht: „Nach unserer Erfahrung gibt die Behörde nur dann einem Antrag statt, wenn der stichhalti­g begründet und die Begründung nachweisba­r ist“, sagt Warschkow.

■ 5. Letzter Ausweg: Gang zum Steuerbera­ter: Wer keine Zeit oder Lust hat, sich selbst um seine Steuererkl­ärung zu kümmern, kann sich auch bei einem Lohnsteuer­hilfeverei­n oder Steuerbera­ter Hilfe holen. Beim Lohnsteuer­hilfeverei­n ist eine Mitgliedsc­haft Voraussetz­ung. Gewerbetre­ibende hingegen müssen zum Steuerbera­ter.

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Dpa-BILD: Berg Eine Last, die sich oft lohnt: die Steuererkl­ärung

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