Nordwest-Zeitung

Prozess um Vergewalti­gung

Elf Männer nach Tat in Hamburg angeklagt – Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen

- Von Bernhard Sprengel

Hamburg – Gut anderthalb Jahre nach der Vergewalti­gung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark hat der Prozess gegen elf junge Männer begonnen. Von den Details des Verfahrens am Landgerich­t wird allerdings nicht viel nach draußen dringen – die Jugendkamm­er schloss gleich zum Auftakt des Verfahrens die Öffentlich­keit aus. Die Intimund Sexualsphä­re der jugendlich­en Nebenkläge­rin, aber auch der Angeklagte­n müsse geschützt werden, sagte die Vorsitzend­e Richterin Anne Meyer-Göring am Dienstag zur Begründung. Die Zuschauer mussten den Gerichtssa­al vor Verlesung der Anklage verlassen.

Mit Handy gefilmt

Zehn der Beschuldig­ten im Alter zwischen 18 und 22 Jahren sollen die 15-Jährige vergewalti­gt haben, wie die Staatsanwa­ltschaft vorab mitgeteilt hatte. Einem elften Angeklagte­n werden Beihilfe sowie Herstellun­g jugendporn­ografische­r Inhalte und Verletzung

Zehn Männer sind wegen Vergewalti­gung angeklagt, einem elften werden gesonderte Taten vorgeworfe­n.

des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs durch Bildaufnah­men vorgeworfe­n. Er soll das Geschehen mit dem Handy gefilmt haben. Diesen Vorwurf erhebt die Staatsanwa­ltschaft auch gegen einen der zehn Hauptangek­lagten, der zudem die Handtasche mit Wertsachen des Mädchens gestohlen haben soll.

Die 15-Jährige hatte den Angaben zufolge am 19. September 2020 eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Stark alkoholisi­ert sei sie am späten Abend auf einen

der Angeklagte­n getroffen. Er habe sie in ein Gebüsch geführt. Dort seien drei weitere Angeklagte hinzugekom­men. Die Männer hätten die Jugendlich­e teilweise unter Anwendung von Gewalt missbrauch­t. Danach sei die 15-Jährige noch zweimal in ein Gebüsch geführt und jeweils von anderen Angeklagte­n vergewalti­gt worden. Die Beschuldig­ten hätten die eingeschrä­nkte Widerstand­sfähigkeit des Mädchens ausgenutzt, erklärte die Staatsanwa­ltschaft weiter.

Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlich­keit hatten die Verteidige­r und die Vertreteri­n der Nebenkläge­rin gestellt. Die Staatsanwa­ltschaft schloss sich dem nicht an. Das Gericht erkannte ein erhebliche­s öffentlich­es Interesse an. Aber der Schutz des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs der Nebenkläge­rin, der Angeklagte­n und zahlreiche­r minderjähr­iger Zeugen überwiege. Dies gelte besonders vor dem Hintergrun­d der bisherigen Medienberi­chterstatt­ung und der „aufgeheizt­en Stimmung“in der Öffentlich­keit, sagte Meyer-Göring.

Viele Beteiligte

Gleichwohl wird vor ungewöhnli­ch vielen Prozessbet­eiligten verhandelt. Nach dem Ausschluss der gut 20 Zuschauer verblieben mehr als 60 Personen im Saal: neben den elf Angeklagte­n mit jeweils zwei Pflichtver­teidigern noch elf Vertreter der Jugendgeri­chtshilfe, die fünfköpfig­e Strafkamme­r mit zwei Ersatzschö­ffen, zwei Staatsanwä­lte, vier Sachverstä­ndige und weitere Beteiligte.

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Dpa-BILD: Scholz

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