Prozess um Vergewaltigung
Elf Männer nach Tat in Hamburg angeklagt – Öffentlichkeit ausgeschlossen
Hamburg – Gut anderthalb Jahre nach der Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark hat der Prozess gegen elf junge Männer begonnen. Von den Details des Verfahrens am Landgericht wird allerdings nicht viel nach draußen dringen – die Jugendkammer schloss gleich zum Auftakt des Verfahrens die Öffentlichkeit aus. Die Intimund Sexualsphäre der jugendlichen Nebenklägerin, aber auch der Angeklagten müsse geschützt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meyer-Göring am Dienstag zur Begründung. Die Zuschauer mussten den Gerichtssaal vor Verlesung der Anklage verlassen.
Mit Handy gefilmt
Zehn der Beschuldigten im Alter zwischen 18 und 22 Jahren sollen die 15-Jährige vergewaltigt haben, wie die Staatsanwaltschaft vorab mitgeteilt hatte. Einem elften Angeklagten werden Beihilfe sowie Herstellung jugendpornografischer Inhalte und Verletzung
Zehn Männer sind wegen Vergewaltigung angeklagt, einem elften werden gesonderte Taten vorgeworfen.
des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll das Geschehen mit dem Handy gefilmt haben. Diesen Vorwurf erhebt die Staatsanwaltschaft auch gegen einen der zehn Hauptangeklagten, der zudem die Handtasche mit Wertsachen des Mädchens gestohlen haben soll.
Die 15-Jährige hatte den Angaben zufolge am 19. September 2020 eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Stark alkoholisiert sei sie am späten Abend auf einen
der Angeklagten getroffen. Er habe sie in ein Gebüsch geführt. Dort seien drei weitere Angeklagte hinzugekommen. Die Männer hätten die Jugendliche teilweise unter Anwendung von Gewalt missbraucht. Danach sei die 15-Jährige noch zweimal in ein Gebüsch geführt und jeweils von anderen Angeklagten vergewaltigt worden. Die Beschuldigten hätten die eingeschränkte Widerstandsfähigkeit des Mädchens ausgenutzt, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter.
Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit hatten die Verteidiger und die Vertreterin der Nebenklägerin gestellt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem nicht an. Das Gericht erkannte ein erhebliches öffentliches Interesse an. Aber der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs der Nebenklägerin, der Angeklagten und zahlreicher minderjähriger Zeugen überwiege. Dies gelte besonders vor dem Hintergrund der bisherigen Medienberichterstattung und der „aufgeheizten Stimmung“in der Öffentlichkeit, sagte Meyer-Göring.
Viele Beteiligte
Gleichwohl wird vor ungewöhnlich vielen Prozessbeteiligten verhandelt. Nach dem Ausschluss der gut 20 Zuschauer verblieben mehr als 60 Personen im Saal: neben den elf Angeklagten mit jeweils zwei Pflichtverteidigern noch elf Vertreter der Jugendgerichtshilfe, die fünfköpfige Strafkammer mit zwei Ersatzschöffen, zwei Staatsanwälte, vier Sachverständige und weitere Beteiligte.