So geht die Steuererklärung einfacher
Fünf Tipps von Experten – Im Schnitt 1051 Euro Erstattung pro Person und Jahr
Berlin/Regenstauf – Wer muss eine Steuererklärung abgeben? „Eigentlich sollten Steuerzahler sich diese Frage gar nicht stellen“, sagt Sigurd Warschkow vom Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. „Denn die allermeisten von ihnen können mit einer Steuererstattung rechnen.“1051 Euro sind es pro Person und Jahr im Schnitt. Fünf Tipps, mit denen die Steuererklärung zum Kinderspiel wird:
■ 1. Belege sammeln: „Grundsätzlich ist es immer hilfreich, die Belege, die sich über das Jahr hinweg ansammeln, separat abzuheften“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Für die Steuererklärung wichtig sind insbesondere die Nachweise über Reisekosten, Spenden oder die Anschaffung von Arbeitsmitteln. Zwar sind die Belege nur in seltenen Fällen an das Finanzamt zu übermitteln. Wer alle Belege parat hat, macht sich aber beim Ausfüllen der Steuerformulare das Leben leichter.
■ 2. Unterlagen bereitlegen und gut vorbereiten: Einige Daten braucht es bei jeder
Steuererklärung aufs Neue: die Steuer-Identifikationsnummer, die eigene Bankverbindung, die Anzahl der Arbeitstage in dem betreffenden Kalenderjahr, die Wegstrecke zur Arbeit in Kilometern sowie die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. All diese Unterlagen sollten bereitliegen, bevor man sich an das Erstellen der Steuererklärung macht, rät Nicole Janisch (Lohnsteuerhilfe Bayern).
■ 3. Elster vs. Steuerprogramme: Beim Erstellen der
Steuererklärung kann Software behilflich sein. Etwa das kostenlose Tool Elster der Finanzverwaltung. Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, können dort direkt in die Formulare übernommen werden. Elster führt zudem Plausibilitätsprüfungen durch. Das reduziert laut Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine Fehler und Rückfragen des Finanzamts. Weiterer Vorteil: Wer einmal eine Steuererklärung erstellt hat, kann die Steuerformulare in den Folgejahren übernehmen und muss nur aktualisieren.
Diesen Service bieten in der Regel auch kommerzielle Steuerprogramme. Einige sind kostenpflichtig. Sie führen mitunter aber bedienerfreundlicher durch den Steuerdschungel als Elster. Der Nachteil kommerzieller Software: Sie muss in der Regel Jahr für Jahr neu angeschafft werden, so Nöll.
■ 4. Bei Zeitproblemen rechtzeitig reagieren: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss die für das Vorjahr in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wegen der Pandemie verschiebt sich die Frist für die Erklärung von 2021 aber voraussichtlich um zwei Monate nach hinten. Abgabe wäre dann der 30. September 2022. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Wem die Zeit nicht ausreicht, der sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen – formlos, aber schriftlich. Eine E-Mail reicht aus. Der Antrag kann auch beim Online-Finanzamt Elster eingereicht werden. Doch Vorsicht: „Nach unserer Erfahrung gibt die Behörde nur dann einem Antrag statt, wenn der stichhaltig begründet und die Begründung nachweisbar ist“, sagt Warschkow.
■ 5. Letzter Ausweg: Gang zum Steuerberater: Wer keine Zeit oder Lust hat, sich selbst um seine Steuererklärung zu kümmern, kann sich auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater Hilfe holen. Beim Lohnsteuerhilfeverein ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung. Gewerbetreibende hingegen müssen zum Steuerberater.