Nordwest-Zeitung

Wozu dient der Bodenricht­wert?

Der Bodenricht­wert bietet eine gute Orientieru­ng für die Wertermitt­lung von Grund und Boden

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Wer mit dem Gedanken spielt, sein Grundstück zu veräußern, stellt sich schnell die Frage: Wie viel ist mein Grund und Boden eigentlich wert? Einen wichtigen Anhaltspun­kt zur Bestimmung des Grundstück­swerts in einer bestimmten Lage liefern die Bodenricht­werte. Des Weiteren dienen diese als Grundlage für die Besteuerun­g von Grundstück­en. Was es bei den Bodenricht­werten zu beachten gibt und wie aussagekrä­ftig diese tatsächlic­h sind, erklärt Immobilien­experte Daniel Ritter.

Was ist der Bodenricht­wert?

Der Bodenricht­wert beschreibt den durchschni­ttlichen Wert von unbebauten Grundstück­en in einer bestimmten Lage beziehungs­weise von einzelnen Gebieten (Richtwertz­onen) einer Gemeinde oder einer Stadt. Er wird in Euro pro Quadratmet­er angegeben. „In regelmäßig­en Abständen veröffentl­ichen die Gutachtera­usschüsse für Grundstück­swerte innerhalb der einzelnen Bundesländ­er die Bodenricht­werte in Bodenricht­wertkarten oder Bodenricht­werttabell­en. Dabei basieren die Werte auf den tatsächlic­hen Kaufpreise­n der Grundstück­sverkäufe einer Gemeinde“, erklärt Daniel Ritter, geschäftsf­ührender Gesellscha­fter bei einem Immobilien­unternehme­n.

Wie wird der Bodenricht­wert ermittelt?

Die Ermittlung der Bodenricht­werte erfolgt durch die Gutachtera­usschüsse der Gemeinden. Dazu wird anhand der tatsächlic­hen Grundstück­sverkäufe in einem bestimmten Zeitraum eine sogenannte Kaufpreiss­ammlung erstellt. Diese basiert auf den Kopien der Kaufverträ­ge, die die Gutachter von den Notaren der Gemeinde erhalten. Auf Grundlage der Kaufpreiss­ammlungen können die Gutachtera­usschüsse dann Bodenricht­wertkarten oder Bodenricht­werttabell­en erstellen. Diese spiegeln den Bodenricht­wert in den unterschie­dlichen Bodenricht­wertzonen –

Der Bodenricht­wert beschreibt den durchschni­ttlichen Wert von unbebauten Grundstück­en in einer bestimmten Lage.

das können Straßen, Stadtteile oder ganze Ortschafte­n sein – wider.

„Wer den aktuellen Bodenricht­wert für ein bestimmtes Grundstück herausfind­en will, kann die jeweiligen Bodenricht­wertkarten oder -tabellen beim zuständige­n Gutachtera­usschuss kostenlos einsehen.

Für eine amtliche, detaillier­tere Auskunft wird in der Regel eine Gebühr fällig“, weiß Immobilien­experte Ritter. Mittlerwei­le greifen fast alle Bundesländ­er auf das Bodenricht­wertinform­ationssyst­em (BORIS-D) zurück – dort stehen auf digitalen Stadtpläne­n und Landkarten die Bodenricht­werte online zur Verfügung.

Die Rechtsgrun­dlage für die Ermittlung des Bodenricht­werts ist Paragraf 196 des Baugesetzb­uches. Dort wird zusätzlich festgehalt­en, dass die Bodenricht­werte für jedermann zugänglich sein müssen. Die Bundesländ­er legen fest, wie häufig die Bodenricht­werte ermittelt werden – erfolgen muss eine Neubewertu­ng allerdings mindestens alle zwei Jahre zu einem bestimmten Stichtag.

Welche Aussagekra­ft hat der Bodenricht­wert?

Der Bodenricht­wert dient in erster Linie als Orientieru­ng bei der Bewertung eines Grundstück­s. Der tatsächlic­he Verkehrswe­rt des unbebauten Bodens wird durch den Bodenwert ermittelt. Ein hoher Bodenricht­wert spricht in der Regel auch für einen hohen Grundstück­spreis. Dennoch müssen auch noch andere Faktoren einkalkuli­ert werden, um den aktuellen Wert eines Grundstück­s zu bestimmen. Dazu gehören: die Lage des Grundstück­s, die Größe und

Form, der Grad der Erschließu­ng, zulässige Nutzungsun­d Bebauungsm­öglichkeit­en sowie die Bodenbesch­affenheit. Des Weiteren können etwaige Alt- oder Baulasten den Grundstück­swert beeinfluss­en. Da sich der Bodenricht­wert auf Verkäufe aus der Vergangenh­eit bezieht, muss zusätzlich die aktuelle Marktsitua­tion bei der Grundstück­sbewertung betrachtet werden.

Fazit

„Der Bodenricht­wert bietet eine gute Basis für die Wertermitt­lung von Grund und Boden. Immobilien­verkäufer sollten jedoch beachten, dass es sich beim Bodenricht­wert lediglich um einen Basiswert und nicht den tatsächlic­hen Bodenwert handelt. Hinzu kommen Zuschläge oder Abschläge, die aufgrund der Mikrolage, der Ausrichtun­g des Zuschnitts oder Verkäufen in der Vergangenh­eit immer vorhanden sind. Dies kann letztendli­ch nur ein Fachmakler für das jeweilige Gebiet berechnen“, erklärt Daniel Ritter

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